KI-Kopien des Grüffelo: Illustrator Axel Scheffler will gegen Betreiber klagen
Axel Scheffler, der bekannte Illustrator der Kult-Kinderbuchfigur Grüffelo, zieht in Erwägung, in den juristischen Kampf gegen die großen Technologiekonzerne im Silicon Valley zu ziehen. Angesichts der rasanten Entwicklung generativer KI-Systeme und täuschend echter KI-Fakes zeigt sich der Zeichner alarmiert. Bitten Nutzer einen Chatbot wie ChatGPT um ein Bild des monsterhaften Waldbewohners, liefert die Software binnen einer Minute Ergebnisse, die unverkennbare Ähnlichkeiten mit dem Original aufweisen.
Konfrontiert mit diesen KI-Bildern zeigte sich Scheffler gegenüber der „Zeit“ bestürzt. Er betonte, dass es sich dabei eindeutig um seine Figuren handele. Lediglich die Hintergründe wichen vom Original ab. Daher erwägt der Grafiker laut dem Bericht ernsthaft eine Klage. Dafür würde er sich am liebsten mit anderen Kunstschaffenden zusammenschließen, um gemeinsam vor Gericht zu ziehen. Entsprechende Gespräche über eine institutionelle Unterstützung soll er bereits mit seinen Verlagen führen. Ferner suche er noch juristische Beratung.
Die Debatte über den Schutz von Immaterialgüterrechten im Zeitalter Künstlicher Intelligenz wird damit hierzulande hitziger. Den Stein ins Rollen brachte die deutsche Verlagsgruppe Penguin Random House, die als erster Buchverlag in Europa juristische Schritte gegen das KI-Unternehmen OpenAI wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen eingeleitet hat. Gemeinsam mit dem Autor und Zeichner Ingo Siegner wehrt sich das Unternehmen gerichtlich gegen die unautorisierte Generierung von Bildern des „kleinen Drachen Kokosnuss“.
Drachen und NEINhörner kämpfen gegen KI
Mittlerweile liegt die offizielle Klageerwiderung von OpenAI vor. Darin argumentiert der Konzern der „Zeit“ zufolge im Kern, dass eine KI keine Daten im herkömmlichen Sinne wie eine klassische Datenbank abspeichere. Sprachmodelle gäben Inhalte bewusst nicht eins zu eins wieder. Sie seien vielmehr darauf trainiert, bloße Muster und zugrundeliegende Zusammenhänge zu erkennen, um daraus neue Inhalte zu generieren.
Auch der Carlsen Verlag ist gemeinsam mit dem Autor Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn unlängst gegen OpenAI vor Gericht gezogen. Sie klagen auf Urheberrechtsverletzung beim „NEINhorn“. Einer ihrer Vorwürfe: ChatGPT biete sogar „ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo“.
Dass ausgerechnet Verlage aus der Kinder- und Jugendliteratur bei der juristischen Aufarbeitung an vorderster Front stehen, ist kein Zufall. In diesem literarischen Segment ist die Anfälligkeit für algorithmische Nachahmungen besonders hoch, da dort Geschichten untrennbar durch das Zusammenspiel von Text und Bild transportiert werden. Dies führt dazu, dass die visuellen Ähnlichkeiten zwischen menschlicher Schöpferkraft und KI-Fakes besonders drastisch und auffällig zutage treten. Die Branche fordert daher seit Langem mehr Rechtsklarheit und einen effektiven Schutz vor der unautorisierten Verwertung kreativer Werke in Trainingsdaten. Sollte sich Scheffler tatsächlich zu einem rechtlichen Schritt entschließen, dürfte das den Druck auf die Tech-Konzerne erhöhen.
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