Erbschaftsteuer vor Gericht: Bayern allein gegen alle

Die bayerische Staatsregierung will vor dem Bundesverfassungsgericht die Regionalisierung der Erbschaftsteuer durchsetzen. Kein anderes Bundesland zieht mit.
Die Erbschaftsteuer wird wohl auch weiterhin bundeseinheitlich geregelt. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ab. Der bayerische Wunsch nach Steuerwettbewerb wurde allgemein als gefährlich angesehen.
Die Erbschaftsteuer ist ein Bundesgesetz. Es regelt bundeseinheitlich, dass der Freibetrag für Ehegatten bei 500.000 Euro liegt und für Kinder bei 400.000 Euro.
Bayern gegen bundeseinheitliche Regelung
Gegen zentrale Normen dieses Bundesgesetzes hat Bayern jedoch 2023 eine abstrakte Normenkontrolle eingereicht. Die Bundesregelungen zu Freibeträgen, Steuersätzen und Grundstücksbewertungen seien verfassungswidrig, weil eine bundeseinheitliche Regelung „nicht erforderlich“ sei, so Bayern. An diesem Montag wurde in Karlsruhe mündlich verhandelt.
„Der Bund hindert die Länder passgenaue Lösungen zu entwickeln“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Sein Rechtsvertreter Ekkehart Reimer erklärte: Die Landtage könnten die Erbschaftsteuer „einfach und mit Ortskenntnis“ regeln. Aber Bayern gehe es auch darum, „behutsam Unterschiede zu ermöglichen“, also „Steuerwettbewerb“, so Reimer.
Michael Schrodi (SPD), Staatsekretär im Bundesfinanzministerium, lehnte das bayerische Ziel rundweg ab: „Eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer würde zu ruinösem Steuerwettbewerb zu Lasten der finanzschwachen Länder führen.“
NRW sieht sozialen Zusammenhalt gefährdet
Dass Bayern in Karlsruhe wohl keine Chance hat, zeigte sich spätestens, als der vom Gericht ausgewählte Sachverständige, Steuerrechtsprofessor Wolfgang Schön, sprach: „Wo die Erbschaftsteuer regionalisiert wurde, gab es einen sehr starken Wettbewerb um eine niedrige Steuerbelastung, so dass die Steuer am Ende oft abgeschafft wurde.“ Er nannte Beispiele aus Spanien, den USA und Australien.
In der Karlsruher Verhandlung wurde Bayern durch kein anderes Land unterstützt. NRW trat sogar ausdrücklich gegen Bayern auf: „Einige Länder werden nach einer Regionalisierung zu Magneten, die die reichen Erblasser anziehen“, argumentierte der NRW-Vertreter Peter Heinemann, „das Vertrauen in die bundesstaatliche Ordnung wird gefährdet, der soziale Zusammenhalt leidet“.
Die Grünen im Bundestag hielten die bayerische Klage für so wichtig, dass sie mit Florian Meinel sogar einen eigenen Rechtsprofessor mitgebracht hatten. Auch Meinel verwies auf die 15 Bundesländer, die die bayerische Regionalisierungsklage nicht unterstüzten. „Das sind die besseren Ratgeber für das Gericht“, betonte Meinel.
Bayern will höhere Freibeträge
Neben der angeblich fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes argumentierte Bayern auch noch mit den Grundrechten der Bürger:innen, unter anderem weil die Freibeträge schon seit 2009 nicht mehr erhöht wurden. Bayern rechnete vor, dass die allgemeine Geldentwertung in dieser Zeit 33 Prozent betrug, dass Einfamlienhäusern 97 Prozent teurer wurden und Bauland sogar 146 Prozent. Der Rechtsvertreter Nordrhein-Westfalens Heribert Anzinger beharrte jedoch auf dem „politischen Spielraum“, den der Gesetzgeber brauche, er müsse die Freibeträge nicht erhöhen.
Am morgigen Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht erneut über die Erbschaftsteuer verhandeln. Dann geht es in einem zweiten Verfahren um die Frage, ob Unternehmenserben zu sehr privilegiert werden. Die Urteile in beiden Verfahren werden erst in einigen Monaten verkündet.
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