Geheimdienstreform: „Wirkungsvoller als die Kontrolle eines Gerichts“

Die Bundesregierung schwäche die Kontrolle der deutschen Geheimdienste, sagen Kritiker. Josef Hoch ist Präsident des Unabhängigen Kontrollrats und widerspricht.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Die Bundesregierung plant eine große Geheimdienstreform: Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz sollen neue Aufgaben und Befugnisse erhalten. Als Ausgleich soll die Geheimdienstkontrolle gestärkt werden. Der seit 2021 bestehende Unabhängige Kontrollrat, der bisher nur für die Auslandsüberwachung des BND zuständig war, soll künftig umfassend den BND und den Verfassungsschutz kontrollieren.
taz: Herr Hoch, Sie sind Präsident des Unabhängigen Kontrollrats (UKRats). Die Aufgaben des UKRats werden sich etwa vervierfachen. War der UKRat bisher unausgelastet oder ist er künftig überfordert?
Im Interview: Josef Hoch
ist 66 Jahre alt und seit 2021 Präsident des Unabhängigen Kontrollrats. Zuvor war er Richter am Bundesgerichtshof.
Josef Hoch: Weder noch. In der Aufbauphase unserer Behörde ab 2021 waren wir bereits ganz gut beschäftigt. Und künftig soll der UKRat entsprechend den neuen Aufgaben größer werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass das gerichtsähnliche Kontrollorgan (GeKon) im Kontrollrat von sechs auf neun Mitglieder anwachsen soll, sieben von ihnen müssen Richter eines obersten Gerichtshofes des Bundes gewesen sein. Das administrative Kontrollorgan (AdKon) sowie die Verwaltung sollen ebenfalls aufwachsen. Insgesamt soll die Zahl der Mitarbeiterstellen von 59 auf 96 anwachsen.
taz: Die Aufgabe des UKRats vervierfacht sich und Sie bekommen nur 37 neue Mitarbeiter. Kann das funktionieren?
Hoch: Ja, das sollte funktionieren. Die Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans war vom Gesetzgeber von Beginn an darauf ausgerichtet, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Mit künftig knapp 100 Mitarbeitern wird der UKRat auch im internationalen Vergleich eines der leistungsfähigsten Kontrollgremien der Nachrichtendienste werden.
taz: Was prüft der UKRat bei einer Vorabkontrolle?
Hoch: Wir prüfen zunächst, ob alle rechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Maßnahme eines Dienstes erfüllt sind. So muss es etwa tatsächliche Anhaltspunkte für drohende Gefahren geben, bloße Vermutungen oder Spekulationen genügen nicht. Zudem prüfen wir, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.
taz: Ist der UKRat ein Gericht oder eine Behörde?
Hoch: Wir sind in der Hülle einer Behörde tätig, aber wir arbeiten im gerichtsähnlichen Kontrollorgan wie ein Gericht. Die Mitglieder sind dabei unabhängig und keinen Weisungen unterworfen; wie Richter sind sie nur dem Gesetz verpflichtet.
taz: Es fehlt aber die Öffentlichkeit und der Betroffene kann seine Sicht nicht einbringen.
Hoch: Das ist bei manchen gerichtlichen Vorabentscheidungen, etwa über eine Telefonüberwachung der Polizei, im Grunde nicht anders. Auch dort gibt es keine Öffentlichkeit und der Betroffene erfährt davon zunächst nichts. Die nachrichtendienstliche Tätigkeit bedingt es allerdings, dass der Betroffene regelmäßig auch im Nachgang nichts von den Eingriffen erfährt und keine weitere gerichtliche Überprüfung stattfindet.
taz: Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 gefordert, dass der UKRat „mindestens ebenso wirkungsvoll“ sein muss wie ein Gericht. Ist er das?
Hoch: Davon bin ich überzeugt. Unsere Kontrolle ist aus zwei Gründen sogar noch wirkungsvoller als die Kontrolle eines Gerichts. Zum einen fallen wir nicht unter die Third Party Rule, wonach von anderen Geheimdiensten erhaltene Informationen grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Das heißt, der BND muss uns auch solche Informationen geben, die er einem Gericht oder einem parlamentarischen Gremium verweigern würde. Wir können deshalb umfassender prüfen. Zum anderen verfügen wir anders als ein Gericht mit dem administrativen Kontrollorgan über eine effektive begleitende Verlaufskontrolle, die prüft, ob die Vorgaben des gerichtsähnlichen Kontrollorgans umgesetzt und eingehalten werden.
taz: Warum akzeptieren ausländische Geheimdienste, dass der BND dem UKRat acuh sensible Informationen gibt?
Hoch: Weil wir zur strikten Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet sind und Vertrauen genießen. Das Bundesverfassungsgericht stellte die Forderung auf, dass die Rechtskontrolle nicht durch die – vom Gericht akzeptierte – Third Party Rule behindert werden darf. Das führte zur Errichtung unserer Behörde, die in Teilen wie ein Gericht arbeitet.
taz: Vertrauen Sie dem BND und dem Verfassungsschutz? Haben Sie nicht die Sorge, dass illegale Aktionen gezielt vor Ihnen verborgen werden?
Hoch: Hundertprozentig ausschließen kann ich das nicht, ich sehe allerdings keinen vernünftigen Grund für solche Aktionen. Hierfür wäre kriminelle Energie unter Inkaufnahme eines hohen Entdeckungsrisikos erforderlich – bei drohenden drastischen Konsequenzen für die Verantwortlichen. Unsere Kontrollen sind so ausgestaltet, dass systematisches Fehlverhalten mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgedeckt wird und punktuelle Fehlleistungen regelmäßig auffallen. Die Befugnisse und Zugriffsrechte des UKRats ermöglichen das.
taz: Nehmen wir an, ein Boulevardblatt behauptet, dass beim BND eine illegale Abteilung für Auftragsmorde aufgebaut wird. Können Sie das ad hoc nachprüfen?
Hoch: Ja, natürlich! Das AdKon kann ad-hoc-Prüfungen durchführen. Und im Gesetzesentwurf heißt es dazu: „Das administrative Kontrollorgan kann Kontrollen jederzeit auch unangekündigt durchführen.“
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