100 Tage GEAS-Reform: Eingesperrt am Flughafen

Seit Juni ist die Reform des EU-Asylsystems GEAS in Kraft. Geflüchtete berichten Erschreckendes aus den neu eingeführten Grenzverfahren.
Foto: Christian Ditsch/picture alliance
Rund 100 Tage ist es her, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft trat. Am Montag zog Pro Asyl eine erste Bilanz. Schon jetzt zeigen sich demnach dramatische Auswirkungen der verschärften Regeln für Geflüchtete.
Die GEAS-Reform umfasst eine Vielzahl von Änderungen, die ganz Europa betreffen. Pro Asyl legte den Fokus nun auf Deutschland und hier insbesondere auf die sogenannten Grenzverfahren, die bei Menschen zum Einsatz kommen, die per Flugzeug einreisen. Sie werden direkt am Flughafen für bis zu drei Monate inhaftiert, in denen ihr Asylantrag geprüft wird. Wird ihr Antrag abgelehnt, dürfen sie bis zur Abschiebung weitere drei Monate eingesperrt werden. Bedingung ist, dass die Betroffenen aus Staaten mit einer Schutzquote unter 20 Prozent kommen und keine besondere Vulnerabilität aufweisen.
Einzelfälle zeigen Missstände
Genau das scheint in der Praxis aber teils unterlaufen zu werden, wie aus dem Pro Asyl-Report hervorgeht. Da ist etwa eine trans Frau aus Usbekistan, die im Juni den Flughafen Berlin-Brandenburg erreichte. Obwohl sie geschildert habe, eine chronische Erkrankung zu haben und Opfer von Menschenhandel zu sein, habe sie in der geschlossenen Einrichtung am BER bleiben müssen.
Die Frau bekam Pro Asyl zufolge während ihrer Unterbringung dort weder eine angemessene medizinische Versorgung noch ausreichende Betreuung. Die persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fand nach zehn Tagen statt, nur mithilfe anwaltlicher Unterstützung durfte sie schließlich einreisen und wurde später auch als Flüchtling anerkannt.
Bundespolizei setzt „Fiktion der Nichteinreise“ um
Dann ist da ein georgisches Pärchen mit zwei Kindern im Alter von 11 und 16 Jahren. Sie kamen im Juni 2026 am Flughafen München an. Die Frau wurde anschließend in stationäre psychiatrische Behandlung genommen, was aber nicht bedeutete, dass sie aus dem Grenzverfahren juristisch entlassen wurde.
Solange die Schutzsuchenden im Grenzverfahren und am Flughafen untergebracht sind, gelten sie als nicht eingereist, obwohl sie faktisch hier sind. „Fiktion der Nichteinreise“ nennt sich dieses juristische Konstrukt, das selbst dann gilt, wenn die Betroffenen zwischen verschiedenen Einrichtungen innerhalb Deutschlands per Auto verlegt werden.
Hier wird experimentiert, wie weit man gehen kann
Helen Rezene, Pro Asyl
Das BAMF entschied in der Zwischenzeit, den Asylantrag des georgischen Paars als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, wobei die beiden wegen der Erkrankung der Frau zunächst nicht abgeschoben wurden. Erst zwei Monate nach der Ankunft in München durfte die Familie nach Deutschland einreisen, weil das Verwaltungsgericht entschied, dass die Mutter wegen ihrer psychischen Erkrankung nicht im Grenzverfahren bleiben und die Familie außerdem nicht getrennt werden darf.
Nur wenige Fälle am Flughafen registriert
So hart diese Fälle auch sind, zeigen erste Zahlen der Bundesregierung aber auch, dass bislang nur sehr wenige Menschen das Grenzverfahren am Flughafen durchlaufen. Insgesamt 36 Betroffene gab es von Juni bis August. Tatsächlich sind Airlines rechtlich verpflichtet, keine Passagiere ohne Visum für das Zielland an Bord zu lassen, wodurch Flüchtende kaum eine Chance haben, überhaupt nach Deutschland einzufliegen.
Stattdessen kommt der allergrößte Teil der Geflüchteten weiterhin über Land nach Deutschland. Hier greift nicht das Grenzverfahren, sondern das sogenannte Dublin-Verfahren. In diesem soll festgestellt werden, wo die Betroffenen zuerst EU-Boden betreten haben, um sie dorthin zurückzubringen. Inwieweit sich diese Praxis seit der GEAS-Reform verändert hat, ist noch nicht abzusehen.
Denjenigen, die nicht nach den Dublin-Regeln abgeschoben werden, sondern bleiben dürfen, droht nach der GEAS-Reform künftig ein Schnellverfahren. Bedingung ist dafür aber wie beim Grenzverfahren am Flughafen, dass die Person aus einem Land mit Schutzquote unter 20 Prozent kommt und keine besondere Vulnerabilität aufweist.
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei kommt das bereits in großem Umfang zur Anwendung. Demnach wurden in den ersten Monaten mehr als die Hälfte aller Anträge in beschleunigten Asylverfahren bearbeitet. Dabei sind die Möglichkeiten, sich gegen eine Ablehnung zu wehren, deutlich beschränkt. Außerdem fürchten Kritiker*innen, dass wegen Zeitdrucks nur oberflächlich geprüft wird.
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