Urteil zum Görlitzer Park in Berlin: Senat verliert erneut

Die vom Berliner Senat angeordnete Schließung des Görlitzer Parks war rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Senats abgelehnt.
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde des noch amtierenden Berliner Senats zur nächtlichen Schließung des Görlitzer Parks abgelehnt. Es bestätigte damit einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren von Anfang Juni. Demnach war die im Februar von der Senatsverwaltung für Umwelt erlassene Allgemeinverfügung, die Öffnungszeiten für den Park angeordnet hatte, formell rechtswidrig. Der Park musste nach drei Monaten der nächtlichen Schließung wieder geöffnet werden.
Das Oberverwaltungsgericht argumentiert in seinem Beschluss vom Donnerstag, dass der Senat das Verfahren zu Unrecht an sich gezogen habe, da zuvor „keine Weisung an das Bezirksamt“ ergangen war, selbst Öffnungszeiten festzulegen. Jedoch könne der Senat eine Angelegenheit „nur an sich ziehen, wenn eine erteilte Einzelweisung nicht befolgt wird“. Ähnlich hatte bereits das Verwaltungsgericht argumentiert, dass die Zuständigkeit für die Festlegung von Schließzeiten beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gesehen hatte.
Gegen die Schließung des Parks hatten fünf Anwohner:innen und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ geklagt. Sie hatten argumentiert, dass die Maßnahme unverhältnismäßig sei. In der Klageschrift hieß es: „Sie ist nicht geeignet, das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung zu erreichen, da sie lediglich zu einer örtlichen und zeitlichen Verlagerung der Straftaten führt. Jedenfalls ist sie unangemessen, da sie eine Vielzahl von Menschen empfindlich in ihrer Freiheit einschränkt.“
Ein Urteil im Hauptsacheverfahren ist mit dem Beschluss noch nicht gefallen, so der Klägeranwalt David Werdermann im Gespräch mit der taz. Dafür wäre erneut das Verwaltungsgericht zuständig. Doch ob es zu einem späteren Verfahren und Urteil kommt, ist ungewiss. Möglich ist auch, dass der zukünftige Senat die Öffnungszeitenregelung zurücknimmt, so Werdermann. Wolle er dagegen an einer Schließung festhalten, müsse er „nach einer ordentlichen Weisung erneut sein Eintrittsrecht ausüben“ und eine neue Regelung erlassen, so Werdermann.
David Kiefer, Sprecher des Bündnisses „Görli zaunfrei“ rechnet nicht damit. Der taz sagte er: „Endlich hat das ganze Theater mal ein Ende.“ Er erwarte von der neuen Landesregierung, dass sie „der Entscheidung Rechnung tragen, die Verordnung zurückziehen und der Zaun und die Drehkreuze wieder abgebaut werden“.
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