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Thursday, October 1, 2026

Fünf EU-Staaten planen erstes Abschiebezentrum in Afrika für 2027

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Sie sind rechtlich umstritten, teuer und kontrovers diskutiert: Seit Jahren wird in Brüssel darum gerungen, Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der EU zu errichten. Bisherige Versuche scheiterten immer wieder an rechtlichen Hürden. Doch nun glaubt eine so genannte "Fünfergruppe" aus den EU-Staaten Griechenland, Deutschland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden offenbar, diese Hürden überwunden zu haben.

In einem Interview mit dem griechischen Fernsehsender ANT1 erklärte Griechenlands Migrationsminister Thanos Plevris, dass das erste dieser sogenannten "Return Hubs" seinen Betrieb bereits in der zweiten Jahreshälfte 2027 aufnehmen soll – pünktlich zur griechischen Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft. Dem Minister zufolge gebe es hierfür bereits eine Zusage eines afrikanischen Partnerlandes. Welches Land dies sein soll, gab Plevris nicht bekannt. Diplomatische Kreise und EU-nahe Medien nannten wiederholt Ruanda oder Uganda, aber auch das zentralasiatische Usbekistan als mögliche Standorte.

Keine geschlossenen Auffanglager

Plevris betonte, dass es sich dabei ausdrücklich nicht um geschlossene Auffanglager handeln soll, in denen Asylanträge geprüft werden, sondern um reine Rückführungszentren für Menschen, deren Asylantrag bereits abgelehnt worden sei. Geplant seien "offene Einrichtungen", während die endgültige Rückreise in ihren eigentlichen Herkunftsstaat organisiert werde. 

Um rechtlichen Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, soll die Verantwortung für die überführten Personen nicht an das afrikanische Partnerland übertragen werden, sondern bei den fünf beteiligten EU-Staaten verbleiben. Die EU-"Fünfergruppe" finanziere das Projekt zudem komplett selbst.

Ein UNHCR-Registrierungszentrum für ukrainische Geflüchtete in Polen
Überwachung durch das UN-Flüchtlingshilfswerk? Den Plänen der EU-Fünfergruppe zufolge wäre dies durchaus denkbar.Bild: Beata Zawrzel/NurPhoto/picture alliance

Geplant sei auch, dass internationale Organisationen wie etwa das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR oder das UN-Migrationsbüro IOM den Betrieb überwachen, um sicherzustellen, dass internationale Menschenrechtsstandards und völkerrechtliche Grundsätze eingehalten werden.

Mehrere Anläufe gescheitert

Versuche, Asylverfahren oder Abschiebungen in Staaten außerhalb der EU auszulagern, gab es in den letzten Jahren mehrfach. Keines dieser Modelle funktionierte wie geplant; sie scheiterten an rechtlichen Hürden, Regierungswechseln oder astronomischen Kosten.

Zu den bekanntesten Präzedenzfällen gehören:

Das britische "Ruanda-Modell" (2022–2024) 

Unter der konservativen Regierung von Boris Johnson, später fortgeführt von Rishi Sunak, wollte das Vereinigte Königreich Migranten, die irregulär über den Ärmelkanal einreisten, dauerhaft nach Ruanda ausfliegen, damit sie dort ihr Asylverfahren durchlaufen.

Der ehemalige britische Premier Rishi Sunak steht an einem Rednerpult mit der Aufschrift "Stop the boats"
"Stop the boats": Der britische Ex-Premier Rishi Sunak wollte mit harter Hand gegen irregulär über den Ärmelkanal einwandernde Geflüchtete vorgehen. Doch sein Asyldeal mit Ruanda endete in einem finanziellen Fiasko.Bild: Toby Melville/PA Wire/empics/picture alliance

Doch der britische Supreme Court erklärte das Vorhaben für illegal, da Ruanda kein nachweislich sicheres Drittland sei und das Risiko bestehe, dass Geflüchtete in ihre Heimatländer abgeschoben werden, wo ihnen Verfolgung drohe.

Nach dem Wahlsieg der Labour-Partei im Juli 2024 erklärte Premierminister Keir Starmer das Projekt offiziell für "tot und begraben". Zuvor hatte die britische Regierung rund 700 Millionen Pfund an Steuergeldern für das Ruanda-Abkommen gezahlt – und dafür insgesamt vier Menschen freiwillig nach Rwanda umgesiedelt.

Italiens Albanien-Modell (seit 2024) 

Unter der rechtsnationalen Regierungschefin Georgia Meloni schloss Italien ein Abkommen mit Albanien, um im Mittelmeer aufgegriffene Migranten direkt in dort errichtete, italienisch geführte Zentren zu bringen. Dort sollten dann Asyl-Schnellverfahren durchgeführt werden.

Italiens Premierministerin Giorgia Meloni bei einem Treffen mit dem albanischen Premierminister Edi Rama
Italiens Premierministerin Giorgia Meloni und ihr albanischer Kollege Edi Rama bei der Unterzeichnung des gemeinsamen Flüchtlingsdeals.Bild: Filippo Attil/Chigi Press Office/Zumapress/picture alliance

Doch unmittelbar nach der Eröffnung der Lager stoppten italienische Gerichte die Unterbringung. Die Richter argumentierten, dass Herkunftsländer wie Bangladesch oder Ägypten nicht pauschal als "sicher" eingestuft werden dürften, wenn dort bestimmten Gruppen Verfolgung droht. Die ersten Migranten mussten umgehend nach Italien zurückgebracht werden. Mittlerweile nutzt Italien eines der Lager als reines Abschiebezentrum für Männer, deren Asylantrag in Italien rechtskräftig abgelehnt wurde. Die bisherige Bilanz: Seit der Umwandlung im März 2025 wurden insgesamt nur rund 500 Menschen dorthin gebracht. Dem stehen geschätzte Gesamtkosten von mehr als 670 Millionen Euro bis 2028 gegenüber.

Albanien Shengjin 2024 | Hohe Zäune im italienischen Ankunftslager für Flüchtlinge
Das italienische Auffanglager im albanischen Shengjin ist nur mäßig ausgelastetBild: Alketa Misja/dpa/picture alliance

Dänische Alleingänge (2021 - 2023) 

Dänemark verabschiedete 2021 ein Gesetz, das es erlauben sollte, Asylsuchende in Drittstaaten außerhalb der EU zu fliegen. Kopenhagen verhandelte intensiv mit Ruanda über ein eigenes Auffanglager. Doch die EU-Kommission und Menschenrechtsorganisationen übten scharfe Kritik an dem Vorstoß. Anfang 2023 legte die dänische Regierung die Verhandlungen mit Ruanda auf Eis. Die Erkenntnis war, dass ein solcher Plan im Alleingang rechtlich und logistisch kaum umsetzbar ist. Seitdem versucht Dänemark, das Konzept nur noch im Verbund mit anderen EU-Staaten (wie in der aktuellen "Fünfergruppe") zu realisieren.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen

Nach alter EU-Rechtslage scheiterten Abschiebungen in Drittstaaten oft daran, dass Gerichte forderten, ein Migrant müsse eine persönliche Beziehung zu diesem Drittstaat haben – sei es durch Sprachkenntnisse, dort lebende Verwandte oder einen früheren Aufenthalt. Eine Neuregelung des europäischen Asylrechts ermöglicht es hingegen auch, dass ausreisepflichtige Personen in Länder abgeschoben werden dürfen, in denen sie noch nie zuvor gewesen sind – wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Drittstaat besteht.

Frankreich Straßburg 2026 | Abstimmung während der Plenarsitzung des Europaparlaments
Vom EU-Parlament wurde die neue EU-Rückführungsverordnung bereits gebilligt. Nur die formale Annahme im EU-Rat steht noch ausBild: Alain Rolland/Europäisches Parlament

Eine weitere Grundlage für den neuen gemeinsamen Anlauf ist die im Juni 2026 politisch vereinbarte und vom EU-Parlament gebilligte EU-Rückführungsverordnung. Sie muss jedoch noch formell vom Rat angenommen werden. Anders als zuvor handelt es sich bei der neuen Gesetzgebung um eine EU-Verordnung und nicht mehr nur um eine Richtlinie. Dadurch gilt sie unmittelbar in allen teilnehmenden EU-Ländern. Die Verordnung schafft damit erstmals einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für solche Rückführungszentren.

Zudem soll ja nach den neuen Plänen nicht mehr das komplette Asylverfahren in Nicht-EU-Staaten ausgegliedert werden - daran scheiterten sowohl Großbritannien als auch Italien. Stattdessen sollen die "Return Hubs" nur noch als Transitstationen für bereits rechtskräftig abgelehnte Personen gelten - finanziert und kontrolliert durch EU-Staaten.

Mangelnde Kontrolle und massive Kosten?

Befürworter hoffen, dass dies menschenrechtlichen Klagen bezüglich eines dauerhaften Asylschutzes die Grundlage entzieht. Kritiker wie Ärzte ohne Grenzen und Amnesty International sehen hingegen erhebliche Risiken: Sie bezweifeln, dass unabhängige Kontrollen, effektiver Rechtsbeistand und medizinische Versorgung in den Hubs lückenlos garantiert werden können und fürchten, dass Drittstaaten die Menschen doch ohne ordnungsgemäße Prüfung weiter in ihre unsicheren Heimatländer deportieren könnten.

Zudem zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass der Bau und die Bewachung solcher Zentren sowie der Transport der Betroffenen oft hunderte Millionen Euro verschlingen, während nur eine geringe Anzahl an Personen tatsächlich rückgeführt werden kann. 

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