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Wednesday, September 16, 2026

Milliarden-Streit um Corona-Masken: Darum geht es

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Seit Jahren streiten Händler mit dem Bund über die Bezahlung von Schutzmasken, die zu Beginn der Corona-Pandemie bestellt wurden. Das Bundesgesundheitsministerium bot in einem umstrittenen Verfahren viel Geld für die Lieferung von FFP2- und OP-Masken an. Die Händler beschafften große Mengen - und blieben am Ende teils auf den Masken und Kosten sitzen. Jetzt nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) den Milliarden-Streit unter die Lupe.

Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Schutzmasken knapp. Das Gesundheitsministerium führte daher im Frühjahr 2020 unter Leitung des damaligen Ressortchefs Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren durch. Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen. Im Rückblick war das ein stattlicher Preis.

Im Dezember kritisierte der Bundesrechnungshof eine ungenügende Aufarbeitung der massenhaften Maskenkäufe in der Corona-Krise.

13.12.2025 | 0:17 min

Masken-Flut: Milliarden-Rechnung für den Bund

Es nahmen viel mehr Firmen an dem Verfahren teil als erwartet. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte der Bund später die Annahme und trat von den Verträgen zurück. Zahlreiche Händler zogen daraufhin vor Gericht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind noch rund 90 Verfahren gegen den Bund anhängig. Insgesamt gehe es dabei um 2,3 Milliarden Euro.

Das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln haben schon über zig Klagen entschieden. Bislang gibt es laut Gesundheitsministerium im Zusammenhang mit dem umstrittenen Open-House-Verfahren 15 rechtskräftige Urteile. In vier dieser Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 4,2 Millionen Euro sei der Bund unterlegen.

In den übrigen elf Fällen mit einem Streitwert von insgesamt 59,5 Millionen Euro habe der Bund vor Gericht gewinnen können. Aus den Zahlen kann man allerdings nicht ablesen, dass der Bund bessere Karten hat als die Kläger.

Rückblick: Das Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn wegen Maskenkäufen in seiner Zeit als Gesundheitsminister wurde im März eingestellt.

09.03.2026 | 0:27 min

BGH-Urteil könnte für weitere Verfahren wichtig sein

Dass die nordrhein-westfälischen Gerichte in erster und zweiter Instanz zuständig sind, liegt am ersten Dienstsitz des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn. Einige Verfahren liegen nun in letzter Instanz beim BGH in Karlsruhe: Über vier wird an diesem Mittwoch verhandelt, fünf weitere sind laut Gericht darüber hinaus dort anhängig. Das BGH-Urteil soll grundlegende Rechtsfragen klären und könnte so wegweisend für die noch laufenden Gerichtsverfahren sein.

Konkret verhandelt das höchste Zivilgericht Deutschlands über drei Klagen von betroffenen Maskenverkäufern, die vom Bund den vereinbarten Kaufpreis fordern, sowie eine Klage des Bundes, der von einem Unternehmen den bereits bezahlten Kaufpreis teilweise zurückfordert. Ob am selben Tag schon ein Urteil fällt, ist bisher unklar. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Quelle: dpa

Über dieses Thema berichtete das ZDF am 16.09.2026 im ZDF-Morgenmagazin ab 05:30 Uhr.

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