Bundesrat will Verfassungsschutz Zugriff auf Fahrerlaubnisregister geben
Der Bundesrat drängt auf eine spürbare Erweiterung der Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Konkret drängt die Länderkammer darauf, den Inlandsgeheimdiensten den direkten Zugriff auf das zentrale Fahrerlaubnisregister zu ermöglichen. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am Freitag gefasst. Er folgte damit einer Initiative Brandenburgs.
Kernaufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist das Sammeln und Auswerten von Informationen über verfassungsfeindliche oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen. Schon jetzt können sie in diesem Rahmen auf diverse behördliche Register zugreifen. Doch bei den Fahrerlaubnissen stoßen sie bislang an rechtliche Grenzen: Die Abfrage von Fahrzeug- und Halterdaten ist zwar über entsprechende Verknüpfungen im Straßenverkehrsgesetz geregelt und den Diensten erlaubt. Doch der Blick in die Register für Fahrerlaubnisse bleibt nach geltendem Recht im Wesentlichen den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten.
Rechtliche Lücke bei der Halterabfrage
Aus Sicht des Bundesrates spiegelt diese rechtliche Differenzierung längst nicht mehr die modernen Sicherheitsanforderungen und die veränderten Realitäten im Bereich der operativen Gefahrenabwehr wider. In der Begründung des Beschlusses betonen die Länder, dass für eine fundierte und realitätsnahe Beurteilung von extremistischen oder sicherheitsgefährdenden Bestrebungen nicht nur die offizielle Registrierung eines Kraftfahrzeugs auf den Namen einer Zielperson von Belang sei.
Vielmehr kann laut der Resolution bereits der Umstand, dass eine Person grundsätzlich zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge berechtigt ist, einen essenziellen Baustein für die ganzheitliche Gefährdungsanalyse darstellen. Ein Argument, das der Bundesrat in diesem Zusammenhang ins Feld führt, ist die drastische Zunahme der Kfz-Nutzung über Miet- und Carsharing-Anbieter in den vergangenen Jahren.
Herausforderungen durch Mietwagen und Lkw
Werden Fahrzeuge im Alltag nicht mehr klassisch als Eigentum im Halterregister geführt, sondern flexibel und oft anonymisiert angemietet, läuft eine reine Halterabfrage bei den Sicherheitsbehörden vielfach ins Leere. Ein Verdächtiger im Bereich Extremismus, der über keinen eigenen Pkw verfügt und daher im klassischen Halterregister unauffällig bleibt, könnte dennoch jederzeit problemlos ein Mietfahrzeug steuern.
Zudem kann für die präzise Einschätzung eines konkreten Gefahrenpotenzials von maßgeblicher Bedeutung sein, ob eine beobachtete Person überhaupt die formelle Berechtigung zum Führen schwerer Nutzfahrzeuge wie Lastkraftwagen besitzt. Die gegenwärtig noch bestehende Lücke bei den Ermittlungsbefugnissen rund um die Fahrerlaubnisdaten erschwert nach Einschätzung der Ländervertreter sowohl die operative Planung und Durchführung von Maßnahmen als auch die kontinuierliche Beobachtung von Sicherheitsrisiken erheblich.
Appell an die Bundesregierung
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der eine rechtssichere Übermittlung von Fahrerlaubnisdaten an die Verfassungsschutzbehörden ermöglicht. Mit dieser gesetzlichen Neuausrichtung sollen bestehende Informationsdefizite der Sicherheitsbehörden behoben werden, um künftig deutlich präzisere und belastbarere Gefährdungsanalysen zu gewährleisten.
Angesichts der sensiblen Natur der Informationen und der Rolle der Verfassungsschutzbehörden dürfte dieses Vorhaben im parlamentarischen Raum Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit nachrichtendienstlicher Kompetenzen und den Datenschutz auslösen. Die Länder sehen in dem gewünschten Schritt dagegen einen unverzichtbaren Modernisierungsschritt, um dem sich wandelnden Verhalten und der hohen Mobilität von Extremisten und sicherheitsgefährdenden Personengruppen auch künftig wirksam begegnen zu können. Ob und wann die Bundesregierung die Entschließung aufgreift, bleibt ihr überlassen.
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