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Monday, September 28, 2026

75 Jahre Hüter der Verfassung: Diese Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht

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Der Beratungssaal des Bundesverfassungsgerichts

FAQ

Stand: 28.09.2026 • 07:34 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Verfassung. Was sind seine Aufgaben? Und warum sitzt es in Karlsruhe? Und warum diese roten Roben?

Michael Nordhardt Frank Bräutigam

Warum wurde das Bundesverfassungsgericht gegründet?

Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg: Als Reaktion auf die Verbrechen der Nazi-Zeit wurde im Mai 1949 das Grundgesetz beschlossen, die Verfassung der Bundesrepublik. Der Leitgedanke: Nie wieder sollen Entmenschlichung und Rechtlosigkeit eine Chance haben. Das Zeichen dafür: Die Grundrechte stehen ganz oben in den Artikeln 1 bis 19. Zum Beispiel "Menschenwürde", "Gleichberechtigung" und "Meinungsfreiheit".

Grundrechte bringen den Menschen aber nur etwas, wenn man wirklich darauf pochen kann. Deshalb entschied man sich für eine neue Institution, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Grundrechte auch einklagen können: Am 7. September 1951 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit auf. Am 28. September 1951 wurde es mit einem Festakt in Karlsruhe eröffnet.

Warum gerade in Karlsruhe?

Die neuen Institutionen der jungen Bundesrepublik sollten bewusst nicht alle in der damaligen Hauptstadt Bonn sitzen, sondern über das Land verteilt. Zunächst machte Karlsruhe 1950 unter mehreren Bewerbern das Rennen um den Bundesgerichtshof, das neue oberste Zivil- und Strafgericht. Dabei punktete die Stadt auch mit rein praktischen Argumenten: Sie hatte ein geeignetes Gebäude und ausreichend Wohnungen für die neuen Richterinnen und Richter - in der Nachkriegszeit nicht selbstverständlich.

Als dann 1951 der Sitz für das Bundesverfassungsgericht gesucht wurde, spielten unter anderem gewisse "Synergieeffekte" eine Rolle, eine gemeinsame Bibliothek und andere praktische Fragen. 1951 zog das Gericht das Karlsruher Prinz-Max-Palais in der Innenstadt ein. Seit 1969 sitzt es im neu gebauten und vom Berliner Architekten Paul Baumgarten entworfenem Gebäude mit den großen Glasfassaden im Karlsruher Schlossbezirk.

Welche Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht?

Als "Hüter der Verfassung" hat das Gericht im Wesentlichen zwei Aufgaben:

· Es entscheidet über "Verfassungsbeschwerden" - also Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, die geltend machen, dass der Staat ihre Grundrechte verletzt hat. Wenn Gesetze gegen das Grundgesetz verstoßen, kann das Gericht sie für nichtig erklären.

· Es entscheidet über Streitigkeiten zwischen Staatsorganen - zum Beispiel über die Rechte des Bundestages.

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal: Nur das Bundesverfassungsgericht kann auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eine Partei verbieten, wenn die Voraussetzungen dafür nach Artikel 21 Grundgesetz vorliegen.

Wie ist das Bundesverfassungsgericht organisiert?

Zu Beginn gab es am Bundesverfassungsgericht 24 Richter und Richterinnen - 23 Männer und eine Frau. Heute besteht das Gericht aus 16 Richterinnen und Richtern - acht Männer und acht Frauen. Sie sind aufgeteilt in zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern. Der Erste Senat ist vor allem für Verfassungsbeschwerden zuständig, der Zweite Senat für Streitigkeiten unter Staatsorganen. Er entscheidet aber auch über Verfassungsbeschwerden, weil das die meisten Verfahren sind.

Jeder Senat spricht als "Das Bundesverfassungsgericht". Die Senatsvorsitzenden leiten die mündlichen Verhandlungen des Gerichts und verkünden die Urteile. Aktuell ist Gerichtspräsident Stephan Harbarth Vorsitzender des Ersten Senats, Vorsitzende des Zweiten Senats ist Gerichtsvizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold.

Wie wird man Verfassungsrichterin oder Verfassungsrichter?

Man muss mindestens 40 Jahre alt, Volljurist und zum Bundestag wählbar sein. In jedem der beiden Senate müssen mindestens drei Personen sein, die zuvor wenigstens drei Jahre Richterin oder Richter an einem der obersten Gerichtshöfe des Bundes waren, zum Beispiel am Bundesgerichtshof oder Bundesverwaltungsgericht. Besonders oft werden daneben Juraprofessorinnen oder Juraprofessoren gewählt.

Die eine Hälfte der Richter wird vom Bundestag, die andere vom Bundesrat gewählt. Für die Wahl ist immer eine Zwei-Drittel-Mehrheit des jeweiligen Hauses nötig. Das bedeutet, dass über die Kandidaten ein großer Konsens herrschen muss - auch über Parteigrenzen hinweg. Einmal gewählt, dauert die Amtszeit zwölf Jahre oder bis zum Ende des 68. Lebensjahres. Eine Wiederwahl ist nicht möglich.

Warum tragen die Richter rote Roben?

Das Erkennungsmerkmal der Bundesverfassungsrichterinnen und -richter sind ihre roten Roben. Darin ziehen sie in den Gerichtssaal ein, wenn verhandelt oder ein Urteil verkündet wird. Die Robe symbolisiert: Hier sprechen keine Privatpersonen, sondern Richterinnen und Richter in ihrem Amt. Aber warum sind die Roben rot?

1951 nutzte das Bundesverfassungsgericht die gleichen Roben wie der Bundesgerichtshof - in einem weinrot-violetten Ton. Zum zehnten Geburtstag 1961 wollte man gerne ein eigenes Modell. Die Wahl fiel auf ein Modell aus roter Seide nach dem Vorbild der Richtertracht aus dem Florenz des 15. Jahrhunderts. Geschneidert wurden sie damals von der Kostümabteilung des Badischen Staatstheaters. Der Farbton nennt sich "kardinalrot". Neben der Robe hat die Amtstracht zwei weitere Elemente: Die rote Kopfbedeckung ist das "Barett" das weiße Halstuch das "Beffchen". Neue Richterinnen oder neuer Richter "erben" ihre Robe von früheren Richtern. Eine Karlsruher Schneiderin passt sie wenn nötig entsprechend an.

Wie geht man als Bürgerin oder Bürger "nach Karlsruhe"?

Am Gericht gehen pro Jahr rund 5.000 Verfahren ein. Etwa 96 Prozent davon sind Verfassungsbeschwerden, also Grundrechtsklagen von Bürgerinnen und Bürgern. Allerdings kann man sich in aller Regel nicht sofort an das Bundesverfassungsgericht wenden, sondern muss erst "den Instanzenzug durchlaufen", also bei den unteren Gerichten klagen.

Wer ohne Anwalt eine Verfassungsbeschwerde einreichen möchte, kann das per Post oder Fax machen, oder sie an der Pforte des Gerichts abgeben. Seit einigen Jahren geht das auch elektronisch, allerdings nur auf bestimmten Wegen, die man sich auf der Homepage des Gerichts vorher anschauen sollte. Man muss keine Gerichtskosten zahlen und braucht auch nicht zwingend einen Anwalt. Allerdings sind die Hürden für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hoch. Insgesamt liegt die Erfolgsquote nur bei ungefähr 1,5 Prozent.

Mehr Hintergrund zur Arbeit des Bundestages finden Sie im ARD-Podcast "Rote Roben – Fälle, die Deutschland bewegen". Zum Beispiel in der Folge "Hinter den Kulissen des Bundesverfassungsgerichts".

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