Deutschland will 50-Euro-Grenze für Einkaufstouristen kippen

- Die 50-Euro-Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Deutschland könnte noch 2026 fallen.
- Schweizer Einkaufstouristen könnten dann auch bei kleineren Einkäufen die Mehrwertsteuer zurückfordern.
- Voraussetzung ist die Einführung des digitalen Ausfuhrscheins, der derzeit noch getestet wird.
«Paragraf 6 Absatz 3a Satz 2 wird gestrichen» – diese trockene Formulierung im Entwurf des deutschen Jahressteuergesetzes 2026 könnte bei vielen Schweizer Einkaufstouristinnen und -touristen für Freudentränen sorgen. Denn er würde das baldige Ende der Bagatellgrenze bedeuten. Das berichtete zuerst der «Südkurier».
Ende der Bagatellgrenze: Was heisst das?
Die Bagatellgrenze liegt derzeit bei 50 Euro. Das heisst: Nur wer für mindestens diese Summe in einem Geschäft einkauft, kann einen Ausfuhrschein beziehen und die Mehrwertsteuer zurückbekommen. Würde sie fallen, wäre das auch bei kleinen Einkaufsbeträgen möglich. Noch in diesem Jahr könnte es so weit sein. Jedoch unter einer Voraussetzung.
Welche ist das?
Das Ende der Bagatellgrenze falle und stehe mit dem digitalen Ausfuhrschein, kurz dAKZ (siehe Box). Das bestätigte der CDU-Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner auf Anfrage des «Südkuriers»: «Gesetzlich ist bereits geregelt, dass die Bagatellgrenze mit seiner offiziellen Einführung entfällt.» Wann das sein werde, stehe noch nicht fest. Die App befinde sich zurzeit noch im Pilotbetrieb, so das Hauptzollamt Lörrach in einer Mitteilung. Unter anderem Lidl beteiligt sich bereits daran, in 25 grenznahen Filialen. Ebenso weitere Geschäfte.
Das steckt hinter der dAKZ-App
Der digitale Ausfuhrschein funktioniert mit App. Diese zeigt einen Barcode, den Nutzerinnen und Nutzer an der Kasse scannen lassen müssen. Dadurch wird der Kassenzettel digitalisiert. Anschliessend erkennt die App mittels Standort-Tracking, wenn die Ware über den Zoll ausgeführt wird, und erstellt automatisch einen Ausfuhrschein. Ein Abstempeln des Kassenzettels beim Zoll ist damit nicht mehr nötig, um später die Mehrwertsteuer beim Händler zurückverlangen zu können. Der deutsche Zoll, der hinter der App steckt, verspricht sich damit weniger Personalaufwand.
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«Die Erfahrungen aus der Erprobung werden derzeit ausgewertet und abgestimmt», teilt der Zoll weiter mit. Besonders interessant für Schweizer Einkaufstouristinnen und -touristen dürfte aber dieser Satz sein: «Nach aktueller Planung ist vorgesehen, noch in diesem Jahr in den Regelbetrieb überzugehen.» Ob es tatsächlich dazu kommt, ist laut «Südkurier» aber noch offen. Wenn nicht, bleibe die Bagatellgrenze bis zum 31. Dezember 2027 bestehen.
Wie würdest du die mögliche Abschaffung der 50-Euro-Grenze für den Ausfuhrschein finden?
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Fee Anabelle Riebeling (fee) arbeitet seit 2014 für 20 Minuten. Sie ist stv. Leiterin Wissen/AI, Data und Leiterin des Fachgremiums Faktencheck & Verifikation.
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