PunchJAMB extends deadline for 2021-2025 admission acceptance to November 30ESPN30 questions to kick off the NBA preseason: What we're watching for every teamDaily MaverickFUGITIVES VS ENFORCEMENT: SA’s Gupta extradition flop now dulls UAE’s shiny approach to catching global fugitivesESPN DeportesRevive las emociones del día 1 de la Ronda de Comodines en MLBThe Jerusalem PostLapid: Nothing close to flydubai incident discussed during latest security briefing with NetanyahuBollywood HungamaAlliance season 2 to premiere on Prime Video on January 14, 2027; Kunal Kemmu to returnRTP DesportoNoite de tréguas na Seleção PortuguesaColliderMarvel Confirms Spider-Man’s New Enemy Can Steal Peter Parker’s MemoriesLa TerceraLas 3 comunas de la RM con corte de agua programado para este miércoles7sur7Gand rouvre le plus grand musée du design de Belgique après quatre ans de rénovationn-tvErste Folgen ab 2027: Volkswagen kündigt fast alle TarifverträgeSportstarManu Koné ’shocked’ by new French coach Zinedine Zidane’s ability in training
The Daily Newsstand · Free, Always
Wednesday, September 30, 2026

Ungarn: Gericht verringert Strafe für Maja T.

Translate

Maja T. stammt aus Deutschland und war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Die bisher in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde von der Haftstrafe abgezogen, erklärte der Vorsitzende Richter am Berufungsgericht in Budapest, Geza Szalai. Das Gericht hielt fest, dass Maja T. nicht mehr wegen Mittäterschaft an Angriffen auf Rechtsextreme in der ungarischen Hauptstadt verurteilt wurde, sondern wegen Beihilfe. Das Urteil ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

Maja T.s Verteidigung plädierte auf Freispruch

Maja T. war im Februar in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Berufungsverfahren eine Verschärfung der Strafe auf mindestens 13 Jahre. Das maximale Strafmaß liegt bei 24 Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Wolfram Jarosch, Vater von Maja T., beim Berufungsprozess in Budapest, Ungarn
Beistand vom Vater von Maja T.: Wolfram Jarosch war im Gericht dabeiBild: Pavel Bogolepov/AP Photo/picture alliance

Die vorgeworfenen Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile gesprochen wurden. Im Februar 2023 hatten zahlreiche Antifaschisten in Budapest gegen den traditionell von Rechtsextremen organisierten sogenannten Tag der Ehre demonstriert. Dabei war es zu den Gewalttaten gekommen. 

Außerdem hatte die Anklage eine Verschärfung des Strafvollzugs verlangt: Maja T. solle die Haft nicht in einem Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen. Zuchthaus bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Strafvollzugsanstalt sowie eine Erschwerung der vorzeitigen Entlassung. Der Staatsanwalt beanstandete, dass das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.

Umstrittener Prozess

Der Verteidiger hatte geltend gemacht, dass die Identifizierung von Maja T. auf den Straßenüberwachungsvideos vom Tatort nicht eindeutig sei. Ferner sei nicht erwiesen, dass der in Budapest aktive Antifa-Täterkreis einer vom Strafrecht definierten kriminellen Vereinigung angehört habe. Der medizinische Sachverständige habe vor Gericht zudem keine eindeutigen Beweise vorgelegt, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien. Zudem seien die Verfahrensrechte von Maja T. verletzt worden, da nicht das gesamte relevante Material in deutscher Übersetzung zugänglich gemacht worden sei.

Prozess gegen Maja T. in Ungarn

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht. Maja T. fühlt sich weder als Mann noch als Frau.

View the original on DW Deutsch →

KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.