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Monday, October 5, 2026

Wird die Leugnung des Existenzrechts Israels bald strafbar?

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Kurz vor dem dritten Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel wird in Deutschland der Ruf nach einem gesetzliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels lauter. "Wer Israel das Existenzrecht abspricht, gefährdet jüdisches Leben. Und wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an", erklärte die hessische Landesregierung am Montag. Sie sprach von einer Lücke im Strafrecht, die geschlossen werden müsse.

Die Flagge von Israel mit dem Davidstern im Zentrum
Israelische Flagge mit Davidstern Bild: Sven Hoppe/dpa/picture alliance

Parolen, die das Existenzrecht Israels bestreiten, finden sich beispielsweise in Berlin immer wieder als Graffiti, man hört bei Demonstrationen aus Solidarität mit der palästinensischen Zivilbevölkerung entsprechende Rufe. Es geht um die Absage an den Staat Israel, dessen Auslöschung. Die Debatte wird schärfer auch durch Beiträge einzelner Politiker der Linkspartei aus den vergangenen Tagen. Bislang gibt es in solchen Situationen in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Aus dem Bundesrat kommt die Forderung nach einem Verbot 

Anfang Juli ließ der Bundesrat, die zweite Kammer des deutschen Parlamentarismus, einen Gesetzentwurf Hessens passieren, der auf ein gesetzliches Verbot hinausläuft. Rechtlich soll dabei die Israel-Leugnung bei der Volksverhetzung eingebunden werden. Demnach soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, wenn die Äußerung geeignet ist, "die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern". 

Pro-palästinensische Demonstration von Amnesty International in Berlin. Man sieht sieben Personen am linken, unteren und rechten Bildrand. Im Zentrum des Bildes der Spruch: "From the river to the sea: Justice and Equality"
"From the river to the sea: Justice and Equality" steht im Oktober 2024 auf einem Transparent bei einer Demonstration von Amnesty International in Berlin. Die andere Variante "From the river to the sea, Palestine will be free" ist sehr umstritten und wird mitunter als Leugnung des Existenzrechts Israels bewertet.Bild: Paul Zinken/dpa/picture alliance

Allerdings gibt es bereits seit dem Frühjahr deutliche Experten-Kritik an dem Ansinnen Hessens. So meldeten sich frühzeitig rund 30 Rechtsprofessoren und -professorinnen zu Wort und bewerteten das Vorhaben als verfassungswidrig. Die Sorge über eine Zunahme von Antisemitismus und antisemitischer Gewalt sei verständlich. Man könne aber nicht eine bestimmte Meinung durch ein allgemeines Gesetz verbieten.

Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags weckte zwischenzeitlich Zweifel, ob das Vorhaben verfassungsgemäß sei. Mitte Juni hatte sich Daniel Cohn-Bendit, selbst Jude und deutsch-französischer Grünen-Politiker, der von 1994 bis 2014 dem Europaparlament angehörte, in der Sache geäußert. In einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bewertete er das Ansinnen der hessischen Landesregierung und den Gesetzentwurf als "grundfalsch".

Vorbehalte der Bundesregierung

Ende August nahm - was im parlamentarischen Verfahren bei Gesetzentwürfen aus dem Bundesrat vorgeschrieben ist - die Bundesregierung Stellung. Sie äußerte sich kritisch über das geplante gesetzliche Vorgehen und sprach von einem "erheblichen verfassungsrechtlichen Risiko". Bei der weiteren Prüfung werde zu berücksichtigen sein, dass Fälle der Leugnung des Existenzrechts und des Aufrufs zur Beseitigung des Staates Israel bereits nach geltendem Recht erfasst würden.

Zuletzt äußerten zwei namhafte deutsche Juristen, Christoph Möllers und Christian Neumeier, in einem Zeitschriften-Beitrag Skepsis an einer Möglichkeit eines strafrechtlichen Vorgehens gegen die Leugnung des Existenzrechts Israels. Im Kern gehe es um den hohen Rang der Meinungsfreiheit.

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) vor dem typischen Blau des Saals der Bundespressekonferenz
Hessens Justizminister Christian HeinzBild: Sebastian Christoph Gollnow/dpa/picture alliance

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) bekräftigte in der Bundespressekonferenz, es gebe "ganz deutlich" Regelungsbedarf. Die Rechtsprechung in Deutschland sei "bestenfalls uneinheitlich", sagte er unter Bezug auf unterschiedliche gerichtliche Bewertungen der Parole "From the River to the Sea". Gerichte erachteten es auch für zulässig, beispielsweise den Davidstern in einer Mülltonne zu zeigen.

Für ihn, so Heinz, gehe es in erster Linie aber um eine Handhabe für Versammlungsbehörden, einschlägige Versammlungen zu verbieten oder auch mit erforderlichen Auflagen zu versehen. Er verwies auf den drastischen Anstieg antisemitischer Straftaten seit dem 7. Oktober 2023 und die entsprechende Verunsicherung von Jüdinnen und Juden.

"Schutzpflicht des Staates für die Juden"

Der Gießener Jura-Professor Steffen Augsberg, der für die hessische Landesregierung ein Gutachten zum Thema erarbeitete und nun vorstellte, äußerte dazu die Überzeugung, das von Hessen angestrebte Gesetz sei "verfassungskonform". Verfassungsrechtlich sei eine "Schutzpflicht des deutschen Staates" für Juden geboten. Augsberg betonte, schon heute sei die Freiheit von Meinungsäußerungen in Deutschland "nicht absolut gesetzt".

Augsberg verwies ausdrücklich auf einen ungewöhnlichen Rechtsspruch des höchsten deutschen Gerichts von 2009, die sogenannte "Wunsiedel-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts. Damals hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter eine Norm für verfassungsgemäß erklärt, die die Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Strafe stellt. Begründet wurde dies mit der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Damit sei, meinte Augsberg, die jetzt anstehende Frage vergleichbar.

Josef Schuster: Große Sorgen unter deutschen Juden

Mit Heinz und Augsberg auf dem Podium saß der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Er dankte der hessischen Landesregierung und teilte im Grundsatz ihr Ansinnen, die Leugnung des Existenzrechts Israels strafrechtlich zu untersagen. Er fürchte aber, dass das Land Hessen in seinem Gesetzentwurf "an der falschen Stelle operiert". Schuster plädierte dafür, eine Regelung im Strafgesetzbuch (StGB) bei den Paragrafen für "Straftaten gegen ausländische Staaten" zu verankern (StGB §§ 102-104), nicht aber bei § 130 StGB, der die Volksverhetzung sanktioniert.

Schuster betonte, für die jüdische Gemeinschaft nicht nur in Deutschland bedeute der Terror des 7. Oktober 2023 eine Zäsur. Bei dem Massaker, das die islamistische Hamas und weitere extremistische Gruppen in Israel verübten, wurden rund 1200 Menschen in Israel getötet und tausende verletzt. Rund 250 Menschen wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Dem folgte der Gaza-Krieg, in dem mittlerweile zehntausende Palästinenser durch israelische Angriffe starben und viele weitere verletzt wurden.

"Anti-Zionismus, der uralte Judenhass"

"Es gibt für uns keinen Rückweg in die Normalität", sagte Schuster. Und was sich "Anti-Zionismus" nenne, sei in den allermeisten Fällen "nichts anderes als der alte Judenhass". Hinter entsprechenden Parolen stehe der "Aufruf zur Zerstörung des jüdischen Staates Israel".

Dass die Bundesregierung skeptisch bezüglich einer Einschränkung der Meinungsfreiheit ist, machte wenige Minuten nach der Pressekonferenz der Hessen an gleicher Stelle der Sprecher des Bundesjustizministeriums, Eike Hosemann, deutlich. Er erläuterte im Rahmen der turnusmäßigen Regierungs-Pressekonferenz die Bedenken der Bundesregierung gegen Versuche, Meinungsäußerungen unter Strafe zu stellen. "So etwas ist nach dem Grundgesetz nicht möglich", betonte er. Hosemann wandte sich auch gegen einen Vergleich zur "Wunsiedel-Entscheidung" von 2009, die eine "ganz besondere Ausnahme" bleibe. Die Regierung sehe "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken" und halte den hessischen Vorstoß für "risikoreich".

Soviel ist klar: Die politische Debatte wird weitergehen. Es stehen sich der vom Bundesrat mitgetragene Vorstoß des Landes Hessen und die Bedenken der Bundesregierung gegenüber. Im nächsten Schritt kommt der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des Bundestages. Auch dort wird er gewiss für kontroverse Debatten sorgen. Mag sein, dass der Streit wegen der Grundrechtsfrage irgendwann auch die Karlsruher Verfassungsrichter beschäftigt.

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