Gläserner Bürger, geheimer Staat: Informationsfreiheitgesetz in Gefahr
Der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hat die Pläne der schwarz-roten Koalition zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes scharf kritisiert. Bei einer Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) bezeichnete er die Vorhaben des Koalitionsausschusses als „demokratiepolitisch falsch“. Das Sicherheitsargument der Regierung nannte er „Unsinn“. Zuvor hatte Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland e. V. die Reform als faktische Abschaffung der Informationsfreiheit in Deutschland eingeordnet.
Bürger Massenüberwachung ausgesetzt, mehr Geheimhaltung für den Staat
Kelber beschreibt ein Ungleichgewicht: Der Staat mache zu, während die Bürgerinnen und Bürger immer mehr offenlegen müssten und einer Massenüberwachung ausgesetzt würden. Bereits im Vorfeld hatten Kelber und Peter Schaar, früher ebenfalls mal BfDI, die Koalitionsbeschlüsse gemeinsam als „verheerend“ bezeichnet. Auch Franke sagte, es sei politisch hochproblematisch, wenn der Staat immer mehr über seine Bürger wisse, selbst aber immer intransparenter werde. Die geplante Einführung eines „berechtigten Interesses“ kehre das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern um, so Kelber.
Künftig müsse nicht mehr der Staat begründen, warum er Informationen zurückhält, sondern die Bürger müssten rechtfertigen, warum sie diese haben wollen. Das gehe „an das Demokratieverständnis von der Basis“: Wer öffentliche Macht ausübe und öffentliches Geld verwende, schulde Rechenschaft. Die Reform verändere das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern „zurück zu einem obrigkeitsstaatlichen Gedanken“.
Kelber stellte zudem einen Zusammenhang zwischen den Reformplänen und politischen Skandalen her. Es sei zu beobachten, dass diejenigen, die am lautesten nach der Entkernung des Gesetzes riefen, jene seien, deren Skandale mithilfe des IFG aufgedeckt wurden. Er zog den Vergleich: Die Täter wollten sich das Strafrecht umschreiben. Man wolle verhindern, dass man ihnen künftig „auf die Schliche kommt“.
Wie solche Skandale mit den geplanten IFG-Änderungen zusammenhängen, machte Arne Semsrott, Leiter der Transparenzplattform FragDenStaat, gegenüber heise online bereits im Sommer deutlich. Dort war von der Maskenaffäre von Jens Spahn die Rede, außerdem von Fördermittelaffären, von Recherchen zu Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und von den Verbindungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche zu großen Unternehmen. Ohne das IFG wären viele dieser Informationen nach Semsrotts Einschätzung deutlich schwieriger oder gar nicht öffentlich geworden. Auch in Berlin, wo das IFG bereits eingeschränkt wurde, sieht Semsrott eine klare Verbindung zwischen Einschränkungen des Gesetzes und aufgedeckten Skandalen, etwa bei der Aufklärung der Fördermittelaffäre der CDU.
Scharf kritisierte Kelber auch die geplante Beschränkung auf natürliche Personen. Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen bündelten Wissen, finanzierten Verfahren und hielten Recherchen über Jahre durch. Auch Medienhäuser selbst wären als juristische Personen künftig nicht mehr antragsberechtigt – eine Einschränkung, die Kritiker als massiven Einschnitt in die Pressefreiheit werten. Dass NGOs inzwischen auch in der Mitte demokratischer Parteien als Problem erzählt würden, nannte er „rechtspopulistischer Quatsch“. Ebenso wenig könne er nachvollziehen, was die Staatsangehörigkeit mit dem Recht auf Informationen über Verwaltungshandeln zu tun habe: Wer seit 20 Jahren hier lebe und arbeite, habe genauso Anlass, Entscheidungen verstehen zu wollen. Beschäftigte müssten zwar vor Bedrohungen geschützt werden, eine pauschale Schwärzung aller Mitarbeiter sei jedoch „eine ganz andere Dimension“, da dann nicht mehr nachvollziehbar sei, wer in amtlicher Funktion gehandelt habe. Und der Verweis auf andere Auskunftsrechte ersetze nicht den Zugang zum Originaldokument.
Gebührendeckel von 500 Euro soll wegfallen
Besonders anschaulich schilderte Kelber seine eigene IFG-Anfrage zu den hohen Kosten. Der Unionsfraktionschef Thorsten Frei – damals noch als Kanzleramtschef – habe nach Kelbers Schilderung erklärt, es gäbe IFG-Anfragen, die Kosten in Höhe von Hunderttausenden Euro verursacht hätten. Kelber stellte daraufhin selbst einen IFG-Antrag auf die Unterlagen, die diese Aussage belegen. Das Ergebnis nach rund zweieinhalb Monaten: Er habe lediglich ein Schreiben erhalten, wonach „ganz, ganz hohe Gebühren“ entstehen würden. Seine Antwort, dass er die 500 Euro zahle und bei schlechter Aktenorganisation Widerspruch einlege sowie seine Nachfrage, welche Dokumente zu seinem Antrag entstanden seien, blieben nach seiner Darstellung unbeantwortet.
Fällt die bisherige Gebührengrenze von 500 Euro weg und orientieren sich die Gebühren am Kostendeckungsprinzip, drohe eine neue Hürde: „Wer wenig Geld hat, wird sich genau überlegen, ob er eine Frage stellt.“ Aus seiner Zeit als Informationsfreiheitsbeauftragter wisse er, dass es immer die schlecht organisierten Behörden ohne elektronische Akte gewesen seien, die besonders viel Aufwand gehabt hätten.
Ohne Schwärzung Gefahr für Beschäftigte in Behörden?
Franke verwies auf eine Recherche des Journalisten Falk Steiner. Auf dessen Anfrage habe keines der Bundesministerien einen konkreten Fall nennen können, in dem eine Anfeindung von Beschäftigten durch mangelnde Schwärzung eines IFG-Bescheids möglich geworden wäre. Auch für einen Missbrauch des IFG zum Schaden kritischer Infrastruktur gebe es keine vorgelegte Evidenz, und schon heute könnten Namen bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit geschwärzt werden.
Das Argument des Bürokratieabbaus hält Franke für wenig stichhaltig: Es gab nach seinen Angaben im vergangenen Jahr rund 18.600 IFG-Anfragen im Bund, in den USA dagegen auf Bundesebene 1,7 Millionen Anträge nach dem Freedom of Information Act (FOIA), dem dortigen Informationsfreiheitsgesetz, also 90-mal so viele bei nur viermal so vielen Einwohnern. Zudem würden viele Pläne selbst neue Bürokratie schaffen, etwa durch die Prüfung von Interessen, Identität und Wohnsitz.
Nach einem internen Vermerk des Bundesinnenministeriums soll außerdem die Kontrollfunktion des BfDI für die Informationsfreiheit abgeschafft werden. Zudem sollen sich Antragsteller künftig ausweisen müssen. Vermittlungsplattformen wie FragDenStaat könnten dann nicht mehr ohne Weiteres genutzt werden. Nach Frankes Einschätzung würde das Bürgern die Wahrnehmung ihres Rechts erschweren und den Verwaltungsaufwand erhöhen.
„Ich hätte auch gerne mal die Steuererklärung von Herrn Merz gesehen“
Wie weit staatliche Transparenz gehen kann, illustrierte Karsten Neumann, ehemaliger Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, am Beispiel Schweden. Dort wurde das Öffentlichkeitsprinzip bereits 1766 eingeführt: Dort habe man unter anderem das Recht, die Steuererklärung des schwedischen Königshauses in der Zeitung zu lesen. „Ich hätte auch gerne mal die Steuererklärung von Herrn Merz gesehen“, sagte Neumann, fügte aber hinzu, er glaube nicht, dass es in Deutschland so weit komme. Neumann sieht in der laufenden Modernisierung der Verwaltungs-IT eine Chance, Behördenakten von vornherein so zu gestalten, dass sie transparent werden können, und Namen bei Bedarf elektronisch zu anonymisieren, statt sie von Hand zu schwärzen.
Kelber sieht Widerstand auch in den Koalitionsfraktionen. Als positives Zeichen nannte er die Erklärung der SPD-Fachsprecher für Inneres, Digitales und Recht, die solche Vorhaben nicht mittragen wollten. Am besten wäre es, wenn es gar keinen Referentenentwurf gebe. Franke zufolge steht das Vorhaben bislang nicht auf der Vorhabenliste des BMI. Die Bundesregierung erklärte am 25. September allerdings, sie arbeite weiter an der Umsetzung des Koalitionsbeschlusses. Beide Referenten unterstützten die Forderung, die Informationsfreiheit im Grundgesetz zu verankern. Kelber rief dazu auf, das Thema bei Abgeordneten zum Wahlkriterium zu machen.
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