«Die Behörden hätten die Entführung verhindern können»

Ein Bett voller Kuscheltiere, ein bemaltes Kartonhaus, ein Spielteppich: Anas Zimmer in der Wohnung ihres Vaters Álvaro García sieht aus wie ein typisches Kinderzimmer. Und doch fehlt vieles: in die Ecke geworfene Socken, herumliegende Puppen, halb fertige Zeichnungen. Es fehlt Leben. Es fehlt das Kind. Es fehlt Ana.
Im August 2023 schlief das Mädchen, das heute sieben Jahre alt ist und eigentlich anders heisst, zum letzten Mal in seinem Bett bei seinem Vater. Die Eltern lebten getrennt, Ana verbrachte das Wochenende mit ihm. Sie gingen in die Badi, mussten vor einem Platzregen fliehen und assen Glace. Sie Schokolade, er Pistazie. Am Samstagabend schauten sie «Paw Patrol», und er spielte ihr auf der Gitarre ein Gutenachtlied. Am Sonntag brachte er sie zurück zu ihrer Mutter. Es war das letzte Mal, dass er seine Tochter sah.
RMS
Artikel aus dem «Beobachter»
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
RMS
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Haltlose Vorwürfe
Álvaro García – auch sein Name ist geändert – ist 46, Spanier, mittelgross und schlank. Ein zurückhaltender, fast schüchterner Mann. Im Selbstbedienungsrestaurant rückt er der Reporterin den Stuhl zurecht. Er schiebt rasch seinen Laptop beiseite, als dieser einer vorbeigehenden Person im Weg ist. Nach dem Gespräch räumt er die Kaffeetassen weg. Dass jemand wie er in einen so erbitterten Streit geriet, ist schwer nachzuvollziehen.
Am Donnerstag nach Anas letztem Besuchswochenende holten zwei Polizisten den Informatiker von seinem Arbeitsplatz ab. «Ich war sicher, dass es sich um ein Missverständnis handelt», sagt er. Die nächsten 26 Stunden verbrachte er in einer Zelle. Zu lange für ein Missverständnis. Anas Mutter, wir nennen sie Mirka Savickaite, hatte ihn angezeigt. Sie behauptete, er habe seine Tochter sexuell missbraucht.
Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos. Das Verfahren wurde nach aufwendigen Abklärungen inklusive Kindesbefragung mangels Tatverdacht eingestellt. Doch die Untersuchung zog sich hin, García durfte seine Tochter monatelang nicht sehen. Die Mutter nutzte diese Zeit, um die Flucht vorzubereiten. Sie verliess ihre Arbeitsstelle, schrieb ihre Wohnung zum Verkauf aus. Und meldete Ana vom Kindergarten ab.
Es war eine Entführung mit Ansage. Vorausgegangen war ein jahrelanger Scheidungskrieg. Álvaro García und Mirka Savickaite hatten 2018 geheiratet, vier Monate später kam Ana zur Welt, neun Monate danach trennten sie sich. Die Mutter tat alles, um den Kontakt zwischen Vater und Tochter zu erschweren. Dies geht aus späteren Berichten der Besuchsbegleitpersonen hervor. Im ersten Jahr erlaubte Garcías Ex-Frau Besuche nur in ihrem Beisein. Danach kämpfte er eineinhalb Jahre lang für eine Besuchsregelung. Eine Beiständin wurde eingesetzt. Berichte der Kesb bescheinigten ihm einen guten Umgang mit Ana, bei der Mutter stellte das Gericht «Anzeichen für Überbehütung» fest. Immer wieder liess sie Besuchstermine kurzfristig platzen. Die Akten belegen zahlreiche Verstösse gegen das unter Strafandrohung verfügte Besuchsrecht des Vaters.
Besuchsrecht hintertrieben
Konsequenzen hatte das laut García keine. «Die Beiständin wollte kein Öl ins Feuer giessen. Mirka konnte sich alles erlauben, ich wurde diskriminiert, die Entfremdung gefördert.» Die zuständige Kesb äussert sich nicht zum Fall, weist aber den Vorwurf zurück, die Beiständin habe nicht korrekt gehandelt und die Entfremdung gefördert. Allgemein werde der Einfluss von Beistandspersonen beim Besuchsrecht überschätzt. Man könne Besuche nicht erzwingen und sei auf die Mitwirkung beider Elternteile angewiesen.
Im September 2023 erfuhr Álvaro García von Freunden, dass sie seine Tochter regelmässig in einer privaten englischsprachigen Schule sähen und sie offenbar den öffentlichen Kindergarten nicht mehr besuche. Dabei war gerichtlich angeordnet worden, dass Ana die öffentliche Schule besuchen muss. Eine Ummeldung ohne seine Einwilligung war illegal. Von den Schulen erhielt García keine Auskunft. An der Privatschule war er nicht einmal als Vater registriert. Die öffentliche Schule verwies ihn an die Beiständin. Doch sie kontaktierte Anas Kindergärten erst im April 2024 – rund sieben Monate später und nachdem die Mutter immer wieder Gesprächstermine abgesagt hatte.
Zu spät. Wegen weiterer behördlicher Verzögerungen dauerte es drei Wochen, bis Anfang Mai auf Antrag des Vaters eine Ausreisesperre erlassen und Mutter und Tochter in den Fahndungssystemen ausgeschrieben wurden. Da waren sie bereits in Litauen. Eingaben der Mutter an Gerichte belegen dies.
Álvaro García fühlt sich im Stich gelassen. «Die Kindesschutzbehörden hätten diese Entführung verhindern können, wenn sie mir zugehört hätten», sagt er. Anzeichen habe es genug gegeben und die Vorgeschichte so etwas erwarten lassen. «Man hätte die Reisepässe einziehen müssen», findet er.
Verfahren in Litauen
Die Kesb widerspricht. Zum einen müsste die Hinterlegung von Pässen dem Gericht oder der Kesb gemeldet werden, nicht der Beistandsperson. Zudem reichten Ängste und Befürchtungen eines Elternteils für derart weitreichende Eingriffe nicht aus. Es brauche konkrete, objektive und überprüfbare Hinweise darauf, dass eine Entführung unmittelbar bevorstehe. Die Abmeldung von einer Schule genüge nicht, um eine Entführungsgefahr geltend zu machen.
Dazu muss man wissen: Vom Wohnungsverkauf und von der Stellenkündigung der Mutter erfuhr García erst später. Und er hatte auch keinen Antrag auf Hinterlegung der Pässe gestellt.
Mirka Savickaite hingegen beantragte in Litauen sofort das alleinige Sorgerecht. «Sie verbreitete erneut die Geschichte, ich sei gewalttätig und hätte mich an meiner Tochter vergangen. Ich musste mir einen litauischen Anwalt nehmen, unzählige Dokumente übersetzen lassen», sagt er. In zweiter Instanz bekam er recht. Im Oktober 2024 ordnete ein Gericht die Rückführung seiner Tochter in die Schweiz an. Doch kurz darauf tauchten Mutter und Tochter unter. Niemand weiss, wo sie aktuell sind. Auch Kontaktversuche des Beobachters liefen ins Leere.
Gegen die Mutter läuft in Litauen ein Strafverfahren wegen Kindesentführung, in der Schweiz wegen Entziehung von Minderjährigen und falscher Anschuldigung. Wegen der Verstösse gegen das Besuchsrecht erhielt sie einen Strafbefehl. Álvaro García hat vor allen Instanzen recht bekommen. Das zuständige Schweizer Gericht sprach ihm sogar vorsorglich das alleinige Sorgerecht zu. Doch was nützt ihm das? Seine Tochter ist unauffindbar, und García zweifelt daran, ob die litauischen Behörden überhaupt nach ihr suchen.
Er kritisiert auch die Schweizer Amtsstellen. Er findet, die Staatsanwaltschaft oder das Bundesamt für Justiz, allenfalls die Botschaft, sollten Druck machen.
Das Dilemma der Behörden
Wie gross der Handlungsspielraum ist, bleibt allerdings fraglich. Schweizer Behörden dürfen nicht im Ausland ermitteln. Das Bundesamt für Justiz schreibt dem Beobachter, die Zentralbehörde für Kindesentführungen unternehme in solchen Fällen alles, um das Kind im Ausland ausfindig zu machen, und arbeite mit Staatsanwaltschaft, Polizei, Botschaften und Polizeiattachés zusammen. Zum laufenden Fall nimmt es keine Stellung.
Esther Bayer Bürgi, Kinderanwältin und Co-Präsidentin von Kinderanwaltschaft Schweiz, hatte mehrfach mit internationalen Kindesentführungen zu tun. Sie sagt: «Für das Auffinden und die Rückführung des Kindes sind primär die Behörden im Zielland zuständig. Es gibt für Schweizer Behörden wenig Möglichkeiten, das Verfahren dort zu beeinflussen.» Auch sei es schwierig, eine Entführung zu verhindern, ohne stark einschränkende Massnahmen anzuordnen. «Das Kind verliert bei einer Entführung immer. Um das Risiko zu reduzieren, ist es wichtig, den Fokus der Eltern wieder auf die Bedürfnisse des Kindes zu richten und rechtzeitig Lösungen anzustreben, die alle Familienmitglieder mittragen. Eine Kindesvertretung hilft dabei.»
Dafür ist es bei Álvaro García zu spät. Er kämpft sich durch einen Dschungel aus Abkommen, Gesetzen und Behörden, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Mal ist unklar, welche Behörde in welchem Land Daten herausfordern könnte von Internetanbietern, die seine Ex-Frau nutzt. Mal verweist man ihn an deutsche Polizeiattachés, weil die Schweiz in Litauen keinen hat. Ende 2025 schöpfte er Hoffnung: Die litauischen Behörden teilten ihm mit, sie hätten Ana und ihre Mutter gefunden. Doch vor Ort traf er nur auf einen überforderten Gerichtsvollzieher und ein paar Polizisten, die ihn nach der Adresse fragten – als ob er das wüsste.
Er erzählt das alles ohne grosse Gefühlsregungen. Doch als er zu Hause auf dem Computer nach Erinnerungen an Anas letzten Besuch sucht, bleibt es lange still. Schliesslich schreibt er eine E-Mail: «Ich hatte keine Ahnung, wie viel Schmerz es mich kosten würde, mich an die letzten Momente mit Ana zu erinnern, mir die Fotos anzusehen. Mein Verstand hat wohl versucht, diese Aufgabe so lange wie möglich hinauszuzögern, um mich zu schützen.»
Immer mehr Kindesentführungen
Die Zahl internationaler Kindesentführungen aus der Schweiz steigt. Im letzten Jahr wurden laut Bundesamt für Justiz 95 neue Fälle eröffnet – einer alle vier Tage. In 80 Prozent der Fälle entführen Mütter ihre Kinder. Gemäss dem Haager Kindesentführungsübereinkommen, das auch die Schweiz und Litauen unterzeichnet haben, müssten Kinder innert sechs Wochen in das Ursprungsland zurückgeführt werden. Oft gelingt das nicht. Und je länger es dauert, desto eher schlagen sie am neuen Ort Wurzeln.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.