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Tuesday, October 6, 2026

Lassen sich Suizidversuche statistisch erfassen? SESiD will es wissen

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Deutschland will Suizidprävention verbindlicher organisieren. Geplant sind eine Bundesfachstelle, eine bundesweit einheitliche Krisenrufnummer, mehr Vernetzung und Forschung sowie Modellprojekte für die Zeit nach einem Suizidversuch. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist systematische Erfassung von Suizidversuchen. Bislang fehlt dafür eine bundesweit einheitliche und kontinuierliche Datengrundlage. Das soll das Projekt SESiD ändern, das das Robert Koch-Institut (RKI) gemeinsam mit der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg durchführt. Das Bundesgesundheitsministerium fördert es noch bis Mitte 2028.

SESiD steht für „Systematische Erhebung von Suizidversuchen in Deutschland“. Das Projekt soll Wege für verlässlichere Datenerhebung erproben. Dabei geht es nicht um eine einzelne, vermeintlich vollständige Statistik. Untersucht werden vier Datenquellen: repräsentative Befragungen, Routinedaten aus Notaufnahmen, Daten von Krankenhäusern und gesetzlichen Krankenkassen sowie polizeiliche Daten. Jede Quelle zeigt nur einen Ausschnitt, gemeinsam sollen sie ein belastbareres Bild ergeben. Das RKI betont zu SESiD: „Die gemeinsame Betrachtung verschiedener Datenquellen ist wichtig“, da keine einzelne Datenquelle alle Fälle abbilden kann.

Das ist nötig, weil Suizidversuche in Deutschland bislang sehr unterschiedlich dokumentiert werden. Sie können im Rettungsdienst, in Notaufnahmen, in Kliniken oder in Abrechnungsdaten auftauchen – mit jeweils eigenen Kategorien, Kodierungen und Lücken. Das RKI weist auf Anfrage von heise online darauf hin, dass solche Routinedaten nicht für Forschungszwecke entstehen, sondern im Versorgungs-, Abrechnungs- oder Einsatzalltag. „Entsprechend unterscheiden sich die Datenquellen darin, welche Informationen zu Suizidversuchen sie enthalten.“ Unterschiedliche Dokumentations- und Kodierpraktiken sowie teils fehlende Standards erschwerten die Vergleichbarkeit zusätzlich.

Nicht leicht zu beantworten ist zudem die Frage, was als Suizidversuch zählt. Nicht jede absichtliche Selbstverletzung ist ein Suizidversuch; die dahinterstehende Absicht ist in Routinedaten oft nicht eindeutig festgehalten. Das RKI nennt die Abgrenzung von Suizidversuchen und nichtsuizidalen Selbstverletzungen daher als besondere Herausforderung: „Die zugrunde liegende Intention [ist] in Routinedaten nicht immer eindeutig dokumentiert.“

SESiD beabsichtigt deshalb die bisherige Erkennung in Notaufnahmedaten weiterzuentwickeln. Neben Diagnosen und strukturierten Angaben sollen erstmals auch Freitexte aus der Dokumentation geprüft werden. Das RKI stellt klar: „Eine abschließende Falldefinition liegt derzeit noch nicht vor – ihre Entwicklung und Prüfung ist Teil des SESiD-Projekts.“ Ob sich damit Fälle hinreichend zuverlässig unterscheiden lassen, ist eine der zentralen offenen Forschungsfragen. Das Projekt knüpft an frühere RKI-Arbeiten an, in denen Notaufnahmedaten bereits für die syndromische Surveillance von Suizidversuchen erprobt wurden.

Speziell Notaufnahmedaten könnten künftig Reaktionen beschleunigen. Über die bestehende AKTIN-Infrastruktur des Netzwerks Universitätsmedizin könnten Daten aus teilnehmenden Notaufnahmen tagesaktuell bereitgestellt werden. AKTIN ist eine Plattform für Daten aus Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin, an die Universitätskliniken und weitere Krankenhäuser angeschlossen sind. Wenn es gelingt, Vorstellungen nach Suizidversuchen darin „hinreichend zuverlässig“ zu identifizieren, könnten Veränderungen und zeitliche Trends perspektivisch sehr zeitnah beobachtet werden, erklärt das RKI. Damit ließen sich Hinweise auf relevante Entwicklungen und mögliche Handlungsbedarfe früher gewinnen und die Planung von Präventionsmaßnahmen unterstützen.

Befragungsdaten erfüllen dagegen eine andere Aufgabe: Sie können auch Suizidversuche sichtbar machen, nach denen keine medizinische Behandlung in Anspruch genommen wurde. SESiD soll also sowohl Hinweise auf Häufigkeiten und besonders betroffene Gruppen liefern als auch Trends früher erkennbar machen. Das RKI verweist dabei ausdrücklich darauf, dass keine einzelne Datenquelle alle Suizidversuche in der Bevölkerung vollständig abbilden kann.

Auch Polizeidaten könnten Informationen ergänzen, die in Gesundheitsdaten fehlen, darunter Hinweise auf Methoden oder konkrete Orte. Doch sie sind besonders schwer vergleichbar: Suizide und Suizidversuche sind keine Straftaten und werden nicht nach einheitlichen Vorgaben in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. „Umfang und Detailtiefe der polizeilichen Dokumentation können sich daher zwischen den Ländern unterscheiden.“

Bevor regionale Unterschiede als reale Unterschiede im Suizidgeschehen gelesen werden können, müsse deshalb erst geklärt werden, was die Daten jeweils tatsächlich abbilden. Das RKI will hierzu zunächst untersuchen, welche Angaben bei den Landeskriminalämtern verfügbar sind, wie Fälle definiert werden und welche Meldewege bestehen.

Auch die Zahlen vollendeter Selbsttötungen sind nicht einfach naturgegeben. 2024 nahmen sich in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 10.372 Menschen das Leben. Die Todesursachenstatistik basiert auf Todesbescheinigungen: Die leichenschauende Ärztin oder der leichenschauende Arzt dokumentiert dort die Todesursache, anschließend werden die Angaben über Gesundheitsämter und statistische Landesämter aufbereitet.

Damit hängt die Qualität der Statistik auch von der Qualität der Leichenschau und deren Dokumentation ab. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist ausdrücklich darauf hin, dass Fehler und Lücken in der Todesursachen-Kausalkette zu Ungenauigkeiten in der Todesursachenstatistik führen können.

Der aktuelle Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz greift das auf: Die geplante Bundesfachstelle soll eine Empfehlung für eine bundeseinheitliche Todesbescheinigung entwickeln. Elektronische Todesbescheinigungen mit Plausibilitätsprüfungen könnte Fehler früher sichtbar machen und Daten schneller verfügbar machen.

Ein anderes Beispiel für den Nutzen standardisierter postmortaler Daten ist das Nationale Obduktionsregister NAREG. Es soll Obduktionsdaten für Forschung und Wissenstransfer zusammenführen und baut auf Erfahrungen aus dem Covid-19-Obduktionsregister auf. NAREG ist allerdings kein Suizidregister und kann keine vollständige Suizidstatistik ersetzen: Es erfasst Obduktionsfälle, nicht sämtliche Todesfälle.

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