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Sunday, September 27, 2026

Neue EU-Richtlinie in Kraft: Klimaneutral? Nur mit Beweis

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Eine neue EU-Richtlinie will Schluss machen mit Greenwashing: Wer künftig mit Begriffen wie „klimaneutral“ wirbt, muss das belegen.

Nick Reimer

Schwindeln wird ab sofort teuer: Wer Produkte mit Attributen wie „recycelbar“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ bewirbt, muss nachweisen, dass sie auch zweifelsfrei recycelbar, nachhaltig oder klimaneutral sind. Sind sie das nicht, drohen dem werbenden Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Auch selbst ausgedachte Umweltsiegel und Werbetricks wie „klimaneutrales Fliegen“ oder „Hergestellt mit Ökostrom“ werden teuer: Ab dem 27. September gelten auch in Deutschland die Regeln der EmpCo, der EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition.

Zurück geht diese Richtlinie auf eine Studie aus dem Jahr 2020: Damals hatte die EU-Kommission prüfen lassen, wie fundiert „nachhaltige“ Produktangaben sind. Seinerzeit waren 230 „Umweltsiegel“ in Gebrauch, viele davon hatten sich die Händler einfach selbst ausgedacht. Die Kommission sah mehr als die Hälfte der Werbeaussagen auf Produkten als irreführend an, 40 Prozent waren unfundiert oder nicht belegt. Aber ohne verlässliche Hilfen im Kampf um die Käufergunst ist es eben schwer, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen.

Deshalb beschloss die EU 2024 die EmpCo-Richtlinie. Ver­brau­che­r:in­nen sollen mit ihr vor irreführenden Umweltaussagen geschützt werden, um so wirklich eine umweltfreundliche Kaufentscheidung zu treffen. Um diese in nationales Recht zu überführen, hatte der deutsche Gesetzgeber Anfang des Jahres die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetze entsprechend geändert.

Welche Begriffe betroffen sind

Verboten ist dadurch nun auch das Werben mit Begriffen wie „recycelbar“, wenn nicht das ganze Produkt wirklich recycelt werden kann. Wer Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltbewusst“ für seine Werbung nutzen will, muss im selben Werbespot, in derselben Anzeige mitliefern, was das Produkt umweltbewusst oder nachhaltig macht.

Verboten ist ab sofort auch den Begriff „klimaneutral“ zu benutzen, wenn ein Produkt nur durch den Kauf von CO2-Zertifikaten zu solch einem wird: Betroffen ist beispielsweise die Lufthansa, die seit 2022 mit CO2-neutralem Fliegen wirbt – obwohl sie weiterhin überwiegend fossiles Kerosin benutzt. Produktsiegel, die nicht von unabhängigen Organisationen oder staatlichen Stellen ausgegeben werden, sind ebenfalls untersagt. Ebenso vage Zukunftsversprechen – zum Beispiel „Wir werden bis 2030 klimaneutral“.

Kommt jetzt also wirklich der Umwelt- und Klimaschutz beim Einkaufen? Leider nicht automatisch. Denn eigentlich sollte zur EmpCo eine „Green Claims Directive“ verabschiedet werden: Mit dieser hätten Unternehmen vorab Werbeclaims unabhängig auf ihren grünen Gehalt prüfen lassen können. Der Rat der Europäischen Union, also die Mitgliedsstaaten, stoppten diese Richtlinie, mit der Begründung von zu viel Bürokratie.

Das führte zu Verunsicherungen in der Nachhaltigkeitsbranche: Erste Anbieter gehen angesichts der drohenden Strafen lieber auf Nummer sicher. Früher bewarb ein Hersteller von zertifiziert fair produzierte Bio-Kleidung seine Produkte als „recyclebar“ – weil sie aus sortenreinen Naturfasern bestehen und so tatsächlich recycelt werden könnten. Jetzt gibt das Unternehmen an, dass es „im Kreislauf denkt“.

Darf sich also der „Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft“ künftig noch so nennen? „Ja“, sagt dessen Sprecher Joscha Frost der taz: „Wir vertreiben ja kein Produkt und fallen als gemeinnütziger Verein nicht in den Anwendungsbereich der EmpCo.“ Allerdings räumt Frost ein, dass einige Mitgliedsunternehmen Probleme bei der Umsetzung der EmpCo haben. Tatsächlich ist die Verunsicherung in Teilen der Branche groß. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft glaubt beispielsweise, dass der Begriff „Ökostrom“ künftig nicht mehr benutzt werden darf, weil er bislang nicht gesetzlich definiert ist.

Ist „Ökostrom“ erlaubt?

Dem widerspricht Alexander Karasek, Sprecher des Ökostromanbieters „Green Planet Energy“ gegenüber der taz: „Wir zeigen sehr gründlich beispielsweise auf unserer Internetseite, woher unser Ökostrom kommt.“ Auch Sven Kirrmann, Sprecher des Ökostromanbieters Naturstrom, findet die EmpCo „grundsätzlich eine gute Sache“. Zwar verursache die Richtlinie auch mehr Aufwand: „Wir müssen in unserer Werbung klar belegen, woher der angebotene Strom kommt“. Das allerdings kann ja auch eine Chance sein: „Wir erhoffen uns, dass mehr Spreu vom Weizen getrennt wird“, sagt Karasek.

Bis die Neuerung in den Regalen ankommt, kann es aber noch dauern: Der Bundestag hat eine Regelung zu Altwarenbeständen beschlossen. Für diese gilt eine Übergangsfrist.

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