Reiches Energiereformen: Ein Gesetz für den Stillstand

Die Wirtschaftsministerin legt Pläne zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vor. Mit ihnen sind die deutschen Klimaschutzziele nicht erreichbar.
Foto: Paul Langrock
B ei Windkraftwerken ist das ähnlich wie beim Fließband: Stehen sie still, gibt es keine Wertschöpfung. Anders als beispielsweise in der deutschen Autoindustrie mangelt es den Windrädern in Deutschland aber nicht an Nachfrage: Immer mehr Wärmepumpen, immer mehr E-Autos und insgesamt immer mehr Industrieprozesse, die auf Strom umgestellt werden, lassen die Nachfrage nach Elektrizität steigen. Und weil die Bundesrepublik gesetzlich verpflichtet ist, ihre Treibhausgase ab 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, besitzen die erneuerbaren Energien einen Einspeisevorrang ins deutsche Stromnetz.
Freilich stehen Windräder dennoch überall sichtbar immer häufiger still – trotz steifer Brise und Vorfahrt ins Netz: Es fehlt an Übertragungskapazitäten, um die Erneuerbaren in die großen Verbrauchszentren im Westen und Süden der Republik zu transportieren. Bläst im Norden beispielsweise viel Wind, geht der Strompreis an der Börse gegen null.
Kaufen dann bayerische Mittelständler Strom ein, müssen die Gaskraftwerke im Süden ran, weil es zu wenig Leitungskapazität aus dem Norden gibt. Dort aber müssen dann die Windräder vom Netz, das jetzt mit fossilem Gasstrom geflutet wird. Für diesen unverschuldeten Stillstand werden die Erzeuger erneuerbarer Energien, also Windparkbetreiber oder die großen Sonnenstromer, dann entschädigt.
Statt nun aber den Netzausbau zu beschleunigen, will Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) das Netzrisiko umdrehen: An diesem Donnerstag brachte sie ihren Entwurf zur Aktualisierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in den Bundestag ein, der die Entschädigungen beim erzwungenen Stillstand stark zusammenstreicht.
Reiche will, dass sich der Ausbau der Erneuerbaren an den Netzausbau anpasst und nicht umgekehrt. Damit schont sie die Besitzer der deutschen Übertragungsnetze, etwa den niederländischen Pensionsinvestor APG, die Finanzinvestoren von M31 oder Staatsfonds aus Norwegen und Singapur. Trotzdem hält das neue EEG ausdrücklich am Ziel fest, im Jahr 2030 wenigstens 80 Prozent unseres Stroms aus regenerativen Quellen zu produzieren.
Mit diesem Gesetzentwurf aber ist das nicht zu schaffen: Statt den Netzausbau zu forcieren, legt Reiche Investoren neue Steine in den Weg. Wir sind erst bei 58 Prozent und es sind nur noch drei Jahre Zeit bis 2030. Das Tempo müsste stark erhöht, statt abgebremst werden.
Immerhin gibt es eine Besonderheit beim EEG: Erarbeitet wurde es Ende der 1990er nicht von einem Ministerium, sondern von einer Parlamentariergruppe um den Vordenker Hermann Scheer. Der holte auch Stimmen der damaligen Oppositionspartei CDU an Bord – eine Sternstunde des Parlamentarismus im geeinten Deutschland. Zwar sind die Zeiten rauer geworden – die AfD brachte einen Gesetzentwurf im Parlament ein, der die Abschaffung des kompletten EEG zum Ziel hat. Warum aber sollte man nicht davon träumen, dass das Parlament mit vereinten Kräften Reiches schreckliches Gesetz repariert?
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