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Wednesday, September 23, 2026

Umweltprüfung für Rechenzentren, Erlaubnis von CO2-Speicherung in Österreich

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Auch Österreicher lehnen riesige, laute Rechenzentren in ihrer Nachbarschaft ab. Doch haben Anrainer bislang wenig Einflussmöglichkeiten. Das möchte die Bundesregierung des Landes ändern: Rechenzentren ab 100 Megawatt Leistung sollen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Gleichzeitig werden jedoch die Verfahren gestrafft und neue Hürden für Umweltschutzorganisation und Bürgerinitiativen eingeführt.

Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, den die Bundesregierung am Montag in Begutachtung geschickt hat. Diesem ist vorige Woche ein Entwurf für ein neues Klimagesetz vorausgegangen. Am Dienstag soll ein dritter Gesetzesentwurf folgen. Dessen Ziel ist die Abschaffung des bestehenden Verbotes von CO2-Sequestierung (Carbon Capture and Storage, CCS). Wie nicht anders zu erwarten, sind die von der Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS geplanten Änderungen umstritten. Bis Ende Oktober kann jedermann Stellung nehmen und Änderungsvorschläge unterbreiten.

Derzeit ist die Abscheidung und Speicherung von CO2 im Boden in Österreich verboten. Das soll sich dort ändern, wo die Vermeidung von Treibhausgasemissionen nicht zur Gänze möglich ist, beispielsweise bei der Erzeugung von Zement, Stahl, Papier oder Keramik. Und es sollen nicht mehr als fünf Prozent der menschengemachten Treibhausgasemissionen Österreichs auf diesem Weg aus der Atmosphäre gehalten werden.

Die oppositionellen Grünen halten CO2-Speicher dort für sinnvoll, wo die Emissionen unvermeidbar sind. Über die Aufhebung des Verbots freut sich die Wirtschaftskammer (WKO), da CO2-Speicherung für Bergbau- und Metallindustrie unverzichtbar sei. Die Industriellenvereinigung kritisiert die Begrenzung der Speichermenge. Greenpeace hingegen sieht einen „gefährlichen Irrweg‟ mit ungeklärten Haftungsfragen und unkalkulierbaren Folgekosten.

Das aufwändigere „ordentliche‟ Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren soll abgeschafft werden, sodass es nur noch das schnellere, „vereinfachte‟ Verfahren gibt. Auch das zusätzlich zum Bundesverfahren vorgesehene, separate Landesverfahren für bestimmte Projekte wie Hochleistungsbahnstrecken und Bundesstraßen soll gestrichen werden. Die bisher vorgesehene Zusammenrechnung von Umweltbelastungen mehrerer benachbarter Projekte dürfte ebenfalls der Vergangenheit angehören. Schnellere Genehmigungen sind für Projekte für die Energiewende (außer Eisenbahnvorhaben) geplant.

Neu ist die Möglichkeit von Teilprüfungen, ohne dass der Projektwerber schon alle für das komplette Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen ausarbeiten muss. Das soll den Aufwand reduzieren. Darauf zielen auch mehr Digitalisierung, Zustellungen durch Veröffentlichung auf einer Webseite, sowie Maßnahmen gegen enorm lange, KI-generierte Eingaben sowie Beschwerden mit allgemeinen Vorbringen ohne konkreten Bezug zum jeweiligen Projekt. Schwieriger wird die Teilnahme für Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen.

Ebenfalls neu ist, dass neue Rechenzentren ab 100 Megawatt Leistung eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen sollen. In Gebieten mit schlechter Luft können Prüfungen unter Umständen schon ab 50 Megawatt erforderlich werden. Aktueller Anlass ist ein 50 Hektar großes Datenzentrum, das Google derzeit im oberösterreichischen Ort Kronstorf errichtet. Die Anrainer fanden sich machtlos gegen das riesige Projekt.

Die Emissionsgrenzen des bisherigen österreichischen Klimagesetzes sind 2020 ausgelaufen; ironischer Weise war das das letzte Jahr der Amtszeit von Bundeskanzler Viktor Klima (SPÖ). Nun soll ein neuer Pfad zu geringeren Treibhausgasemissionen gesetzt werden, mit dem schon bisher ausgerufenen Ziel der Klimaneutralität 2040 sowie der Umsetzung des Übereinkommens von Paris zwecks „Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperaturen auf deutlich unter zwei beziehungsweise nach Möglichkeit 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau‟.

Vorgesehen ist die schrittweise Reduktion der CO2-Äquivalente von circa 41 Millionen Tonnen im Jahr 2026 auf knapp 30 Millionen Tonen 2030. Maßnahmen sollen sich auf Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfall, fluorierte Gase, Landnutzung und, soweit sie nicht bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen, Energie und Industrie beziehen.

Was genau zu tun ist, steht im Entwurf des Klimagesetzes nicht. Es ist vielmehr eine Liste von Strategien, die die Regierung ausarbeiten soll, nämlich eine Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, eine Österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie auf Grundlage eines Nationalen Aktionsplans für nachhaltige öffentliche Beschaffung und weiterer bestehender Aktionspläne, eine gemeinsame Strategie für die klimaneutrale Verwaltung, einen Klimafahrplan, einen Nationalen Energie- und Klimaplan sowie eine Langfriststrategie. Hinzu treten Klimarisikoanalysen und Klimaberichte des Umweltministeriums.

Konkrete Maßnahmen sollen von einer neuen interministeriellen Arbeitsgruppe regelmäßig vorgeschlagen werden, unterstützt von einem neuen wissenschaftlichen Beirat. Der Gesetzesentwurf enthält eine Aufschubklausel: Sollten „Ereignisse, Entwicklungen oder sonstige Umstände eintreten, die besonders gravierende volkswirtschaftliche oder soziale Folgen nach sich ziehen, die wirtschaftliche Entwicklung, den Standort oder Arbeitsplätze gefährden, ist der aktuelle Klimafahrplan sowie das darin enthaltene Zieljahr der Klimaneutralität zu evaluieren und entsprechend anzupassen.‟

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