Durchsuchung des „Zeit“-Büros: Hamburger Landgericht rudert ein bisschen zurück

Kammer hebt im Block-Prozess ihren eigenen Durchsuchungsbeschluss teilweise auf. Es geht um Tonaufnahmen der „Zeit“ mit einem der entführten Kinder.
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Hamburger Landgericht seinen eigenen Durchsuchungsbeschluss gegen die Wochenzeitung Die Zeit teilweise aufgehoben. Die Große Strafkammer 32 begründete das damit, dass einer der Gründe für die Beschlagnahme der Tondokumente sich als nicht stichhaltig erwiesen haben. Zudem verzichtet sie auf Aufnahmen von der älteren Tochter, die nicht entführt wurde.
Dem Prozess liegt ein erbittert geführter Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin Christina Block, Tochter des Steakhaus-Königs Eugen Block, und deren ehemaligem Mann Stephan Hensel zugrunde. Die zwei jüngsten ihrer vier Kinder kamen nach einem Wochenendbesuch bei ihrem in Dänemark lebenden Vater nicht mehr zu ihrer Mutter nach Hamburg zurück.
Blocks Versuch, die Rückkehr der Kinder gerichtlich zu erzwingen, scheiterte. In der Silvesternacht 2023 wurden die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in Dänemark entführt – wobei ihr Vater niedergeschlagen wurde – und zu ihrer Mutter nach Deutschland gefahren. Am 4. Januar 2024 sprach das Hanseatische Oberlandesgericht in einer Eilentscheidung dem Vater das Sorgerecht zu. Die Kinder wurden wieder nach Dänemark gebracht.
Wenige Tage darauf, am 15. und 16. Januar, interviewte die Zeit-Journalistin Anne Kunze den Vater, dessen neue Frau Astrid Have, die 13-jährige Tochter, die entführt worden war, sowie eine 15-jährige Tochter. Kunze veröffentlichte ihre Mitschnitte ab Ende September 2026 im Rahmen ihres Podcasts „House of Block“.
Staatsanwälte und Polizisten vor der Tür
Am 12. Oktober schickte die Große Strafkammer des Landgerichts Staatsanwälte und Polizisten in die Redaktion der Zeit. Sie verlangten Kunzes Tonaufnahmen, andernfalls würden die Redaktionsräume durchsucht. Der dpa sagte Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo: „Wir sind stark unter Druck gesetzt worden. Mit der Übergabe konnten wir eine Durchsuchung abwenden und vermeiden, dass noch viel mehr Unterlagen und Material beschlagnahmt werden.“
Die Zeit kritisierte die Beschlagnahme als „Angriff auf die Pressefreiheit“ und legte Beschwerde ein. „Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist“, sagte di Lorenzo. Ähnlich äußerte sich Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda (SPD). Das Vorgehen werfe „schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf“, kommentierte Mika Beuster vom Deutschen Journalistenverband (DJV).
Mit seiner Entscheidung vom Dienstag veränderte das Landgericht einen Teil der Begründung seines Durchsuchungsbeschlusses. Nach entsprechenden Beteuerungen Kunzes geht das Gericht nicht mehr davon aus, dass die Zeit für das Interview Geld gezahlt hat und dass schriftliche Verträge zwischen der Familie und dem Verlag existieren. Sprich: Nach der neueren Überzeugung des Gerichts gibt es in dieser Hinsicht nichts zu finden.
Weiterhin interessiert ist das Gericht allerdings an dem, was die 13-jährige entführte Tochter der Journalistin erzählte. Die Beschlagnahme dieser Aufnahmen begründet das Gericht damit, dass es den im Podcast „namentlich benannten Informanten gerade auch darum gegangen sei, ihre Geschichte in die Öffentlichkeit zu tragen“. Zudem sei das Aufklärungsinteresse wegen des schweren Tatvorwurfs eines Verbrechens an Kindern besonders groß.
Das Gericht befürchtet, dass die Befragung des Kindes ganz kurz nach der Tat im Beisein von Autoritätspersonen durch fremdsuggestive Einflüsse verfälscht worden sein könnte
Die damals 13-Jährige will nicht vor Gericht auftreten, hat aber bei der Polizei ausgesagt – allerdings erst, nachdem sie von Kunze interviewt worden war. Das Gericht befürchtet, dass die Befragung des Kindes ganz kurz nach der Tat im Beisein von Autoritätspersonen durch „fremdsuggestive Einflüsse“ verfälscht worden sein könnte. Es sei daher notwendig, die gesamten Gespräche – einschließlich der Fragen der Journalistin – abzuhören.
Ein Verbot der Beschlagnahme würde auch die Möglichkeiten der Angeklagten Christina Block beschränken, dem gegen sie bestehenden Verdacht entgegenzutreten, argumentiert das Gericht. Vertrauliche Gesprächsinhalte, Hintergrundgespräche sowie alles, was nichts mit der Entführung zu tun habe, dürfe selbstverständlich nicht ausgewertet werden.
Die Journalistengewerkschaft DJV begrüßte die Entscheidung des Landgerichts. „Das Gericht hat die Notbremse gezogen“, sagte der Bundesvorsitzende Mika Beuster. „Redaktionen sind keine Außenstellen der Justiz.“ Der DJV fordert, dass der journalistische Quellenschutz auch bei der endgültigen Entscheidung uneingeschränkt gewahrt bleibt.
Diese eigentliche Entscheidung über die Beschwerde der Zeit gegen die Beschlagnahme wird eine Instanz höher vom Hanseatischen Oberlandesgericht gefällt. Bis zu dessen Urteil werden die Aufnahmen nicht ausgewertet.
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