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Wednesday, October 14, 2026

Qualcomm v ARM: Geschworene entscheiden für beide

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ARM hat Verpflichtungen gegenüber Qualcomm aus dem Lizenzvertrag für die Weiterentwicklung von Prozessordesigns (ALA) verletzt. Außerdem hat ARM Geschäfte Qualcomms mit Meta Platforms rechtswidrig torpediert. Das haben am Dienstag Geschworene des US-Bundesbezirksgerichts für Delaware entschieden. Sie sprechen Qualcomm dafür Schadenersatz zu: zweimal einen US-Dollar.

ARM hat seine Verpflichtung, Qualcomm Lizenzen für neue Prozessordesigns „von der Stange” (TLA) zu fairen Bedingungen anzubieten, nicht verletzt. Auch das haben die Geschworenen entschieden. Dabei geht es um die Kerne für Cortex A520, A720, M55 und X4, sowie die CoreLink-Bestandteile Generic Interrupt Controller 700, System Memory Management Unit 700 und Embedded Logic Analyze 600.

Die Streitparteienn behaupten beide, gewonnen zu haben. Es ist nicht vorgesehen, dass die Jury ihre Entscheidung erläutert. Mehr als Zeichen auf einem Formular gibt es nicht.

Ganz ausgestanden ist die Sache noch nicht: Einerseits soll die Richterin, ohne Geschworene, noch über einen nach Klageerhebung eingetretenen Sachverhalt entscheiden. Auch dabei geht es um den Vorwurf, ARM verweigere ehrliche Verhandlungen über neue Lizenzen. Es wäre eine Überraschung, würde sich die Richterin dabei nicht an der Meinung der Geschworenen orientieren, sofern es keine erheblichen Unterschiede im Verhalten ARMs gibt.

Andererseits ist die Frage der Vertragsstrafe offen. Die von ARM verletzte ALA sieht für bestimmte Verletzungen vor, dass Qualcomm die Lizenz für einige Zeit gebührenfrei nutzen darf. Qualcomm pocht daher darauf, für die fünf Jahre 2023 bis 2027 von Lizenzzahlungen an ARM befreit zu werden. Das würde sich auf Milliarden US-Dollar summieren und könnte erklären, warum die Geschworenen nur symbolischen Schadenersatz zuerkannt haben.

Um den Konflikt einzuordnen, ist die Unterscheiden zweier Lizenzarten elementar: Die Softbank-Tochter ARM entwickelt Prozessordesigns, überlässt Produktion und Vertrieb aber Dritten. Mit diesen schließt ARM in aller Regel ein Technology License Agreement (TLA). Es erlaubt die Herstellung der Prozessoren, mit nur geringfügigen Abweichungen von ARMs Spezifikationen.

Selten schließt ARM umfassendere Architecture License Agreements (ALA). Diese erlauben dem Lizenznehmer, jeweils ausgewählte ARM-Prozessordesigns weiterzuentwickeln. Bei dieser Arbeit gewährt ARM Unterstützung, ohne Erfolgsgarantie. Gelingt die Weiterentwicklung, darf der Lizenznehmer entsprechende Prozessorkerne herstellen und unter Verwendung des Markennamens ARM verkaufen. Die versprochene Unterstützung in Form des Arm Compliance Test Kit, der Out of Band Testlisten und relevanter Softwareupdates hat ARM vermissen lassen.

Qualcomm hält beide Arten von Lizenzen, was ARM ein Dorn im Auge ist. Seit Jahren versucht das britische Unternehmen, Qualcomm zum Abschluss neuer, teurerer Lizenzverträge zu zwingen. Dabei bestritt ARM die Gültigkeit der ALA; doch hat das US-Bundesbezirksgericht für Delaware Ende 2025 entschieden (ARM v Qualcomm et al, Az. 22-cv-01146), dass Qualcomm sich zurecht auf die ALA beruft.

Aufgrund der Geschworenenentscheidung darf ARM hoffen, Qualcomm deutlich höhere TLA-Gebühren für neue Standard-Designs abzuverlangen – sofern Qualcomm keinen Weg findet, auf ARM-Designs von der Stange zu verzichten. Andererseits muss ARM im Rahmen der bis 2033 laufenden ALA Qualcomm bei der Entwicklung eigener Prozessordesigns auf ARM-Basis unterstützen.

Das am US-Bundesbezirksgerichts für Delaware anhängige Verfahren heißt Qualcomm v ARM und trägt die Az. 24-cv-490 sowie 26-cv-20.

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