The Daily Newsstand · Free, Always
Thursday, October 22, 2026

Berliner Linke scheitert mit Antrag: Hagel muss nicht sachlich sein

Translate

Die Linke wollte Baden-Württembergs Innenminister untersagen lassen, von der „Clan-Bürgermeisterin“ zu reden. Ein Gericht sah das anders.

dpa | Nach dem Wahlsieg der Berliner Linken hatte der baden-württembergische Innenminister Manuel Hagel den Berliner Polizisten angeboten, in den Südwesten zu wechseln und die Spitzenkandidatin der Linken als „linke Clan-Bürgermeisterin“ betitelt. Ein Antrag der Linken auf Unterlassung der Äußerungen gegen den CDU-Politiker ist nun vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt worden.

In einer Mitteilung des Gerichts heißt es zur Begründung, dass es sich bei Hagels Aussagen nicht um amtliche Äußerungen in seiner Rolle als Innenminister gehandelt habe, die dem Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot unterliegen. Die Äußerungen seien vielmehr allgemeinpolitisch und dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit zuzuordnen.

Hagel habe sich nicht in seiner Funktion als Innenminister, sondern als Parteipolitiker geäußert, hieß es. Das Amt des Innenministers schließe es nicht aus, sich als Fachpolitiker zu polizeibezogenen oder sonstigen innenpolitischen Themen zu äußern. Die bloße Bezugnahme auf die Polizei im Allgemeinen genüge nicht, um einen spezifischen Amtsbezug herzustellen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

Hagel nannte Elif Eralp „linke Clan-Bürgermeisterin“

Hagel hatte Berliner Polizisten nach dem Wahlerfolg der Linken in der Hauptstadt angeboten, in den Südwesten zu wechseln – und die Spitzenkandidatin Elif Eralp dabei in Verbindung mit kriminellen Clans gebracht: „Die Berliner Polizei ist zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen will. Bei uns in Baden-Württemberg wissen wir, was wir an unseren Polizistinnen und Polizisten haben“, hatte er gesagt.

Nach Hagels Äußerungen zur Berliner Linken hatte eine Anwaltskanzlei dem CDU-Politiker eine sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung geschickt. Hagel soll sich demnach verpflichten, in seiner Rolle als Innenminister bestimmte Äußerungen nicht zu wiederholen. Falls das nicht geschehe, behalte sich die Linke weitere rechtliche Schritte vor. Der Innenminister werde dieses Schreiben nicht unterzeichnen, hieß es aus dem Umfeld Hagels gegenüber der dpa.

Linke argumentierte mit Neutralität im Amt

Weil er diese Äußerungen in seiner Funktion als Innenminister getätigt habe, verstoße er gegen das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, heißt es in dem Anwaltsschreiben. Staatliche Organe seien zudem verpflichtet, im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität zu wahren. Der Berliner Landesverband geht auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.

Gegen Reiche erfolgreich

Mit ihrem Vorgehen gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) war die Linke zuletzt erfolgreich. Die Ministerin musste ein auf der Seite ihres Ministeriums veröffentlichtes Video zunächst entfernen, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag der Linken.

Dabei ging es um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit Ausschnitten einer Rede vom 23. September – wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin. Reiche warnte darin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.

Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte sich daraufhin mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht.

View the original on taz →

KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.