Wieder unterwegs im Park Babelsberg: Drinnen und draußen

Warum es die Feldlerche so schwer hat, lässt sich beim Flanieren in Fürst Pücklers Park erahnen. Eine Rolle spielen Hundehalter und Landbevölkerung.
W er auf dem Landweg in den Schlosspark Babelsberg hineinmöchte, muss durch eines der Tore, denn neben der Havel umschließt den Park ein hoher Gitterzaun.
Dem Schöpfer des Parks, Hermann von Pückler-Muskau, war die Umfriedung wichtig, „das Vorhandensein einer schützenden Mauer“ müsse als etwas „höchst Zweckmäßiges, ja nicht selten Notwendiges zum ruhigen und sichern Genuß, willkommen sein“. Der Fürst nahm einen Teil der Landschaft, steckte ihn ab und formte sie darin neu als lieblichere Version ihrer selbst.
Dort galten und gelten andere Regeln als draußen. Zum Beispiel darf drinnen ein Hund nur an einer kurzen, reißfesten Leine geführt werden. Dies schreibt nicht etwa die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten vor, sondern die brandenburgische Hundehalterverordnung, die vom Potsdamer Ordnungsamt durchgesetzt wird.
kolumne parkmöglichkeiten
Heike Holdinghausen schreibt in dieser Kolumne über Natur und darüber, wie der Mensch sie gestaltet sowie zerstört. Schauplatz ist der Schlosspark Babelsberg, in dem sie seit Jahren fast jeden Tag spazieren geht. Das ist nie langweilig, denn der Park ist 124 Hektar groß, sein Wegenetz umfasst über 20 Kilometer. Das ist zwar nur halb so groß wie der Berliner Tiergarten, aber fast dreimal größer als der Vatikan.
Hundehalter sehen sich also Patrouillen von Vertreter:innen des Ordnungsamtes und der Schlösserstiftung gegenüber. Erstere sind noch schlechter beleumundet als Letztere, denn sie dürfen nicht nur schimpfen, sondern auch Bußgelder verhängen. Frei laufende Hunde werden sanktioniert, weil sie andere Besucher:innen belästigen, vor allem aber das Gartenkunstwerk beschädigen könnten. Zum Beispiel, indem sie darin buddeln oder gegen einen der pastellgrünen Blumentöpfe pinkeln.
Latschen über Nester
Unter Hundehaltern ist die Leinenpflicht sehr umstritten. Neben dem Verweis auf die Hundehalterverordnung argumentiert die Schlösserstiftung bisweilen mit dem Artenschutz, dem die Hundeleine diene. Auf den ausgedehnten Wiesen des Parks könnten eigentlich Wiesenbrüter wie Feldlerchen nisten, wenn nicht immer wieder Hunde über ihre Gelege latschten, gibt die Stiftung zu bedenken.
Draußen herrscht nicht die Schlösserstiftung über die Landschaft, sondern der Weltmarkt für Agrarrohstoffe
Dieses Argument erzürnt viele Hundehalter besonders, sehen sie sich doch erstens per se als Tier- und Naturfreundinnen und -freunde und damit von dem Vorwurf beleidigt, bei ihren Spaziergängen Natur in Form bedrohter Vögel zu vernichten. Zweitens werfen sie der Schlösserstiftung vor, sich nur dann um den Artenschutz zu bekümmern, wenn sie damit Hundehalter maßregeln könne. Nur zu gerne würde sie etwa die Trockenwiese im unteren, südlichen Parkteil wieder unter Wasser setzen und in den ehemals vorhandenen „Großen See“ rückverwandeln, obwohl dort inzwischen alles Mögliche blüht.
Allerdings hat die Stiftung, zugegebenermaßen, bei Lichte betrachtet, recht. Frei laufende Hunde gefährden brütende Wiesenvögel. Der Feldlerche zuliebe wäre es angebracht, wenn die Hundehalter ihre Lieblinge auch ohne Verordnung an der Leine ließen, werden sie doch nicht nur von diesem potenziellen Beutetier als Bedrohung wahrgenommen.
Großes, leeres Land
Versuche, mit Hundehaltern über diesen Umstand ins Gespräch zu kommen, führen in der Regel zu nichts, denn ihr Hund ist ihnen näher als irgendein Vogel, der auch woanders brüten kann. Brandenburg ist schließlich groß und streckenweise ziemlich dünn besiedelt.
Platz für Feldlerchen ist ganz draußen allerdings noch knapper als drinnen, denn hier herrscht nicht die Schlösserstiftung über die Landschaft, sondern der Weltmarkt für Agrarrohstoffe. Seine Herrschaft ist brutal, sodass wir heute wieder dazu übergehen, Teile der Landschaft abzustecken. Anders als bei Pückler soll in den Schutzgebieten die Natur aber eine eigene Version ihrer selbst entwickeln dürfen, wild, nicht lieblich.
Bei der Landbevölkerung sind die Schutzgebiete in etwa so beliebt wie die Leinenpflicht bei den Hundehalter:innen im Park.
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