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Friday, October 2, 2026

30 Jahre nach Dayton steht Bosnien und Herzegowina zwischen ethnischen Spaltungen, internationaler Aufsicht und dem europäischen Weg

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Wenn man von Bosnien und Herzegowina als einem komplizierten Land spricht, wirkt das manchmal fast wie eine Untertreibung. Es ist ein Bundesstaat, in dem sowohl die wirtschaftlichen als auch die verwaltungstechnischen und politischen Kompetenzen zwischen dem Staat einerseits und den zwei in vielerlei Hinsicht selbstständig agierenden Entitäten - der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS) - sowie einem selbstverwalteten Distrikt (Brcko) aufgeteilt sind.

Beide Entitäten sind weiter in mehrere Kantone und Gemeinden unterteilt. Während in der Föderation BiH überwiegend Bosniaken und Kroaten leben, ist die Republika Srpska weitgehend von Serben bewohnt.

Das ethno-nationale Prinzip ist zentrales verfassungsrechtliches und politisches Organisationsprinzip des Landes. Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina sieht Bosniaken (die überwiegend muslimisch sind), Serben (überwiegend orthodox) und Kroaten (überwiegend katholisch) als gleichberechtigte "konstitutive Völker" vor. 

Zurzeit hat das Land etwa 3,1 Millionen Einwohner: Etwa die Hälfte sind Bosniaken, rund 31 Prozent Serben sowie etwa 15 Prozent Kroaten. Der Rest der Bevölkerung gehört entweder einer der 17 offiziell anerkannten Minderheiten wie den Roma und Juden an, oder gab beim letzten Zensus keine ethnische Zuordnung an.

Bosnisch, Serbisch und Kroatisch gelten als gleichberechtigte Amtssprachen. 

Die Spitze des Staates besteht aus einem dreiköpfigen Staatspräsidium, besetzt mit je einem Vertreter aus den drei konstitutiven Völkern. Auch das Oberhaus des Parlaments und wichtige Regierungsämter sind nach diesem Schlüssel aufgeteilt.

Sowohl politisch als auch gesellschaftlich geht es immer um die Einhaltung eines strikten Proporzes zwischen diesen drei Gruppen, was oft zu einer Dominanz der ethnischen Interessen und der Blockade von Entscheidungsprozessen führt.

Folgen des Krieges

Die komplizierte, unübersichtliche und oft dysfunktionale Struktur des Landes ist 1995 durch das Dayton-Friedensabkommen entstanden und wurde dadurch auch verfassungstechnisch verankert. Damit wollte man den dreieinhalbjährigen Bosnienkrieg - einen der Folgekriege nach dem Zerfall Jugoslawiens - beenden und die Machtbalance zwischen den drei verfeindeten Volksgruppen rechtlich sichern. 

Während des Krieges, der von 1992 bis 1995 dauerte, kämpften die Streitkräfte der drei Volksgruppen gegeneinander, wobei sich die bosniakische und kroatische Seite zunächst gegenseitig bekämpften. Später verbanden sie sich gegen die Armee der Republika Srpska. Während des gesamten Krieges waren die Nachbarländer Serbien und Kroatien an den Kämpfen aktiv beteiligt. 

Eine Frau hockt auf dem Boden in einer Reihe von weißen Grabsteinen. Sie hat die Hände vor dem Gesicht zusammengeschlagen
Eine Frau trauert im Juli 2026 an der Srebrenica Gedenkstätte in Potocari. Hier liegen mehr als 6700 Opfer des Völkermords begraben, der während des Bosnienkriegs stattfand, mehr als tausend Menschen gelten weiterhin als vermisstBild: Samir Jordamovic/Anadolu Agency/IMAGO

Im Laufe des Krieges wurden weite Teile des Landes verwüstet und zahlreiche Kriegsverbrechen begangen, darunter auch die fast vierjährige Belagerung der Hauptstadt Sarajevo sowie der Völkermord in Srebrenica durch die Soldaten der Armee der Republika Srpska. Insgesamt gab es rund 100.000 Todesopfer. Durch die sogenannten "ethnischen Säuberungen" wurden etwa 2,2 Millionen Menschen vertrieben. Sie flohen sowohl an andere Orte innerhalb des Landes als auch ins Ausland. 

Erst nach dem verstärkten Engagement der internationalen Gemeinschaft, allen voran der USA, wurde der Krieg mit der Vereinbarung des Friedenabkommens in der US-amerikanischen Militärbasis in Dayton beendet.

Selbstständigkeit versus Protektorat

Obwohl Bosnien und Herzegowina spätestens seit dem Daytoner Friedensabkommen international unumstritten anerkannt und beispielsweise auch in der UNO vertreten ist, ist das Land bis heute faktisch nur teilweise selbstständig. 

Das wird vor allem sichtbar durch das Amt des Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft für Bosnien und Herzegowina. Er überwacht seit 1995 auf Grundlage einer Resolution des UN-Sicherheitsrats die Umsetzung der zivilen Aspekte des Dayton-Abkommens. 

Gespaltenes Land: Bosnien-Herzegowina und der Dayton-Frieden

Der Hohe Repräsentant besitzt weitgehende Vollmachten. So kann er demokratisch gewählte Amtsträger entlassen, Gesetze erlassen, neue Behörden schaffen und sämtliche demokratische Einrichtungen überstimmen. Diese Vollmachten werden häufig als Bonner Befugnisse bezeichnet, da sie während einer Tagung des Friedensimplementierungsrats im Dezember 1997 in Bonn beschlossen wurden. Von 2002 bis 2011 war der Hohe Repräsentant auch EU-Sonderbeauftragter für Bosnien und Herzegowina.

Inzwischen gibt es viel Diskussion darüber, ob das Amt noch zeitgemäß ist. Während die Befürworter sagen, dass der Hohe Repräsentant nach wie vor ein notwendiger Garant für die Einhaltung der Einheit und der Funktionalität des Landes sei, bemängeln die Kritiker seinen negativen Einfluss auf die Entwicklung der demokratischen Kultur: Ein faktisches Protektorat befreie gewissermaßen die lokalen Politiker von der Verantwortung für ihr Handeln.

Separatistische Tendenzen

Die schärfste Kritik am Amt des Hohen Repräsentanten kommt aus der Republika Srpska. Milorad Dodik, viele Jahre lang Premierminister und Präsident der serbischen Entität und bis heute der einflussreiche starke Mann der RS, sieht das Amt und die damit verbundene internationale Unterstützung für ein einheitliches Bosnien und Herzegowina als ein Hindernis für seine wiederholt geäußerten separatistischen Bestrebungen. 

Mit großer Unterstützung, sowohl aus der serbischen Hauptstad Belgrad als auch aus Moskau und dazu zunehmend gedeckt von der Trump Regierung, liebäugelt Dodik mit verschiedenen Abspaltungsszenarien vom Gesamtstaat Bosnien und Herzegowina. In seiner und der Leseart der politischen Elite der RS ist dieser Staat in hohem Maße zentralistisch und unitaristisch, was die Selbstständigkeit und die Souveränität des serbischen Volkes untergraben würde.

Ein Mann im Anzug, Milorad Dodik, steht vor einer großen Menschenansammlung und hebt die rechte Hand. Im Hintergrund schwenken Menschen serbische Fahnen
Seit 2025 ist Milorad Dodik mit einem sechsjährigen politischen Amtsverbot belegt. Trotzdem soll er im Hintergrund weiterhin die Politik in der Republika Srpska massiv lenken Bild: Armin Durgut/AP Photo/picture alliance

Ein ähnliches Empfinden herrscht allerdings auch in den Reihen der politischen Vertreter der Kroaten im Land. Obgleich bei ihnen eine Abspaltung nicht auf der Tagesordnung steht, versuchen sie doch, mehr Eigenständigkeit von der Zentralregierung in Sarajevo zu erreichen - nicht zuletzt, indem sie die Schaffung einer dritten, kroatischen Entität fordern. Einen wichtigen Verbündeten für diese Pläne haben sie in der Regierung im benachbarten EU-Land Kroatien.

Die EU als Perspektive

Als ein möglicher Ausweg aus der jetzigen sowohl wirtschaftlichen als auch politischen Paralyse des Landes gilt die Annäherung an die Europäische Union, die "europäische Perspektive", wie es im Land genannt wird. Offiziell befürworten sie alle relevanten politischen Akteure.

So hat Bosnien und Herzegowina 2016 die Mitgliedschaft in der EU beantragt und Anfang 2024 gab der Europäische Rat grünes Licht für den Beginn der Verhandlungen. 

Der tatsächliche Start hängt jedoch von der vorherigen Umsetzung zahlreicher Reformen ab. Es geht vor allem um Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung, Verfolgung von organisierter Kriminalität sowie bei der Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen. 

Seit 2007 unterstützt die EU Bosnien und Herzegowina finanziell im Rahmen der Heranführungshilfe und das Land soll unter anderem auch vom Wirtschafts- und Investitionsplan der EU-Kommission für den Westbalkan profitieren. Allerdings sind wegen anhaltender abspalterischer Rhetorik und Politik die Infrastrukturmittel für die Entität Republika Srpska teilweise ausgesetzt.

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