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Monday, August 17, 2026

Opposition in Russland: Jablokos nächste Niederlage vor Gericht

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Die Beschwerde gegen den Jabloko-Ausschluss wurde von Russlands Oberstem Gericht abgelehnt. Der Vizevorsitzende Schlosberg muss für viele Jahre in Haft.

Es kam wie von vielen erwartet: Am Montag hat der Berufungssenat des Obersten Gerichts Russlands die Beschwerde der liberalen Oppositionspartei Jabloko gegen ihren Ausschluss von den Wahlen zur Staatsduma im September zurückgewiesen. Dies teilte die Presseabteilung von Jabloko mit.

Am Montag vergangener Woche hatte das Oberste Gericht entschieden, die Liste von Jabloko nicht zur Duma-Wahl zuzulassen. Diese finden vom 18. bis 20. September statt. Das Verbot betrifft nicht die Kandidat*innen, die für Direktmandate (225 von 450 Sitzen) antreten.

Die Anklagepunkte lauteten unter anderem, Jabloko habe mit ihren Wahlkampfmaterialien in Form von Fotos und Texten das Recht an geistigem Eigentum verletzt. Weitere Anwürfe bezogen sich auf die Finanzierung des Wahlkampfs sowie einen „erheblichen Anstieg der Informationsaktivitäten“, die mit der Partei Jabloko in Verbindung stünden – unter anderem auf Plattformen von „ausländischen Agenten“.

Mindestens 85 Festnahmen

Wie bereits vor einer Woche hatten sich auch an diesem Montag vor dem Gericht Un­ter­stüt­ze­r*in­nen von Jabloko eingefunden. Mindestens 85 Personen sollen festgenommen worden sein. Einige sollen kurz darauf nach einer Verwarnung wieder auf freien Fuß gesetzt worden sein. Parteivertreter von Jabloko kündigten am Montag an, in die dritte Instanz zu gehen. „In naher Zukunft wird Jabloko beim Präsidium des Obersten Gerichts eine Beschwerde im Wege der Aufsichtsbeschwerde einreichen“, hieß es in einer Mitteilung.

Einen weiteren Rückschlag für Jabloko gab es in der Stadt Pskow. Dort verurteilte das städtische Gericht den Vizevorsitzenden der regionalen Partei Jabloko Lew Schlosberg am Montag zu einer Haftstrafe von elf Jahren und einem Monat. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre und einen Monat Freiheitsentzug gefordert.

Das Urteil erging unter Berücksichtigung einer früheren Strafe: Im November 2025 war Schlosberg in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen die Pflichten eines „ausländischen Agenten“ zu 420 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Dem 63-Jährigen waren wiederholte Diskreditierung der russischen Armee sowie die Verbreitung von Falschinformationen zur Last gelegt worden.

Der erste Anklagepunkt bezog sich auf eine auf Odnoklassniki (das russische Pendant zu Facebook) veröffentlichte Aufnahme einer Debatte mit dem Politiker und Historiker Juri Piwowarow. Unter anderem hatte er sich für die Notwendigkeit ausgesprochen, den Krieg Russlands gegen die Ukraine zu beenden. Schlosberg hatte dazu angemerkt, ihm werde vorgeworfen, „Äußerungen meines Debattengegners verbreitet zu haben – also genau jene Position, gegen die ich argumentiert hatte“.

Keine eigenen Anwälte

Ein Verfahren wegen Falschinformationen war eingeleitet worden, da auf Schlosbergs Telegram-Kanal am 25. Februar 2022 ein Beitrag des mittlerweile aufgelösten Hörfunksenders Echo Moskwy geteilt worden war, der eine Titelseite der britischen Zeitung Daily Mirror gezeigt hatte. Auf dem Bild waren eine blutüberströmte Frau und Russlands Präsident Wladimir Putin zu sehen – versehen mit den Worten: „Ihr Blut … Seine Hände“. Der Politiker erklärte, der Beitrag sei geteilt worden, nachdem das Gesetz über die Kriminalisierung von Fake News über die Armee in Kraft getreten sei. Dieses hatte Putin am 4. März 2022 unterschrieben.

Am vergangenen Freitag fanden vor dem Stadtgericht Pskow die Schlussplädoyers statt – in Abwesenheit aller drei Anwälte Schlosbergs (zwei waren durch andere Prozesse gebunden, einer befand sich im Krankenhaus). Die vorsitzende Richterin lehnte es ab, die Verhandlung zu vertagen und bestellte – ungeachtet der Einwände Schlosbergs – einen Pflichtanwalt zu Schlosberg Vertretung.

Dieser lehnte es ab, den Schlussplädoyers beizuwohnen, richtete jedoch am selben Tag seine letzten Worte an das Gericht. Dabei wurde er bei seinen Ausführungen mehrfach unterbrochen. Insbesondere als Schlosberg von der Notwendigkeit eines Waffenstillstands zwischen Russland und der Ukraine sprach, unterbrach ihn die Richterin mit der Begründung, die dargelegten Umstände seien für das vorliegende Strafverfahren unerheblich.

Schlosberg ist einer der wenigen russischen Politiker, die trotz Kritik an Moskaus Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Forderung nach einer Einstellung der Kampfhandlungen in ihrem Land blieben. Das führte immer wieder zu Zerwürfnissen, mit Bloggern und Politiker, die das Land verlassen hatten.

„Ausländischer Agent“

Seine Position fasste Schlosberg einmal so zusammen: „Die Bindung zur Heimat zu kappen – selbst zu einer Heimat, die einen verstoßen hat –, ist eine quälende Zerreißprobe. Um zu bestehen, musst du dir das Gefühl der Verbundenheit mit dem Land bewahren – selbst in den dunkelsten Zeiten, wenn die Menschen dich weder verstehen noch annehmen, wenn sie dich hetzen und deinen Tod herbeiwünschen. Du darfst deinem Volk weder Tod noch Leid oder Unglück wünschen – ganz gleich, ob du im Ausland oder im Gefängnis bist oder ob dir Haft droht.“

2023 wurde Schlosberg zu einem „ausländischen Agenten“ erklärt, was mehrere Strafen nach sich zog. Seit Juni 2025 befand er sich im Hausarrest wegen „Diskreditierung der Armee“. Sechs Monate später wurde er in ein Untersuchungsgefängnis geschickt. Seine Verurteilung am Montag kommt für Putin zur rechten Zeit. Ihr dürften weitere ähnliche Verfahren folgen.

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