Ulm-5-Prozess: Hinter Glas, ohne Stift

Seit einem halben Jahr verhandelt das Landgericht Stuttgart gegen die „Ulm 5“. Ein Ende ist erst im Februar in Sicht.
Foto: Julian Rettig/dpa
Der 27. Verhandlungstag beginnt mit einem Witz: „Soll ich es diesmal selbst formulieren?“, fragt die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt, weil sich die Verteidigung nicht abgestimmt hat, wer heute die Anträge stellt. Seit Ende April müssen sich vor dem Stuttgarter Landgericht fünf Aktivist:innen verantworten, denen zur Last gelegt wird, im September 2025 die Ulmer Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems sabotiert zu haben. Geprüft wird auch, ob es sich bei „Palestine Action Germany“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Verhandelt wird im Hochsicherheitsgebäude Stuttgart-Stammheim.
Zu Beginn jedes Prozesstages stellt die Verteidigung die gleichen Anträge – die jedes Mal mit wortgleicher Begründung abgelehnt werden, nämlich mit dem Hinweis, dass „auf die bisherigen Ausführungen vollumfänglich Bezug genommen wird“.
Ohne Stift, hinter Glas
Dem Publikum ist es nicht gestattet, sich Notizen zu machen, weil die Kammer das Mitführen von Stiften als Sicherheitsrisiko einstuft. Selbst eigens entwickelte Stifte, die bei Druck einknicken, können die Bedenken des Gerichts nicht ausräumen. Ein Wortlautprotokoll wird nicht angefertigt. Zudem sitzen die Angeklagten im Stammheimer Verhandlungssaal hinter einer Glasscheibe, abgetrennt von ihren Anwält:innen, und werden in Handschellen vorgeführt. Die ritualisierten Anträge der Verteidigung zielen Verhandlungstag für Verhandlungstag darauf ab, das zu ändern.
Die umstrittene Sitzordnung war sogar schon Thema im EU-Parlament, wo Verteidigerin Anna Busl im Oktober auf Einladung irischer Abgeordneter sprach. Bereits im September hatte EU-Justizkommissar Michael McGrath zu dem Fall Stellung genommen. In seiner Antwort betont er, dass die Durchführung rechtsstaatlicher Verfahren in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege. Er verweist aber ausdrücklich darauf, dass verdächtigte oder beschuldigte Personen weder im Gerichtssaal noch in der Öffentlichkeit durch körperliche Fesselung „als schuldig präsentiert werden“ dürfen. Ausnahmen seien nur durch fallspezifische Gründe zu rechtfertigen, etwa gravierende Sicherheitsbedenken.
Das Landgericht begründet Handschellen und Glasscheibe allerdings nicht mit einer akuten Bedrohungslage. Es liege an den verfügbaren Räumlichkeiten, erläuterte Richterin Lauchstädt, es gebe sonst keinen Verhandlungssaal, der groß genug für alle Verfahrensbeteiligten sei, darunter die elf Anwält:innen und die fünf Angeklagten. Die Verteidigung hat allerdings beim Präsidenten des Landgerichts nachgefragt. Nach dessen Auskunft gibt es sechs Säle, die groß genug sind. Nicht alle liegen im Stammheimer Hochsicherheitsgebäude.
Insofern wird jeden Verhandlungstag erneut auf eine fragwürdige Begründung verwiesen. Auch eine eigene Protokollkraft der Verteidigung lehnt das Gericht ab, weil es keinen entsprechenden Anspruch gebe. Als die Verteidigung fordert, ein Detail ins gerichtliche Protokoll aufzunehmen, erklärt die Vorsitzende Richterin: „Was ins Protokoll kommt, bestimme ich.“
Verhandelt wird bis Februar
Die Auseinandersetzung um diese Fragen hat zu Verfahrensbeginn ganze Verhandlungstage in Anspruch genommen. Inzwischen ist sie zur Routine geworden und auf wenige Minuten geschrumpft. Doch trotz dieser Zeitersparnis geht der Prozess schleppend voran. Ursprünglich war die Urteilsverkündung für Juli geplant. Nun sind weitere Verhandlungstage bis Ende Februar 2027 anberaumt.
Bislang wurden vor allem Polizist:innen als Zeug:innen befragt. Der Tathergang ist seit dem Verfahrensauftakt unstrittig: Von allen fünf Angeklagten gibt es Bekennervideos, in ihren Eröffnungserklärungen haben sie die Tat nicht bestritten.
Die jüngsten Verhandlungstage befassten sich mit der Frage, ob das Gericht Sachverständige der Verteidigung anhören will. Bislang hat es alle abgelehnt und auch noch keinen der von der Verteidigung benannten Zeugen gehört. Ob in Gaza ein Völkerrechtsbruch durch militärische Ausstattung von Elbit ermöglicht werde, sei für die Strafzumessung „rechtlich unerheblich“, so das Gericht.
Verlegt, ohne Bescheid
Der 27. Prozesstag widmete sich fast ausschließlich einem Vorgang: Die angeklagte Person V. K. wurde von der JVA Schwäbisch Gmünd in die JVA Stammheim verlegt, ohne dass ihre Anwält:innen davon erfuhren. Richterin Lauchstädt hatte die Verlegung durch einen handschriftlichen Vermerk genehmigt. Dieser lag zur Fortsetzung des Prozesses jedoch noch nicht in den Akten.
Während das Gericht ein „herausragendes öffentliches Interesse“ an dem Verfahren verneint, demonstrierten am vergangenen Wochenende auf dem Stuttgarter Schlossplatz rund 1.000 Menschen für die Freilassung der Angeklagten. Die fünf sitzen nun seit knapp 14 Monaten in Untersuchungshaft. Zum nächsten Verhandlungstag am Freitag haben sich sieben Bundestagsabgeordnete der Linken zur Prozessbeobachtung angekündigt.
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