Neue AGB von Meta: Verlage fordern EU-Stopp wegen KI-Scraping
Europäische Medienhäuser laufen Sturm gegen das Inkrafttreten neuer Geschäftsbedingungen für Plattformen wie Instagram und Facebook. Am 30. Oktober will der Betreiber Meta seine kommerziellen Nutzungsbedingungen für Geschäftskonten aktualisieren: Die neuen Klauseln sollen dem US-Technologiekonzern weitreichende Rechte einräumen, um Inhalte von verlinkten Webseiten, Archiven und redaktionellen Angeboten automatisiert zu durchsuchen, zu indexieren und für eigene kommerzielle Produkte auszuwerten.
Da fast jedes Medienhaus auf Facebook-Präsenzen, Instagram-Accounts oder bezahlte Anzeigen auf diesen Netzwerken angewiesen ist, betrifft die Änderung nahezu alle redaktionellen Organisationen. Sie sehen daher die wirtschaftliche Grundlage unabhängiger Medien bedroht.
Der Europäische Verlegerverband EPC sowie deutsche Lobby-Gruppen wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) protestieren scharf gegen diese Entwicklung. Sie haben die EU-Kommission aufgefordert, die geplante Änderung sofort zu überprüfen und deren Anwendung bis zum Abschluss des Verfahrens zu untersagen. Nach Ansicht der Verbände nutzt Meta seine marktbeherrschende Stellung aus, um den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten digitalen Verlagsangebots abhängig zu machen. Das stelle einen Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA) dar: Gatekeeper müssten faire, angemessene und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen gewährleisten, anstatt Verlagen unzulässige Zusatzlasten aufzubürden.
Ausschluss von „KI-Training“ reicht nicht
Die Verbände monieren, dass Meta künftig nicht nur selbst gepostete Inhalte verwerten könnte. Vielmehr dürfe der Betreiber auch den gesamten digitalen Kosmos eines Verlags erfassen, sobald ein User einen Link auf einer Meta-Plattform teile. Die Verlage geben zu bedenken, dass normale Internetnutzer keine Befugnis hätten, auf diesem Weg weitreichende kommerzielle Verwertungsrechte an journalistischen Inhalten zu übertragen. Die Präsenz auf Facebook oder Instagram diene nur der Reichweitensteigerung und dem Publikumsaustausch und dürfe nicht als stillschweigender Persilschein missbraucht werden, um professionellen Journalismus für datengetriebene konkurrierende Systeme abzugreifen.
Meta passte seine neuen AGB nach heftiger Kritik auch aus den USA am vergangenen Freitagabend zwar leicht an und strich das explizite Wort für das Training von KI-Modellen. Die Verleger sehen darin aber ein Ablenkungsmanöver. Viele andere automatisierte Verwendungszwecke wie semantische Suchen, Empfehlungssysteme und gezielte Werbung blieben von den Klauseln abgedeckt.
Auch die britische Wettbewerbsbehörde CMA hat sich eingeschaltet. Sie will Meta wegen der Änderungen vorladen und prüfen, ob der Konzern unter verschärfte Regeln für dominante Tech-Giganten fällt. Die Verleger warnen, dass ein Eingreifen nach dem Stichtag zu spät käme. Automatisierte Crawler könnten binnen kürzester Zeit riesige redaktionelle Archive in Vektordatenbanken und Analysesysteme überführen. Ein solcher Datenabfluss ließe sich im Nachhinein kaum noch kontrollieren oder rückgängig machen. Meta bestreitet das.
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