NSU-Terroristin Zschäpe bleibt bis mindestens 2035 in Haft
Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München habe die Mindestverbüßungsdauer für Zschäpe auf 24 Jahre bestimmt, teilte das Gericht mit. Die Untersuchungshaft wird dabei berücksichtigt. Zugleich habe der Senat es abgelehnt, die weitere Vollstreckung des Urteils zur Bewährung auszusetzen.
Mitwisserschaft eingeräumt
Das OLG München wertete zugunsten Zschäpes, dass diese anders als im eigentlichen NSU-Prozess inzwischen ihre Mitwisserschaft bei neun von zehn NSU-Morden eingeräumt habe. Das Gericht verwies dabei auf Zschäpes Aussage in einem Prozess gegen eine als NSU-Unterstützerin angeklagte Frau sowie auf eine persönliche Anhörung durch den Senat. Damit habe sie sich grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt.
Zudem habe Zschäpe "Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben", erklärte das OLG.

Von dem ihren Taten zugrundeliegenden nationalsozialistischen Gedankengut habe sie sich distanziert. Ihr Verhalten im Vollzug habe keine Anhaltspunkte für ein Fortbestehen der rechtsextremistischen Einstellung geboten.
Die 51 Jahre alte Zschäpe könnte nach der jetzt ergangenen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung mit frühestens 60 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Die 51-Jährige verbüßt ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen.
Zschäpe war 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden
Beate Zschäpe, die sich ab 2011 in Untersuchungshaft befand, war 2018 im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wegen zehnfachen Mordes und anderer Straftaten als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes verurteilt
Nach Ablauf von 15 Haftjahren muss das Gericht überprüfen, ob der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Fall der NSU-Terroristin habe der Senat bereits am vergangenen Freitag entschieden, dass dies angesichts der Schwere der Schuld der Verurteilten nicht in Betracht komme. Erst nach der Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren sei die Frage einer "positiven Kriminalprognose" relevant. Sowohl Verteidigung als auch Bundesanwaltschaft können Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Zehn Morde in sieben Jahren
Die Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) begann am 9. September 2000 mit dem Mord an dem Nürnberger Blumenhändler Enver Şimşek. Bis 2007 tötete das NSU-Kerntrio insgesamt zehn Menschen.

Neun der Opfer hatten einen Migrationshintergrund, ein Opfer war eine Polizistin. Jahrelang lebten die Mitglieder der Terrorzelle bis 2011 in Chemnitz und Zwickau weitgehend unbehelligt im Untergrund.
Neben Beate Zschäpe gehörten dem NSU-Trio die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an. Böhnhardt und Mundlos töteten sich im November 2011 in Eisenach nach einem Banküberfall auf der Flucht vor der Polizei selbst. Im Anschluss stellte sich Zschäpe der Polizei.
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