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Friday, October 23, 2026

Femizid auf offener Straße: Mann muss wegen Mordes an Ex-Frau lebenslang in Haft

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Femizid auf offener StraßeMann muss wegen Mordes an Ex-Frau lebenslang in Haft

23.10.2026, 12:12 Uhr

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Das Landgericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. (Foto: picture alliance/dpa)

Jahrelang überwacht ein Mann seine Ex-Frau, belauscht Gespräche, verfolgt sie per GPS-Tracker. Dann ersticht er sie im Dezember 2025 mit einem Messer. Das Gericht verhängt die Höchststrafe, auch eine Entlassung nach 15 Jahren schließt der Richter aus.

Wegen der Ermordung seiner ehemaligen Ehefrau auf offener Straße ist ein 50 Jahre alter Mann vom Landgericht Ingolstadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Dadurch ist die vorzeitige Freilassung auf Bewährung erheblich erschwert. Der Angeklagte könne nicht bereits nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden, betonte der Vorsitzende Richter Gerhard Reicherl.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung, die eine Verurteilung nur wegen Totschlags verlangt hatte, will nun gegen das Urteil Revision einlegen.

Der Mann hatte Anfang Dezember 2025 abends zwei Dutzend Mal mit einem Messer auf seine Ex-Frau eingestochen. Er hatte damals ein gerichtliches Kontaktverbot und war wegen der Nachstellungen gegen seine frühere Partnerin auch bereits verurteilt.

Der Richter sprach von einer "jahrelangen Überwachung" und einem "jahrelangen Stalking". Das Auto der Frau habe der Mann mit deinem GPS-Tracker überwacht, private Gespräche abgehört. Die geschiedene Frau sei dadurch absolut verzweifelt gewesen. Sie habe nicht mehr gewusst, wie sie sich helfen sollte, betonte er.

Richter: "Absolutes Besitzdenken"

Reicherl beschrieb die Tat als einen typischen Femizid. Der Angeklagte habe ein "absolutes Besitzdenken" hinsichtlich seiner Ex-Partnerin gehabt und ihr kein Leben mit ihrem neuen Freund gegönnt.

Die beiden Söhne des Paares waren bei der Bluttat dazwischengegangen und hatten noch erfolglos versucht, den Angreifer von der Tat abzuhalten. Die schwer verletzte Frau starb eine Stunde später in einem Krankenhaus.

Auch der Angreifer wurde durch das Eingreifen der Kinder erheblich verletzt und lag danach im Koma im Krankenhaus. Seine Anwälte hatten zu Beginn des Prozesses erklärt, dass sich der 50-Jährige deswegen an nichts erinnern und auch in dem Verfahren keine Aussage machen könne.

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