AfD in Sachsen-Anhalt - Was ist der "Bundeszwang"?
Fast 44 Prozent Stimmenanteil für eine Partei, die der örtliche Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" einstuft: Das war, vor gut zwei Wochen, dass dramatische Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.Eine absolute Mehrheit der Stimmen hat AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zwar verpasst, aber dennoch kann er nächster Ministerpräsident in Magdeburg werden. Etwa, wenn das "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) ihm zur Mehrheit verhelfen sollte.
Was würde es bedeuten, wenn die "Alternative für Deutschland" (AfD) dann ihre extremen Inhalte durchsetzen will? Die Abschaffung der Schulplicht etwa? Eine harte Asylpolitik mit "Abschiebungen vom ersten Tag an", wie Ulrich Siegmund das schon ausgedrückt hat? Oder wenn geheime Informationen etwa des Verfassungsschutzes von den zum Teil russlandfreundlichen AfD-Vertretern an Moskau weiter gereicht werden? Kann oder muss die Bundespolitik das dann einfach hinnehmen?
Merz: "Grundgesetz gilt auch in Sachsen-Anhalt"
Muss sie offenbar nicht. Denn schon kurz nach der Wahl verwiesen führende Politiker in Berlin auf die Möglichkeit des so genannten "Bundeszwangs"". Auch Bundeskanzler Friedrich Merz CDU). Der sagte am Montag nach der Wahl in Berlin: "Wenn dort Grenzen überschritten werden, kann ich Ihnen sagen, werden wir aus Sicht der Bundesregierung alles tun, um das zu korrigieren. Das Grundgesetz gilt auch für Sachsen-Anhalt." Es gebe in der Verfassung die Pflicht zur Bundestreue: "Das betrifft zum Beispiel die gesamte Einwanderungs- und Ausländerpolitik."
Tatsächlich steht die Eingriffsmöglichkeit des Bundes in Ländern, die am Grundgesetz vorbei regieren wollen, in der Verfassung. Nur ist diese Regelung in der gesamten Nachkriegsgeschichte noch niemals angewandt worden. Stets fanden Bund und Länder in vielen Gremien Wege, die den Ländern einen eigenständigen Weg zubilligten, aber auch eine grundlegende Richtung für alle 16 Länder berücksichtigten.
Rechtsexpertin Kaiser: "Nur die Ultimo Ratio"
Anna-Bettina Kaiser ist Rechtswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität in Berlin. Sie erklärt der DW: Der Artikel 37 des Grundgesetzes, der den "Bundeszwang" regelt, komme nur in wirklich dramatischen Situationen ins Spiel: "Dramatisch trifft es tatsächlich, und das ist auch der Grund, warum der Bundeszwang in der Geschichte der Bundesrepublik tatsächlich noch nie zur Anwendung gekommen ist, weil man ihn als Ultimo Ratio ansieht."
Heftige Streitfälle zwischen Bund und Ländern habe es immer wieder gegeben, aber, so Kaiser: "Normalerweise geht man davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen wird, wenn es einen konkreten Rechtsstreit gibt, und dass sich dann das Land, nach einem Urteil des Verfassungsgerichts, auch daran hält."

Und wenn dem nicht so ist, was ist dann denkbar? Etwa auch der Einsatz der Bundeswehr? Anna-Bettina Kaiser entgegnet, in einem solchen Fall müsste vorher der "innere Notstand" ausgerufen werden. Der "Bundeszwang" aber könnte bedeuten, dass die Bundesregierung eine Person ernennt (mit Zustimmung der Länderkammer, des Bundesrates), der bestimmte Teile der Landespolitik übernimmt: "Tatsächlich sieht der Artikel 37 so einen Beauftragten vor, der dann Weisungsrecht hat. Diskutiert wird aber auch, dass etwa Finanzzuweisungen des Bundes eingestellt werden können."
Gedankenspiele auch bei der SPD
Nicht nur die Kanzler-Partei CDU spielt öffentlich mit dem Gedanken, notfalls gegen eine AfD-Landesregierung im Landtag von Magdeburg vorzugehen, auch Vertreter des kleinen Koalitionspartners, der Sozialdemokraten, tun das.
So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Bundestag, Dirk Wiese, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND): "Sollte dort die Putin-Koalition von AfD und BSW erstmals einem Rechtsextremisten in das Amt des Ministerpräsidenten verhelfen, ist es gut zu wissen, dass das Grundgesetz Möglichkeiten vorsieht, verfassungsgemäßes Handeln eines Bundeslandes notfalls per Weisung zu erzwingen."
Ein Beispiel dafür, wie sich eine zentrale Macht gegen Regionen innerhalb des Landes durchsetzen kann, wenn diese eine gänzlich andere Politik verfolgen, war in den jüngeren Vergangenheit Spanien. Während der Katalonien-Krise setzte die spanische Regierung im Oktober 2017 die katalanische Regionalregierung ab und berief sich dabei auf einen Artikel der spanischen Verfassung, der an den Grundgesetz-Artikel zum "Bundeszwang" erinnert. Bis der aber auch in Deutschland zur Anwendung kommt, müsste noch viel passieren.
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