Ausnahmen bei Erbschaftssteuer auf dem Prüfstand
In Deutschland werden jedes Jahr zwischen 300 bis 400 Milliarden Euro an die nächste Generation übertragen - durch Vererbung oder Schenkung. Dabei bekommen die reichsten zehn Prozent der Deutschen etwa die Hälfte des weitergereichten Vermögens. Von den deutschen Milliardären hat nur einer von vier seinen Reichtum selbst erwirtschaftet. Die anderen haben geerbt. Laut der Bürgerbewegung Finanzwende erhalten 70 Prozent der Deutschen so gut wie nichts oder gar nichts.
So besteht in Deutschland die größte Vermögensungleichheit im Vergleich zu anderen EU-Ländern. "Wir haben so viele Erbmilliardäre wie kaum ein anderes Land", sagt Julia Jirmann, Geschäftsführerin des Netzwerkes Steuergerechtigkeit.
Damit die Reichen nicht immer reicher werden und Ärmere abgehängt bleiben, will der Staat für Ausgleich sorgen und besteuert Erbschaften und Schenkungen. Dabei sind die Steuersätze um so höher, je größer der Vermögensfluss ist. Je nach Verwandtschaftsgrad haben sie eine Höhe von sieben bis 50 Prozent.
Ausnahmeregelungen senken die Erbschaftssteuer auf Null
In der Realität sieht die Besteuerung allerdings weniger gerecht aus. Unternehmensvermögen gehören vor allem dem reichsten ein Prozent der Haushalte. Werden betriebliche Vermögen weitergegeben, gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Während auf privates Vermögen die volle Erbschaftssteuer entfällt, wurden laut der Friedrich Ebert Stiftung zwischen 2021 bis 2023 bei der Übertragung von Multimillionen- und Milliardenvermögen im Schnitt nur 2,9 Prozent Steuern gezahlt. 2023 sogar nur 0,1 Prozent.

Das liegt beispielsweise daran, dass bei weitergegebenen Unternehmen, die weniger als 26 Millionen Euro Wert sind, die Erbschaftssteuer zum großen Teil entfällt, wenn die Erbin oder der Erbe den Betrieb mehrere Jahre weiterführt und Arbeitsplätze erhält.
Wer mehr als 26 Millionen Euro an Unternehmensvermögen erbt, kann einen Antrag auf Verschonungsbedarf stellen. Kann die Steuer nicht aus dem eigenen Vermögen zum Zeitpunkt des Übertragungsstichtages bezahlt werden, dann wird sie erlassen. Künftige Gewinne werden bei dieser "Bedürftigkeitsprüfung" beispielsweise nicht berücksichtigt.
Klage wegen Ungleichbehandlung
Mit diesen Ausnahmen beschäftigt sich nun das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte Heinrich Fischwasser, der Wertpapiere und Grundvermögen im Wert von rund 250.000 Euro von einer Tante geerbt hatte. Nach Abzug eines Freibetrags als Neffe fallen für ihn rund 47.000 Euro Erbschaftsteuer an, also etwa 20 Prozent. Ausnahmen wie bei Unternehmen gibt es für ihn nicht. Gegen diese Ungleichbehandlung hat der ehemalige Bankmanager bis zur höchsten gerichtlichen Instanz geklagt.

Die Diskussion um den Umgang mit Vermögensübertragung auf folgende Generationen läuft in Deutschland seit Jahren. "Die Auseinandersetzung um die Erbschaft- und Schenkungsteuer war eine der härtesten Lobbyschlachten, die diese Republik gesehen hat", heißt es von der Bürgerbewegung Finanzwende. "Millionen wurden eingesetzt, weil es um Milliarden ging." Vor allem die Stiftung Familienunternehmen und der Verband "Die Familienunternehmer", in denen die reichsten Unternehmerfamilien organisiert sind, hätten eine zentrale Rolle gespielt.
Verzicht auf Steuereinnahmen für Arbeitsplatzsicherheit
Ein zentrales Argument für Ausnahmenregeln: Viele Erben können es sich nicht leisten Steuern zu zahlen, wenn sie ein Unternehmen erben. Wenn sie den Betrieb verkaufen müssten, um die Erbschaftssteuer zu finanzieren, würden Arbeitsplätze verloren gehen. Das war auch die Logik des Bundestages 2015.
So betont BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: "Gebundenes Unternehmenskapital darf nicht wie frei verfügbares Privatvermögen besteuert werden, denn betriebliches Vermögen ist nicht liquide, sondern beispielsweise in Maschinen, Anlagen und Fabrikgebäuden gebunden". Diese Ansicht vertritt auch der DIHK. "Die überwältigende Mehrheit der Unternehmen in Deutschland ist familiengeführt. Für sie geht es bei der Unternehmensnachfolge nicht um privates Vermögen, sondern um die Fortführung wirtschaftlich tragfähiger Betriebe", sagt DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov.
Andere sind für Reformen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Aber kommt die derzeitige Erbschafts- und Schenkungsregelung wirklich der Beschäftigung zugute? Stefan Moderau und Martin Ruf von der Universität Tübingen haben in einer Studie empirisch festgestellt, dass es ein stärkeres Beschäftigungswachstum bei Familienunternehmen gibt, die verkauft wurden als bei denen, die vererbt wurden. Und das, obwohl Käuferinnen und Käufer Kredite abbezahlen müssen, während Erben oft keine Erbschaftssteuer zahlen.
So ist auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - die sogenannten Wirtschaftsweisen - der Auffassung, dass das Erbschaftssteuerrecht reformiert werden sollte "und die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen erheblich reduziert werden" müsse.
Erbschaft: verschiedene Länder, verschiedene Gesetze
Eine Studie mit Daten aus den USA, Frankreich, Großbritannien und Deutschland zeigt zudem, dass wenn Familienunternehmen an die nächste Generation weitergegeben werden, häufiger schlechtere Managerinnen und Manager ans Ruder kommen, was wiederum Einfluss auf Produktivität und Rentabilität hat.
Erbschaftssteuern müssen nicht Unternehmen übermäßig belasten
Sie sind zwar nur eine Minderheit, aber es gibt auch Unternehmerinnen und Unternehmer , die sich für höhere Erbschaftssteuern einsetzen In einem offenen Brief an die Politik haben sich über 170 von ihnen für eine faire Erbschaftssteuer ausgesprochen. "Die gegenwärtigen Steuervergünstigungen für sehr große Betriebsvermögen führen zu einer strukturellen Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil kleinerer und neu gegründeter Unternehmen - dem Fundament der deutschen Wirtschaft und den Treibern von Innovation."
Ein Vorschlag, um Unternehmen nicht zu sehr zu belasten, ist beispielsweise, die Steuerschuld über mehrere Jahre zu strecken, Ratenzahlungen zuzulassen oder die Steuerschuld zu begleichen, in dem der Staat stiller Teilhaber wird.
Wie das Ganze ausgeht, wird wohl erst in einigen Monaten klarer sein. Erst dann wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
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