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Wednesday, October 28, 2026

Eingriff in die Pressefreiheit: Block-Prozess: Sicherstellungen bei der „Zeit“ teils rechtswidrig

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Das Landgericht Hamburg erklärte das Einziehen einiger „Zeit“-Interviewaufnahmen zum „House of Block“-Podcasts nun als teilweise rechtswidrig.

dpa | Der Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat zuletzt durch die Sicherstellung von Interview-Aufzeichnungen der „Zeit“ weitere Schlagzeilen verursacht – nun hat das Gericht seine Entscheidung teils revidiert. Das Landgericht Hamburg hob Teile seines eigenen Durchsuchungsbeschlusses auf und erklärte das Einziehen mehrerer Aufnahmen für rechtswidrig.

Für den Prozess seien nur Tonaufnahmen der mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter relevant, argumentierte es dabei. „Die vorläufige Sicherstellung der Tonaufzeichnungen die ältere Tochter betreffend hat die Kammer vor diesem Hintergrund für rechtswidrig erklärt“, heißt es in der Pressemitteilung. Damit reagierte die Kammer auf eine Beschwerde des „Zeit“-Verlags.

Hintergrund des Beschwerdeverfahrens sind Gespräche, die eine Mitarbeiterin des „Zeit“-Verlags mit den Kindern Anfang 2024 geführt hatte – zwei Wochen nach der Entführung. Die Aufnahmen hatte die Journalistin dann im Podcast mit dem Titel „Zeit Verbrechen: ‚House of Block‘“ veröffentlicht.

Aufzeichnungen als potenziell bedeutend für Prozess

Das Landgericht Hamburg hatte am 12. Oktober die Herausgabe der Aufzeichnungen gefordert und mit einer Durchsuchung gedroht. Die Kammer begründete den Beschluss mit der potenziellen Beweisbedeutung der Tonaufnahmen im Prozess. Es könnte in den aufgezeichneten Gesprächen um Umstände gehen, die noch nicht in der Hauptverhandlung thematisiert wurden. Es gehe um die Aufklärung eines Verbrechens.

Journalistin und Verlag kamen der Aufforderung nach, legten aber Beschwerde ein. „Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo widersprach dabei der Darstellung des Landgerichts, die Journalistin habe die Tonaufzeichnungen freiwillig ausgehändigt. „Wir sind stark unter Druck gesetzt worden: Mit der Übergabe konnten wir eine Durchsuchung abwenden und immerhin vermeiden, dass noch viel mehr Unterlagen und Material beschlagnahmt werden“, sagte di Lorenzo. Den Eingriff in die Pressefreiheit kritisierten auch andere Stellen.

Zumindest teilweise gibt das Gericht der Beschwerde nun statt. Hatte die Kammer den Durchsuchungsbeschluss zunächst auch mit der Sicherstellung möglicher Vertragsunterlagen zwischen der Journalistin beziehungsweise der „Zeit“ und der Block-Familie begründet, so ist dies nun hinfällig. „Daran hält die Kammer nicht weiter fest“, heißt es. Es sei glaubhaft, dass es weder einen Vertrag gegeben habe noch Geld geflossen sei.

Von der Sicherstellung der Tonaufnahmen der Journalistin mit der jüngeren Tochter kurz nach Ende der mutmaßlichen Entführung rückt die Kammer hingegen nicht ab. „Eine besonders tatnahe Befragung kindlicher Opferzeugen durch und im Beisein anderer Autoritätspersonen könne zu erheblichen fremdsuggestiven Einflüssen auf die Zeugenaussagen führen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter. Ohne genaue Kenntnis der Gesprächsinhalte seien die auch später gegenüber der Polizei gemachten Aussagen schwer zu prüfen.

Aufzeichnungen werden erst mal nicht ausgewertet

Die Maßnahmen seien verhältnismäßig, da es um schwere Vorwürfe im Verfahren gehe und die Beweisaufnahme kurz vor dem Abschluss gestanden habe, begründete die Kammer ihr Vorgehen. Zugleich verwies das Landgericht die Beschwerde an das übergeordnete Oberlandesgericht. Bis zu dessen Entscheidung würden die Aufzeichnungen nicht ausgewertet.

Im Prozess selbst geht es um den Vorwurf der Kindesentführung. Die Hamburger Unternehmerin Christina Block (53) ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder nach Deutschland zu entführen. Die Tochter war damals 13 Jahre alt, der Sohn 10. Die Unternehmerin bestreitet die Vorwürfe.

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