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Wednesday, September 16, 2026

Selbstbeteiligung und Co.: Kfz-Police: So lässt sich bei Vertragsanpassungen sparen

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Selbstbeteiligung und Co.Kfz-Police: So lässt sich bei Vertragsanpassungen sparen

16.09.2026, 13:25 Uhr

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Neuberechnung kann sich lohnen: Renteneintritt, weniger Fahrten, anderer Fahrerkreis – wer das seiner Versicherung meldet, zahlt mitunter weniger. (Foto: dpa)

Wer weniger fährt oder junge Fahrer aus dem Vertrag nimmt, spart bei der Police kräftig. Warum sich auch jährliche Zahlungen und Werkstattbindung lohnen können – und was dabei zu beachten ist.

Lebensumstände ändern sich - bestehende Versicherungsverträge etwa fürs Auto sollte man daran anpassen, um weiterhin wie gewünscht geschützt zu bleiben - und bestenfalls Geld zu sparen. Kleine Anpassungen der Verträge können sich generell lohnen, so das Vergleichsportal Verivox mit Verweis auf seinen Kfz-Versicherungsindex.

Ein Beispiel betrifft Kaskoversicherte. Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall kann die Versicherung bis zu 34 Prozent günstiger machen. So senkt demnach ein Eigenanteil in Höhe von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko den Versicherungsbeitrag im Schnitt um 22 Prozent. Wer sogar 300 Euro Selbstbehalt in der Teilkasko und 500 Euro in der Vollkasko akzeptiert, kann den Beitrag demnach im Schnitt um 27 Prozent senken.

Eigenanteil in der Kaskoversicherung spart Geld, aber...

Bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro in der Teilkasko und 1000 Euro in der Vollkasko kann das sogar 34 Prozent Nachlass bringen. Allerdings: Zwischen den niedrigsten und höchsten Selbstbeteiligungen liegen zwölf Prozentpunkte Ersparnis. Hier rät Verivox Verbrauchern, individuell abzuwägen, "ob die zusätzliche Ersparnis für sie in einem angemessenen Verhältnis zum höheren finanziellen Risiko steht".

Sprich: Sind es mir diese Prozente wert, so viel Eigenbeteiligung bei einem tatsächlichen Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen? Das können Versicherte nur individuell mit sich ausmachen.

Aber auch die eingangs erwähnten Änderungen der Lebensumstände können sich vorteilhaft auswirken, weswegen man dann Verträge checken und bei der Versicherung anpassen sollte. Das betrifft etwa Änderungen des eingetragenen Fahrerkreises. Diese sollten der Versicherung immer umgehend gemeldet werden. Speziell sehr junge Fahrer sind ursächlich für hohe Policen. In der Regel fehlt ihnen die Fahrerfahrung und sie gelten als besonders risikobereit.

Können sie aus dem Vertrag herausfallen, macht sich das deutlich bemerkbar: Wenn etwa ein 18-jähriges Kind das betreffende Auto nicht mehr nutzt, kann das 39 Prozent einsparen, wird ein extremes Beispiel aus dem Index genannt. Ohne einen 19-jährigen Fahrer sinkt die Prämie um 37 Prozent, ohne einen 20-Jährigen um 31 Prozent und ohne einen 21-Jährigen um 21 Prozent.

Die Kilometerleistung verringert sich merklich? Gut für den Tarif

Auch die jährliche Fahrleistung ist der Versicherung zu Vertragsabschluss anzugeben - von Zeit zu Zeit können Versicherungen auch Kilometerstände zur Kontrolle nachfragen. Versicherungsnehmer müssen ihrem Versicherer eine höhere Fahrleistung melden, weil dadurch auch das Risiko steigt.

Aber auch eine absehbar geringere Jahresfahrleistung sollte man der Versicherung umgehend melden. Denn Versicherungsnehmer haben laut Verivox einen gesetzlichen Anspruch auf eine Neuberechnung ihres Beitrags und eine Rückerstattung, wenn der Beitrag geringer ausfällt.

"Die neue Prämie gilt allerdings erst ab Meldung an den Versicherer", äußert sich Verivox-Geschäftsführer Aljoscha Ziller. "Nachträgliche Rückerstattungen, insbesondere wegen einer geringeren Fahrleistung, sind nur in ausgewählten Tarifen vorgesehen."

Reduziert sich die jährliche Fahrleistung, zum Beispiel, weil man vielleicht nun im Ruhestand ist und nicht mehr so viel mit dem Auto fahren muss, zeigt sich das auch im Portemonnaie. Wer statt 15.000 nur noch 12.000 Kilometer im Jahr fährt, verringert seinen Beitrag den Berechnungen zufolge um 7 Prozent. Wer nur noch 10.000 Kilometer im Jahr fährt, senkt die Kosten um 11 Prozent.

Jährliches Bezahlen und Werkstattbindung können sparen helfen

Das haben Sie alles schon ausgeschöpft? Vielleicht helfen weitere Spartipps, die Police etwas billiger zu gestalten. Wer den jährlichen Versicherungsbeitrag auf einmal statt etwa in monatlichen Raten zahlt, kann den Beitrag um 10 Prozent senken. Wer sich zu einem Tarif mit sogenannter Werkstattbindung entscheidet, kann auch so viel sparen.

Dabei verpflichtet man sich bei Kaskoschäden dazu, diese in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. Wer Zweifel hat, sollte sich bei der Versicherung erkundigen, welche Partnerwerkstätten im eigenen Umkreis ansässig sind. Allerdings hätten die Versicherer inzwischen "gut ausgebaute Werkstattnetzwerke - auch in ländlicheren Gebieten", so Verivox.

Wichtig: Die Werkstattbindung gilt nur im Falle einer Reparatur eines Kaskoschadens. Wo Versicherte eigene Wartungen und Reparaturen machen lassen, bleibt deren Sache.

Wann kann ich die Änderungen veranlassen?

Versicherungsnehmer können laut Aljoscha Ziller die Selbstbeteiligung und die Zahlweise grundsätzlich zum Beginn der neuen Vertragslaufzeit ändern. "Zu diesem Zeitpunkt können sie auch eine Werkstattbindung mit ihrem Versicherer vereinbaren." In den meisten Fällen beginnt die neue Vertragslaufzeit am 1. Januar anlog zum Kalenderjahr. Bei solchen Verträgen muss die Kündigung dem Versicherer spätestens am 30. November vorliegen.

Verträge mit unterjähriger Hauptfälligkeit kommen laut Verivox jedoch immer häufiger vor. Hier gilt grundsätzlich eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres; maßgeblich ist der individuelle Ablauftermin.

Bei Beitragserhöhungen haben Versicherungskunden zudem ein Sonderkündigungsrecht, das unabhängig von der regulären Kündigungsfrist für einen Monat nach Zugang der Prämienerhöhung gilt.

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