Baden-Württemberg: Grün-Schwarz will Datenschutzbehörde verkleinern
Damit hätten die einstigen Bürgerrechtsgrünen nicht gerechnet: Ausgerechnet in dem vom grünen Ministerpräsidenten Cem Özdemir regierten Bundesland Baden-Württemberg streicht der ebenfalls grüne Finanzminister Danyal Bayaz dem Landesdatenschutzbeauftragten die Mittel zusammen.
40 Prozent des Personals soll der Landesdatenschutzbeautragte Tobias Keber ab kommendem Jahr einsparen – obwohl er zusätzliche Aufgaben zugewiesen erhalten hat. Zugleich sollen andere Landesbehörden und Ministerien nur fünf Prozent einsparen. Das geht aus dem Haushaltsgesetzentwurf hervor, den Bayaz an Landtagspräsident Thomas Strobl (CDU) übermittelt hat. Über den Haushalt entscheiden die Abgeordneten des Stuttgarter Landtags.
Keber: „Unverhältnismäßig”
„Ich verstehe, dass das Land sparen muss“, sagt Behördenleiter Keber. „Es ist jedoch unverhältnismäßig, dass die Landesregierung vor allem den Datenschutz zusammenstreichen will.“ Die Mittelkürzung sei bereits im baden-württembergischen Koalitionsvertrag angelegt worden, entgegnet das Finanzministerium. Sowohl die Datenschutzaufsicht als auch die KI-Überwachung solle stärker beim Bund angesiedelt werden, was dem Willen des Landes entspreche.
„Dementsprechend hat die Landesregierung für ihren Haushaltsentwurf entschieden, die allgemeinen Stellenabbauziele des Koalitionsvertrags durch Verpflichtungen zu Stelleneinsparungen ab dem Haushalt 2027 anzustreben“, erklärt ein Sprecher des baden-württembergischen Finanzministeriums. „Davon betroffen ist auch der LfDI.“ Die Landesregierung geht davon aus, dass die Aufsicht über die Privatwirtschaft zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz verlagert wird.
Offenkundig europarechtswidrig
Doch die Bundesregierung macht bis heute keine Anstalten, die Kompetenzen der Datenschützer neu zu ordnen. Offenbar ist es leichter, diese Idee in Koalitionsverträge zu schreiben, als sie in einem Bundesdatenschutzgesetz praxistauglich umzusetzen.
Baden-Württemberg könnte damit gegen europäisches Recht verstoßen. Artikel 52 der Datenschutzgrundverordnung legt fest, dass Datenschutzbehörden mit den „personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten und Infrastrukturen ausgestattet” werden, die für effektive Wahrnehmung der Aufgaben nötig sind.
Darauf hat Keber in seiner Stellungnahme bereits hingewiesen, die Einwände wurden von der Landesregierung jedoch übergangen. Die Chancen auf einen Erfolg Kebers auf dem Rechtsweg stehen jedoch nicht besonders gut: Eine Klage könnte bis zum Europäischen Gerichtshof führen und würde wohl Jahre dauern.
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