"Zeit" will gegen beschlagnahmte Podcast-Aufnahmen vorgehen
Am Montagmorgen standen plötzlich Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft in den Redaktionsräumen der Wochenzeitung "Zeit". Sie drohten laut dem Medienhaus mit einer Durchsuchung, um die Herausgabe bestimmter Tonbandaufnahmen zu erreichen.
Diese Aufnahmen hatten Journalisten der "Zeit" im Rahmen ihrer Recherche für den Podcast "House of Block" angefertigt. Der Podcast widmet sich den Ermittlungen rund um die Unternehmerin Christina Block. Sie muss sich derzeit vor dem Landgericht Hamburg unter anderem wegen Kindesentführung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die "Zeit" will nun rechtlich gegen die Beschlagnahmung der Interview-Mitschnitte vorgehen.
Im Hamburger Block-Prozess bestritt Christina Block Ende August weiterhin, die Entführung zweier ihrer Kinder in Auftrag gegeben zu haben.
26.08.2026 | 2:04 min"Zeit" spricht von "Angriff auf Pressefreiheit"
Die Ermittler durchsuchten die Räumlichkeiten am Ende nicht, weil die Journalistin die Aufzeichnungen freiwillig herausgegeben habe, um die Durchsuchung zu verhindern. Man habe aber der Beschlagnahmung widersprochen und die Unterlagen nur versiegelt übergeben, damit sie nicht ausgewertet werden können, bevor rechtlich geklärt ist, ob die Beschlagnahmung legal war, so die "Zeit" in einem Statement.
Die Ermittler suchten demnach auch Vertragsunterlagen. "Einen solchen Vertrag gibt es nicht", schreibt die "Zeit". Sie spricht von einem "Angriff auf die Pressefreiheit".
Das Landgericht Hamburg ist der Auffassung, dass die Beschlagnahmung der Beweismittel gerechtfertigt ist, da sie zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen sollen.
Im Juli lief der Block-Prozess genau ein Jahr. Das war der Stand der Erkenntnisse.
03.07.2026 | 3:40 minChefredakteure pochen auf Quellenschutz
Die Ermittler erhoffen sich laut Angaben der "Zeit" mithilfe der Aufzeichnungen, die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen zu können. Die Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner kritisieren hingegen den Schritt, man werde sich entschieden zur Wehr setzen.
Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist.
Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner, Chefredakteure der "Zeit"
Im Prozess um die beauftragte Entführung der Block-Kinder sagte im September 2025 der Partner von Christina Block, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling, vor dem Hamburger Landgericht aus.
02.09.2025 | 2:31 minBesonderer Schutz für Redaktionsräume
Redaktionsräume unterliegen in Deutschland einem besonderen rechtlichen Schutz. Die Hürden für eine Durchsuchung liegen deutlich höher als bei anderen Räumlichkeiten, da das Bundesverfassungsgericht dem Schutz von Quellen einen hohen Stellenwert einräumt.
Das Landgericht gewichtet das Interesse an der Aufklärung der möglichen Straftat in diesem Fall als höher als den Schutz der Pressefreiheit - unter anderem auch, weil dem Gericht zufolge keine Enttarnung von Informanten drohe, da deren Identität bereits bekannt sei.
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte die Beschlagnahmung der Interviewaufnahmen. Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen sieht im Vorgehen der Ermittler einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit.
Quelle: KNA
Über den Block-Prozess berichtete das ZDF mehrfach, etwa im ZDF-Mittagsmagazin am 26.08.2026 ab 12.00 Uhr.
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