KI-Training und Urheberrecht: Heftiger Streit über Daten und Lizenzen
Die EU-Kommission steht vor einer großen netzpolitischen Aufgabe. Auf der einen Seite drängt die Tech-Industrie darauf, beim weltweiten KI-Wettrüsten nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren. Sie ruft nach einem unkomplizierten und rechtssicheren Zugang zu großen Datenmengen, um wettbewerbsfähige Modelle zu trainieren. Verlage, Künstler, Musikkonzerne und Urheberrechtsverbände fordern dagegen den wirksamen Schutz ihrer geistigen Einfälle sowie eine faire Vergütung, wenn ihre Werke als KI-Trainingsmaterial dienen.
Eine Konsultation der Kommission zur Überprüfung der Urheberrechtsrichtlinie von 2019 und einer neuen Initiative für europäische Innovation sollte Wege aus diesem Konflikt aufzeigen. Eine erste Auswertung der 432 eingereichten Stellungnahmen verdeutlicht: Die Fronten zwischen der KI-Wirtschaft und dem Kreativsektor sind verhärtet. Doch in den Einreichungen finden sich auch erste Ansätze für Kompromisse.
Streit über Text and Data Mining
Im Zentrum der Debatte steht das sogenannte Text und Data Mining (TDM). Die Urheberrechtsrichtlinie enthält Ausnahmen, die das automatisierte Auslesen von Daten zur Analyse erlauben. Die Wissenschaft genießt dabei weitgehende Freiheit. Für gewerbliche Nutzungen sieht Artikel 4 aber die Möglichkeit eines Opt-out vor: Rechteinhaber können hier widersprechen. Ihren Vorbehalt müssen sie dafür in maschinenlesbarer Form erklären.
Was vor wenigen Jahren als Kompromiss für herkömmliche Datenanalysen gedacht war, erweist sich im Zeitalter generativer KI als juristischer Zündstoff. Der Kreativsektor argumentiert, dass das Training generativer Systeme fundamental über das ursprüngliche Text and Data Mining hinausgehe.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wirft KI-Entwicklern vor, sich systematisch der Lizenzierung zu entziehen und Raubkopien als wertvollste Trainingsdaten zu verwenden. Dadurch entstehe ein unfairer Wettbewerb durch eine „Massenverfügbarkeit KI-generierter Bücher, die sich als hochqualitative menschliche Schöpfungen tarnen“ und den Markt überschwemmen.
In ihren Stellungnahmen fordern Rechteinhaber deshalb eine Neuausrichtung. Die Initiative Urheberrecht betont, dass die aktuellen TDM-Ausnahmen und die Transparenzregeln des AI Acts nicht ausreichen, um Kontrolle oder faire Vergütung zu sichern. Das Opt-out-Prinzip sei praxisfremd, da Künstler die Einhaltung kaum überwachen könnten. Nötig sei eine Umkehr hin zu einer expliziten Opt-in-Lösung mit vorheriger Zustimmung sowie Schutz vor KI-Imitationen von Stimmen und Stilen.
KI-Entwickler vertreten eine konträre Ansicht. Firmen wie Anthropic heben hervor, dass KI-Modelle allgemeine Muster ausmachten und Texte nicht wie Datenbanken speicherten. „Das Erlernen urheberrechtsfreier Fakten und Muster aus bestehenden Werken sollte nicht rechtswidrig werden oder eine Vergütung erfordern, nur weil jemand eine Maschine nutzt, die beim Lernen hilft“, argumentiert Anthropic. Eine zwingende Lizenzierung nutze nur großen Konzernen und blockiere kleinere Akteure. Auch der IT-Verband Bitkom und die Auto-Lobby VDA warnen vor neuen Barrieren, die Europas Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und China schwächten.
Vorsichtige Kompromisse und neue Lizenzpfade
In den Stellungnahmen lassen sich auch Ansätze zur Annäherung ausmachen, berichtet der Tagesspiegel. Mehrere Forschungseinrichtungen und Verwertungsgesellschaften schlagen Wege vor, die den Interessen beider Seiten gerecht werden könnten.
Wikimedia Deutschland plädiert dafür, das unkonditionierte TDM-Ausnahmerecht für die Forschung zu stärken und die Datei robots.txt als technischen Standard für TDM-Opt-outs festzulegen. Weiterer Vorschlag: Offene Datensätze sollten klar als wissenschaftliche Zwecke eingestuft werden, kombiniert mit Vergütungsmechanismen über Verwertungsgesellschaften.
Einen neuen Akzent setzt die Musikbranche. Die GEMA argumentiert, der Fokus dürfe nicht allein auf dem Training (Input) liegen, da das Material weltweit bereits verarbeitet worden sei und eine Lizenzierung beim Input umgangen werden könne. Stattdessen fordert sie ein neues Verwertungsrecht für den Output, also die kommerzielle Weiternutzung KI-generierter Inhalte durch Dritte. Über kollektive Lizenzen für die Nutzung KI-generierter Musik soll eine faire Vergütung der menschlichen Urheber erreicht werden. Die Kommission steht nun vor der Herausforderung, aus diesen Impulsen einen tragfähigen Mittelweg zu formen.
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