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Thursday, October 8, 2026

Bahn muss Top-Strecken für Wettbewerber nicht freigeben

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Die Deutsche Bahn muss Konkurrenten wie Italo vorerst keine 25 Prozent der Kapazität auf stark belasteten Strecken freihalten.

08.10.2026 | 0:27 min

Erfolg für die Deutsche Bahn vor Gericht: Sie muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer entsprechenden Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Ein Sprecher der zur Bahn gehörenden InfraGo begrüßte die Entscheidung. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) betonte dagegen, eine "entsprechende Regelung weiterhin für sachlich geboten" zu halten. Bis der Rechtsstreit endgültig in der Hauptsache geklärt sei, müsse die InfraGo die Wettbewerbsklausel nicht anwenden, so die Bundesnetzagentur.

Die Bahn verspricht den "Neustart" und erklärt in einer Werbekampagne: Wir haben verstanden, jetzt wird alles besser. Aber stimmt das? Schon jetzt ruft der Staatsbetrieb nach weiteren Milliarden.

04.08.2026 | 43:30 min

Italo drängt als Bahn-Konkurrent nach Deutschland

Grund für den Trassen-Streit ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028. Italo hatte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden.

Wer hierzulande einen Zug fahren will, benötigt eine sogenannte Trasse, also eine bestimmte Strecke zu einer bestimmten Zeit. Vergeben wird sie von der DB InfraGo. Doch der Platz auf der Schiene ist begrenzt. Insbesondere an großen Knoten wie Hamburg, Berlin oder Köln stauen sich die Züge - ein Grund für die vielen Verspätungen bei der Bahn.

09.07.2026 | 10:15 min

Deshalb hatte die BNetzA im Juli entschieden, dass InfraGo künftig 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das sollte für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen gelten, wie etwa die Knoten München und Frankfurt. Die Behörde versprach sich ab 2028 davon, dass Zugtickets günstiger werden.

Flix bisher größter Bahn-Konkurrent

Der Fernverkehr wird zu 95 Prozent von dem bundeseigenen Konzern dominiert. Der größte Wettbewerber ist bislang das Münchner Unternehmen Flix mit seinen grünen Zügen. Die Bundesnetzagentur wollte erreichen, dass diese Konkurrenten mehr Platz auf den überlasteten Strecken bekommen.

Hammer der Woche: Erst wurde ein marodes Dach über dem Mittelbahnsteig in Übersee aufwendig saniert, nun will es die Deutsche Bahn plötzlich abreißen.

24.08.2026 | 2:42 min

Die Deutsche Bahn ging in einem Eilverfahren gegen den Beschluss der BNetzA vor und argumentierte unter anderem, dass dadurch die Zahl der Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten Zeiträumen deutlich zunehmen werde.

Das Gericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass weder das europäische Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht "eine Verpflichtung des Betreibers von Schienenwegen zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen" vorsehen. Außerdem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen.

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