Hohe Preise für Benzin und Diesel: Reiche plant Spritpreisdeckel nur bei hohen Preissprüngen

Die Bundeswirtschaftsministerin legt einen Gesetzentwurf für eine Preisobergrenze für Benzin und Diesel vor. Er soll am Mittwoch durchs Kabinett.
Foto: Marc John/imago
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will einen Spritpreisdeckel nur bei extremen Preissteigerungen und unter hohen Hürden ermöglichen. Dies geht aus dem Referentenentwurf ihres Ministeriums für ein Kraftstoffhöchstpreisgesetz hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Nach vorläufiger Planung soll das Kabinett den Entwurf bereits am Mittwoch auf den Weg bringen. Demnach kann die Regierung erst dann Höchstpreise festlegen, wenn die Kraftstoffpreise in Deutschland drei Wochen in Folge um jeweils mehr als fünf Prozentpunkte stärker steigen als im Durchschnitt der übrigen EU-Staaten. Das gilt für Benzin und Diesel getrennt.
Steigen die Preise europaweit ähnlich stark, wäre demnach ein Preisdeckel auch bei kräftigen Preissprüngen in Deutschland nicht möglich. Das Wirtschaftsministerium bestätigte, dass sich die Vorlage in der Ressortabstimmung befinde. Details zur Vorlage, über die zuerst das „Handelsblatt“ berichtet hatte, wollte das Ministerium nicht nennen.
Dem Entwurf zufolge soll die Bundesregierung für einen Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit erhalten, Höchstpreise für Benzin und Diesel festzulegen. Danach soll die gesetzliche Ermächtigung automatisch auslaufen. Einem Reuters vorliegenden internen Zeitplan zufolge sollen Bundestag und Bundesrat das Gesetzesvorhaben noch vor Weihnachten verabschieden.
Für den Preisvergleich sollen dem Entwurf zufolge erstmals die Daten der zweiten vollständigen Januarwoche berücksichtigt werden. Grundlage sollen die wöchentlich von der EU-Kommission veröffentlichten Kraftstoffpreise ohne Steuern und Abgaben sein. Das Bundeskartellamt soll über seine Markttransparenzstelle wöchentlich prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff erfüllt sind. Aber auch dann müsste die Bundesregierung eine Preisobergrenze nicht zwingend einführen.
Bundesländer können abweichen
Der Entwurf sieht eine regelmäßig aktualisierte Berechnungsformel für die Höchstpreise vor. Dabei müssen die tatsächlichen Marktbedingungen, Importkosten sowie angemessene Handels- und Vertriebsmargen berücksichtigt werden. Zu niedrige Höchstpreise könnten dazu führen, dass Kraftstofflieferungen nach Deutschland unwirtschaftlich würden und Versorgungsengpässe entstünden. Die Bundesregierung soll die Preisbegrenzung deshalb bei drohenden Versorgungsproblemen aussetzen können.
Die Bundesländer sollen zudem von bundesweiten Höchstpreisen nach oben oder unten abweichen dürfen, um regionale Unterschiede bei Beschaffungs- und Transportkosten zu berücksichtigen. Das soll auch für einzelne Landkreise oder Postleitzahlgebiete möglich sein. Ausnahmen könnten zudem für bestimmte Tankstellen etwa an Autobahnen oder auf Inseln gelten.
Eine von der SPD geforderte Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne wird in dem Gesetzentwurf als Alternative zum Spritpreisdeckel verworfen. Eine solche Steuer könne kurzfristig nicht rechtssicher ausgestaltet werden, entfalte keine unmittelbare Entlastungswirkung für Verbraucher und wirke sich negativ auf Investitionsanreize aus. Auch eine erneute befristete Senkung der Energiesteuer, der sogenannte Tankrabatt, komme wegen der angespannten Haushaltslage nicht infrage. (rtr)
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte Mitte September auf Drängen der Sozialdemokraten vereinbart, möglichst ab Januar 2027 einen Spritpreisdeckel einzuführen. Damit sollen die hohen Tankstellenpreise als Folge des Irankrieges gedämpft werden. Der Entwurf schafft zunächst nur die befristete Möglichkeit, bei außergewöhnlichen Preissteigerungen einzugreifen. Eine konkrete Entlastung in Cent je Liter ist nicht vorgesehen.
Seit Oktober gilt noch bis Ende des Jahres eine dreimonatige Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Daraus ergibt sich einschließlich der geringeren Mehrwertsteuer eine rechnerische Entlastung von rund 17 Cent je Liter.
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