Bundespräsidentschafts-Kandidatin Aigner: Die Bundespräsidentin als Demokratiewächterin

Die Bundespräsident:in sollte eine Jurist:in sein, raunte es in der CDU, was sich gegen Ilse Aigner richtete. Doch sie soll es nun offenbar werden.
Foto: Pia Bayer/dpa
In unsicheren Zeiten mit zerbrechlichen Koalitionen und einer immer stärker werdenden AfD sollte die/der Bundespräsident:in ein/e Jurist:in sein. Dieses Argument war seit dem Sommer regelmäßig zu hören. Das Argument kam nicht aus dünkelhaften Juristenkreisen, sondern vor allem aus der CDU und zielte recht offensichtlich darauf ab, die CSU-Kandidatin Ilse Aigner als Bundespräsidentin zu verhindern.
Ilse Aigner hat im elterlichen Betrieb eine Ausbildung zur Radio- und Fernsehtechnikerin absolviert. Später machte sie eine Fortbildung zur staatlich geprüften Elektrotechnikerin. Juristin ist sie eindeutig nicht.
Dabei wurde der Wunsch nach einer/m Jurist:in an der Staatsspitze nicht offensiv gegen Aigner vorgebracht. Vielmehr wurden eigene Kandidat:innen damit beworben, dass sie Jurist:innen seien, etwa Hessens Ministerpräsident Boris Rhein, die CDU-Fraktionsvorsitzende im hessischen Landtag Ines Claus und Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio.
Bei bisherigen Bundespräsidenten hat die Frage nach der Ausbildung keine große Rolle gespielt. Von den bisherigen 12 Amtsinhabern waren nur 6 Juristen: Gustav Heinemann, Karl Carstens, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog, Christian Wulff und Frank-Walter Steinmeier. Roman Herzog war vor Amtsübernahme sogar Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Aber immerhin sechs Bundespräsidenten waren keine Juristen: Theodor Heuss (Ökonom und Journalist), Heinrich Lübke (Vermessungsingenieur, Bauernfunktionär und Agrarminister) Walter Scheel (Bankkaufmann und Außenminister), Johannes Rau (Buchhändler, Journalist und Ministerpräsident), Horst Köhler (Ökonom und IWF-Direktor), Joachim Gauck (Pfarrer und Leiter der Stasiakten-Behörde).
Nun wird also voraussichtlich Ilse Aigner nominiert und Ende Januar zur Bundespräsidentin gewählt. Sie muss dann auch in staatspolitischen Krisen Entscheidungen von hoher Tragweite treffen. Dabei hilft ihr im Bundespräsidialamt ein Referat von vier Jurist:innen, das seit 2025 von Claudia Spoerhase geleitet wird. Zuvor war Spoerhase im Bundespräsidialamt sieben Jahre lang für die Vergabe von Orden zuständig.
Zudem kann sich die Bundespräsidentin jederzeit externen juristischen Sachverstand organisieren. So ist es nicht unüblich, dass das Bundespräsidialamt renommierte Rechtsprofessor:innen um Rat fragt und diesen auch stets erhält. Allerdings lebt die Rechtswissenschaft von Diskussionen und es gibt meist viele sich widersprechende Meinungen. Schon die Auswahl der juristischen Berater:innen kann vorentscheidend sein. Letztlich muss die Bundespräsidentin allein entscheiden, welcher Rechtsauffassung sie folgt.
In drei Konstellationen könnte die Bundespräsidentin mit heiklen verfassungsrechtlichen Fragen konfrontiert werden.
Prüfung von Gesetzen
So wird jedes Bundesgesetz im Bundespräsidialamt auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft, bevor die/der Bundespräsident:in unterschreibt und das Gesetz anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Wenn die/der Bundespräsident:in nicht unterschreibt, kommt das Gesetz nicht zustande. Üblicherweise scheitern Gesetze nur bei „schweren und offensichtlichen“ verfassungsrechtlichen Mängeln am Bundespräsidialamt. Bisher gab es acht entsprechende Fälle, zum Beispiel weil eine erforderliche Zustimmung des Bundesrats fehlte.
Während es bislang oft um eher technische Fragen ging, könnten künftig vermehrt der Schutz von Grundrechten und die Sicherung der Demokratie in den Vordergrund rücken, insbesondere falls die AfD an der nächsten Bundesregierung beteiligt ist und versucht einen autoritären Umbau des Staates voranzutreiben. Denkbar ist aber auch, dass die etablierten Parteien versuchen, die AfD mit verfassungswidrigen Gesetzen zu benachteiligen und von der Macht fernzuhalten.
Die Nicht-Unterzeichnung eines Gesetzes ist der schnellste Weg, ein beschlossenes Gesetz zu verhindern. Die/der Bundespräsident:in kann aber in weniger eindeutigen Fällen auch unterzeichnen und dabei ihre verfassungsrechtlichen Zweifel öffentlich machen. Sicher wird dann bald das Bundesverfassungsgericht mittels Verfassungsbeschwerde oder abstrakter Normenkontrolle eingeschaltet und kann das Gesetz prüfen.
Ernennung von Regierungsmitgliedern
Die/der Bundespräsident:in schlägt dem Bundestag vor, wer Bundeskanzler:in werden soll. Das ist in der Regel die Person, die es geschafft hat, eine Koalition zu schmieden, die sie im Bundestag dann wählen will. Die/der Bundespräsident:in kann sich aber weigern, eine Person vorzuschlagen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Sollte sich eine AfD-geführte Koalition etwa auf Björn Höcke als Kanzler einigen, könnte die Bundespräsidentin die Kanzlerwahl verhindern.
Die/der Bundespräsident:in ernennt zudem auf Vorschlag der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers die Minister:innen. Auch hier könnte sich die Bundespräsidentin bei verfassungsfeindlichen Politiker:innen weigern. Bloße Zweifel an der Kompetenz genügen nicht.
Entsprechende Fälle hat es bisher noch nicht gegeben. Das Vetorecht gegen Verfassungsfeinde in der Regierung steht auch nicht ausdrücklich im Grundgesetz. Sollte sich die Bundespräsidentin auf ein solches Vetorecht berufen, dürfte dies zu Verfahren beim Bundesverfassungsgericht führen.
Entscheidung über Neuwahlen
Wenn die/der Bundeskanzler:in eine Vertrauensabstimmung verliert, kann sie/er der Bundespräsident:in vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Die/der Bundespräsident:in kann hier frei entscheiden, ob Neuwahlen ermöglicht werden oder die Bundesregierung zur Weiterarbeit als Minderheitsregierung verpflichtet.
Die Beispiele zeigen, dass die Bundespräsidentin in unruhigen Zeiten eine enorme Verantwortung als Demokratiewächterin haben kann. Verfassungsrechtliche Kenntnisse wären dabei sicher hilfreich. Diese sollte eine Berufspolitikerin wie Ilse Aigner aber auch ohne Jurastudium haben. Wichtiger als bloße Kenntnisse ist ohnehin verfassungspolitische Klugheit und Standfestigkeit. Autorität wird eine Bundespräsidentin in diesen Zeiten aber nur gewinnen können, wenn sie deutlich macht, dass es ihr um Grundrechte und Demokratie geht und nicht um den Machterhalt der etablierten Parteien.
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