The Jerusalem PostIreland defeats Israel 3-0 amid pre-game controversy, plenty of pressurePunchAbia ranks second in revised Phillips Consulting 2026 reportESPNTransfer rumors, news: Madrid, Barcelona look to Haaland, Sullivan amid Man City uncertaintyRTP DesportoSeleção portuguesa abandona Oslo e monta estágio na SuéciaInquirerWATCH: Sara Duterte impeachment trial | Sept. 28, 2026CNN TürkRusya ve Almanya arasında kritik görüşme: Karadeniz'de yeni anlaşma ihtimali mi?RTL BoulevardWe tanken 20 procent meer in het het buitenland: vooral in BelgiëUOLCalor forte marca início da semana na cidade de São PauloStraits Times SportLionel Messi and Carlos Alcaraz love it, now padel takes step closer to Olympics20 MinutenPaare aufgepasst: Wer zahlt bei euch Pille, Kondome oder Spirale?الشرقمسؤولون يكشفون عن إصابة 8 جنود أميركيين في هجوم إيراني بمضيق هرمزIl Fatto Quotidiano“Pensare che anni di lavoro, di viaggi e soprattutto di vita siano diventati un film, è un’emozione difficile da raccontare”: Kasia Smutniak mostra le prime immagini con Pietro Taricone del suo nuovo documentario
The Daily Newsstand · Free, Always
Monday, September 28, 2026

75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Wie Karlsruhe das Land geprägt hat

Translate
Theodor Heuss, Dr. Hermann Höpker-Aschoff und Konrad Adenauer

75 Jahre Bundesverfassungsgericht Das Gericht, das Deutschland verändert hat

Stand: 28.09.2026 • 07:34 Uhr

Vor 75 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufgenommen. Mit seinen Urteilen hat es das Land und die Gesellschaft geprägt. Ein Festakt in Karlsruhe würdigt die Bedeutung des Gerichts.

Kolja Schwartz

Morgens, halb zehn in Karlsruhe. Zwei Amtsmeister holen acht rote Roben aus dem Schrank und legen sie für den Einsatz in den nächsten Stunden bereit. Wenig später kommen die Richterinnen und Richter in den Raum, die Amtsmeister helfen ihnen beim Anziehen.

Eine gewisse Anspannung liegt hier jedes Mal in der Luft, erinnert sich Susanne Baer, die zwölf Jahre Richterin am Bundesverfassungsgericht war: "Die mündliche Verhandlung oder die Verkündung, das ist der Auftritt in den roten Roben. Und das ist schon auch ein besonderer Tag." Die roten Roben sind ihr Markenzeichen und wer sie trägt, ist sich der Verantwortung der Aufgabe besonders bewusst, berichtet Susanne Baer.

Karlsruhe hat das letzte Wort

Seit 75 Jahren, seit der Gründung des Bundesverfassungsgerichts am 28. September 1951 hat Karlsruhe das letzte Wort, wenn es ums Grundgesetz geht, um die Grundrechte, um die Verfasstheit des Landes. Das Bundesverfassungsgericht sei so etwas wie der Schiedsrichter, der pfeift, wenn gefoult wird, vergleicht Susanne Baer in der ARD-Doku "Schicksalsmomente der Republik".

Es sorge dafür, dass wir alle, dass die Gesellschaft befreit aufspielen könne und dass der Ball nicht im Aus lande.

Gegenentwurf zur Rechtlosigkeit der Nazizeit

Als der Parlamentarische Rat im September 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausarbeitet, hat er diesen Fußballvergleich sicher noch nicht vor Augen. Doch einer der zentralen Gedanken der Mütter und Väter des Grundgesetzes ist: Es braucht nach den Erfahrungen der Nazizeit einen Schutz vor staatlicher Willkür. Die Rechtlosigkeit des Dritten Reiches sollte es nie wieder geben.

Und so schaffen sie mit dem Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz eine neutrale Kontrollinstanz und statten es mit sehr viel Macht aus. Es kann Gesetze aufheben und Gerichtsurteile kassieren. Es soll über die Regeln im Grundgesetz wachen, Macht kontrollieren und Minderheiten schützen. Aber: Es soll selbst keine Politik machen. Schon der erste Präsident des Gerichts Hermann Höpker-Aschoff wies bei der feierlichen Eröffnung des Gerichts auf dieses Spannungsfeld hin: "Wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, selbst den Gesetzgeber spielen zu wollen."

In den 75 Jahren des Gerichts ist dieser Punkt immer wieder ein Thema, oft hört man aus der Politik die Kritik, dass sich Karlsruhe zu sehr einmische. Etwa wenn es um die Berechnungen der Hartz-IV-Sätze, das Wahlrecht oder um Vorgaben bei der Klimapolitik geht. Doch Kritik gibt es immer wieder auch andersherum, wenn Karlsruhe nicht oder zu wenig handelt. Wenn es der Politik einen weiten Spielraum lässt, etwa während der Corona-Pandemie.

Bei der Gleichberechtigung und ernst gemacht

Das Bundesverfassungsgericht ist eine Institution, die es so noch nie gab und die über die siebeneinhalb Jahrzehnte das Land geprägt hat. Etwa beim Thema Gleichberechtigung. Im Grundgesetz steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt, doch die Gesetze in der jungen Bundesrepublik der 1950er Jahre sprechen noch eine andere Sprache. So hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Beispiel der Vater immer das letzte Wort bei Streitigkeiten in der Familie.

1959 kippt das Bundesverfassungsgericht diesen "väterlichen Stichentscheid" und sagt damit: Was im Grundgesetz steht, ist ernst gemeint. Viele weitere Urteile zur Gleichberechtigung folgen.

Die Verfassung in die Zeit gesetzt

Ebenfalls bezeichnend für das Bundesverfassungsgericht: Immer wieder hat es die Verfassung in die jeweilige Zeit gesetzt. So zum Beispiel 1983, als zwei Hamburger Rechtsanwältinnen gegen die geplante Volkszählung klagten und Karlsruhe aus dem Grundgesetz das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" herausliest.

Oder als die Verfassungshüter 2021 den Klimaschutz und den Schutz künftiger Generationen hervorheben.

Einzelne Bürger können Gesetze zu Fall bringen

In Karlsruhe kann jeder klagen. Und so ist es möglich, dass ein einzelner Bürger ein ganzes Gesetz zu Fall bringt, weil es ihn in seinen Grundrechten verletzt. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist so zum Beispiel in Karlsruhe gelandet. Einfach so, pauschal verbieten, das ist mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar, haben die Richterinnen und Richter geurteilt.

Oder: Sehr emotional war das Verfahren von Helmut Feldmann und anderen schwerkranken Menschen, die sich gegen das Verbot der Suizidhilfe wendeten. Im Februar 2020 stellt das Bundesverfassungsgericht klar: Es gibt ein Recht auf "selbstbestimmtes Sterben".

Dunkle Flecken

Zur Geschichte des Bundesverfassungsgerichts gehören aber auch ein paar Urteile, bei denen man sich heute fragt, wie es zu diesen Entscheidungen kommen konnte. 1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht es zum Beispiel für verfassungsgemäß, dass homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt wurden. Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs, den die Nazis drastisch verschärft hatten, blieb so noch lange geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland.

"Das Urteil gehört zu den Urteilen für das man sich heute als Verfassungsrichter etwas schämen muss", sagt 2019 der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle in einer ARD-Fernsehsendung.

Nur Karlsruhe kann Parteien verbieten

Das Bundesverfassungsgericht kann nach dem Grundgesetz auch Parteien für verfassungswidrig erklären - als Ausdruck der wehrhaften Demokratie. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Und, wenn zuvor Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung das Verbot beantragt haben.

In den 1950er Jahren kommt es gleich zweimal dazu: 1952 verbieten die Verfassungsrichter die Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) scheitert zweimal in Karlsruhe. 2017 urteilt das Gericht: Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, für ein Verbot sei sie aber zu unbedeutend. Es bestehe derzeit keine Gefahr, dass sie die Ziele auch umsetzen könne.

Das Urteil hat einen Wert darüber hinaus: Die Richterinnen und Richter legen die Maßstäbe für künftige Verbotsverfahren fest.

Das Gericht selbst vor Angriffen schützen

Das Bundesverfassungsgericht schützt die Demokratie und den Rechtsstaat, in den letzten Jahren und nach den Erfahrungen in anderen Ländern stellte sich die Frage, ob das Gericht selbst ausreichend geschützt ist. Was passiert, wenn autoritäre Kräfte irgendwann das Gericht selbst schwächen oder lahmlegen wollen?

Damit das so schnell nicht passieren kann, hat der Bundestag 2024 einige wichtige Regeln zur Arbeitsweise und zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankert. Das Gericht wurde also wehrhafter gemacht.

Festakt mit der gesamten Staatsspitze

Die roten Roben bleiben heute im Schrank, wenn die 16 Richterinnen und Richter mit etwa 1.000 Gästen aus Justiz, Politik und Gesellschaft das Bundesverfassungsgericht feiern. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird die Festrede halten, auch Bundeskanzler Friedrich Merz und die gesamte Staatsspitze werden in Karlsruhe erwartet.

View the original on Tagesschau →

KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.