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Tuesday, October 27, 2026

Motiv bleibt unklar: 93-Jährige erdrosselt? Pflegehelfer beteuert Unschuld

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Motiv bleibt unklar93-Jährige erdrosselt? Pflegehelfer beteuert Unschuld

27.10.2026, 14:52 Uhr

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Der ehemalige Pflegehelfer (l.) bei der Urteilsverkündung. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein junger Mann steht erneut vor Gericht. Er soll eine Heimbewohnerin erwürgt haben. Auch im zweiten Prozess beteuert er seine Unschuld. Doch am Urteil ändert sich nichts.

Weil er eine bettlägerige und demente Bewohnerin eines Pflegeheims erdrosselt oder erwürgt haben soll, ist ein Ex-Pflegehelfer erneut wegen Totschlags zu vier Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei dem zweiten Prozess in dem Fall am Landgericht Erfurt beteuerte der zur Tatzeit 19-Jährige seine Unschuld. Ihr Mandant sage noch immer, dass er zu Unrecht verurteilt worden sei, führte seine Verteidigerin in ihrem Plädoyer aus. Das machte der junge Mann auch gegenüber der Vorsitzenden Richterin Anja Biermann auf deren Nachfrage deutlich.

Warum genau er seiner Auffassung nach unschuldig sei, erläuterte der junge Mann auch in seinem letzten Wort nicht. Auch zum möglichen Tatmotiv gab es keine neuen Erkenntnisse.

Opfer: 93-Jährige aus Gotha

Zu diesem zweiten Prozess kam es, weil der junge Mann Revision gegen ein erstes Urteil von Anfang Oktober 2025 eingelegt hatte. Nach Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dieser Schuldspruch an sich Bestand. Eine andere Jugendkammer des Gerichts soll laut BGH-Beschluss nun aber die Frage erneut klären, wie die Tat zu bestrafen und inwiefern dabei ein früheres Urteil eines Amtsgerichts zu berücksichtigen sei.

Dem ersten Urteil am Landgericht zufolge soll der junge Mann im Juli 2024 während seines Dienstes in einem Pflegeheim in Gotha in einem kurzen Zeitraum, in dem er alleine mit einer 93-jährigen Bewohnerin im Zimmer war, diese erwürgt oder erdrosselt haben. Bei der Untersuchung der Leiche waren Spuren von Gewalteinwirkung am Hals der Frau entdeckt worden.

Jugendstrafanstalt soll Pflegehelfer Chancen bieten

Beim zweiten Prozess plädierte der Staatsanwalt auf vier Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe. Die Verteidigerin forderte eine Jugendstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Sie zog in Zweifel, dass ein längerer Aufenthalt in einer Jugendstrafanstalt sich positiv auf den Werdegang ihres Mandanten auswirken werde.

Die Vorsitzende Richterin Anja Biermann stellte dagegen in den Raum, dass eine Jugendstrafanstalt auch Chancen böte - so könne der junge Mann dort etwa eine Ausbildung beginnen. Der bei seinen Eltern lebende und arbeitslose 22-Jährige hatte zuvor erklärt, er versuche seit geraumer Zeit erfolglos einen Job zu finden und würde gerne eine Ausbildung als Lagerist machen. Einig waren sich alle Seiten, dass der Mann aufgrund seiner Entwicklung, Lebenssituation und seinem Alter zur Tatzeit nach Jugendstrafrecht bestraft werden sollte.

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