Spritpreis: Frankreich für befristete Ausnahmen bei Dieselkraftstoff-Qualität
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die EU-Kommission in einem Schreiben vom 18. September 2026 aufgefordert, europäische Qualitätsvorgaben für Diesel (und den chemisch verwandten Flugkraftstoff Kerosin) befristet zu lockern. Damit sollen Raffinerien kurzfristig mehr Kraftstoff produzieren können, um einer drohenden Preisexplosion entgegenzuwirken.
Wie vom französischen Regierungssitz bestätigt wurde, warnt Macron in dem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor „zunehmenden Schwierigkeiten, die Lieferungen der kommenden Wochen zu bestätigen“. Hintergrund sind angespannte internationale Öl- und Kraftstoffmärkte sowie ein möglicher Verlust von 4 bis 5 Prozent der weltweiten Raffineriekapazitäten. Nach französischer Einschätzung könnten gelockerte Spezifikationen je nach Anlage ein Produktionsplus von 5 bis 20 Prozent ermöglichen – eine Prognose, für die allerdings weder eine unabhängige Modellierung noch eine EU-Kommissionsbewertung vorliegen.
Schwefelgehalt, Dichte, Biodiesel
Macrons Vorschläge zielen auf mehrere technische Parameter ab. Beim Diesel geht es um eine temporäre Anhebung des zulässigen Schwefelgehalts, der in der EU nach Richtlinie 98/70/EG bei maximal 10 mg/kg liegt. Macron verweist darauf, dass in den USA bis zu 15 ppm erlaubt sind. Außerdem sollen Grenzwerte für Dichte und Destillationseigenschaften flexibler gehandhabt werden. Zusätzlich schlägt Frankreich vor, den marktüblichen Diesel B7 (mit maximal 7 Prozent Bioanteil Bioanteil) häufiger durch B10 mit einem Biodieselanteil von bis zu 10 Prozent zu ersetzen, was den fossilen Dieselbedarf um circa 3 Prozent senken könnte, sofern Fahrzeugfreigaben und Lieferketten dies zulassen.
Ein höherer Schwefelgrenzwert würde zwar Raffineriekapazitäten bei der Entschwefelung freisetzen, könnte jedoch Dieselpartikelfilter und die Abgasnachbehandlung durch SCR-Systeme stärker belasten und hätte Auswirkungen auf die Luftqualität. Der Wechsel zu B10 setzt zudem voraus, dass das jeweilige Fahrzeug dafür freigegeben ist, was nicht bei allen Selbstzündern der Fall ist.
Methan-Nachweispflicht verschieben
Neben den Kraftstoffnormen fordert Macron, den Beginn der Methan-Nachweispflichten für Importeure fossiler Energieträger um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 zu verschieben. Die EU-Kommission hatte zwar bereits im Juli 2026 Strafzahlungen im Rahmen der Verordnung bis Ende 2029 ausgesetzt, eine vollständige Verschiebung der Regeln lehnte sie jedoch ab. Die Verordnung (EU) 2024/1787 sieht vor, dass Importeure ab 2027 bei nach dem 4. August 2024 geschlossenen oder erneuerten Verträgen nachweisen müssen, dass importiertes Rohöl, Erdgas oder Kohle auf Erzeugerebene einer gleichwertigen Überwachung und Verifizierung unterliegt. Das wäre ein Rückschritt für den europäischen Klimaschutz, weil es sich bei Methan um ein hochwirksames Klimagas mit einer rund 28-fachen Wirkung von Kohlendioxid handelt.
Darüber hinaus drängt Frankreich auf eine Beschleunigung gemeinsamer europäischer Gaseinkäufe über den AggregateEU-Mechanismus (dessen ursprüngliches Format im März 2025 auslief) sowie auf eine verstärkte Elektrifizierung und eine Begrenzung des Erdgasverbrauchs beim Heizen.
Kommission hat sich noch nicht positioniert
Eine offizielle Reaktion der EU-Kommission zu den konkreten Vorschlägen ist bislang nicht dokumentiert. Für eine Änderung der Dieselqualitätsrichtlinie 98/70/EG wäre grundsätzlich ein EU-Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Ob bestehende Notfall- oder Übergangsklauseln eine schnellere befristete Regelung ermöglichen, müsste die Kommission zunächst prüfen. Ein konkreter Entscheidungstermin ist nicht bekannt. Eine politische Prüfung könnte kurzfristig beginnen, eine verbindliche Änderung harmonisierter Qualitätsvorschriften dürfte jedoch deutlich länger dauern.
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