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Thursday, September 17, 2026

Streit um Online-Glücksspiel vor dem BGH: Spielverluste können zurückverlangt werden

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Weil Onlinecasinos illegal waren, können Spieler ihre Verluste bei den Veranstaltern einklagen. Der Bundesgerichtshof ist bereit zu helfen.

Christian Rath

Onlineglücksspieler können ihre bis 2021 entstandenen Verluste vermutlich bald von den Veranstaltern zurückholen. Das zeichnete sich an diesem Donnerstag in einem Leitverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) ab. Es geht insgesamt um Milliardensummen.

Im konkreten Fall hatte ein Spieler aus Baden-Württemberg in den Jahren 2020 und 2021 bei Onlineautomatenspielen des Anbieters Tipico Verluste von rund 10.000 Euro erlitten. Diese Verluste versucht er mithilfe eines Prozessfinanzierers von Tipico zurückzuerlangen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart gab ihm im September 2025 recht. Weil Onlineglücksspiele bis 2021 in Deutschland verboten waren, seien entsprechende Glücksspielverträge nichtig gewesen und die Veranstalter müssen die Verluste der Spieler erstatten.

Tipico zog vor das BGH

Tipico ging dagegen in Revision zum BGH. Das Unternehmen, das zwar in Deutschland gegründet wurde, inzwischen aber auf Malta sitzt, berief sich auf seine maltesische Glücksspiellizenz. Das OLG Stuttgart habe die EU-Dienstleistungsfreiheit verletzt.

Im April 2026 hat allerdings der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem anderen Fall entschieden, dass das deutsche Verbot von Onlineglücksspielen nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt. Denn das Glücksspielrecht sei in der EU nicht vereinheitlicht, sodass EU-Staaten selbst entscheiden können, wie sie vor Spielsucht schützen.

Bei der Verhandlung des BGH an diesem Donnerstag ging es vor allem um die Frage, ob deutsche Gerichte für den Fall zuständig sind. Der BGH will dies bejahen, da es sich um einen Verbraucherschutzfall handelt. Dann kann am Wohnort des Klägers geklagt werden.

Urteil kommt erst in ein paar Monaten

Tipico-Anwalt Thomas Winter hält den Kläger jedoch nicht für schutzbedürftig, da er seine Klage ja an einen Prozessfinanzierer abgetreten habe. Matthias Siegmann, der Kläger-Anwalt, sah darin aber gerade ein Indiz für die Schutzbedürftigkeit des Klägers: „Er ist darauf angewiesen, dass ihm der Prozess finanziert wird.“

Der BGH will erst in einigen Monaten sein Urteil verkünden. Die Karlsruher Richter warten noch auf den Ausgang eines weiteren EuGH-Verfahrens. Seit Juli 2021 gibt es auch in Deutschland Lizenzen für Onlineglücksspiele.

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