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Friday, October 9, 2026

Finanzaufsicht verhängt 1,2-Millionen-Euro-Strafe gegen Volkswagen

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VW-Unternehmenslogo auf dem Heizkraftwerk des Volkswagenwerks, Wolfsburg.

Verstoß gegen Ad-hoc-Pflicht Aufsicht verhängt Millionenstrafe gegen Volkswagen

Stand: 09.10.2026 • 10:00 Uhr

Die Finanzaufsicht BaFin hat Volkswagen wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten mit einer millionenschweren Geldbuße belegt. Es geht um die Regeln zu Insider-Informationen.

Die deutsche Finanzaufsichts-Behörde BaFin verhängt eine Strafe von 1,2 Millionen Euro gegen den Autohersteller VW. Das teilte die BaFin heute mit. Der Grund: 2023 hatte Volkswagen eine deutlich bessere Jahresprognose als am Markt erwartet verkündet - allerdings nicht als besonders wichtig gekennzeichnete Ad-hoc-Meldung, sondern lediglich in einer Pressemitteilung.

Die Ad-hoc-Regeln schreiben jedoch vor, dass Unternehmen Insider-Informationen sofort veröffentlichen müssen, wenn diese geeignet sind, den Kurs der Aktien oder anderer Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Dazu zählen auch Geschäftszahlen, die sich deutlich von der Erwartung ​der Analysten und anderer Marktteilnehmer unterscheiden.

Regeln sollen Insider-Handel verhindern‌

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Insider mit ihrem Wissensvorsprung Vorteile beim Handel mit Wertpapieren verschaffen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 2,5 Millionen Euro.

Am 3. März 2023 hatte Volkswagen im laufenden Börsenhandel einen optimistischen Ausblick mitgeteilt. Die Aktie war an dem Tag um mehr als 10 Prozent gestiegen.

Gegen den mutmaßlichen Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht kann Volkswagen Einspruch einlegen.

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