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Wednesday, October 21, 2026

Raserjagd sorgt für rote Köpfe

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Drohnen über St. Galler Strassen

Raserjagd sorgt für rote Köpfe

Seit einem Jahr setzt die St. Galler Kantonspolizei Drohnen ein, um Raserinnen und Raser zu überführen. Drei freisinnigen Kantonsräten passt das gar nicht. Sie kritisieren, der Einsatz verstosse gegen die Privatsphäre. Wie setzen andere Kantone die Drohnen ein?

Publiziert: vor 26 Minuten

  • St. Gallen nutzt Drohnen seit einem Jahr, um Raserinnen und Raser auf Strassen gezielt zu überführen
  • Drei FDP-Kantonsräte kritisieren fehlende Grundlagen und Eingriffe in Privatsphäre und Datenschutz
  • Polizeidrohnen liefern Unfallbilder, beobachten Demonstrationen und suchen Diebinnen und Diebe

Die Polizei in verschiedenen Kantonen rüstet auf: 2024 gab etwa Basel-Stadt bekannt, den Einsatz von Drohnen zu testen. Letztes Jahr baute der Kanton Bern seine Drohnenflotte aus, der Aargau kauft nächstes Jahr ein neues System. Und in St. Gallen schweben die Flugkörper als Polizeigehilfen seit diesem Jahr über den Strassen und überführen Verkehrssünder.

Letzteres weckte beim St. Galler Freisinn Unmut. In einem Vorstoss kritisierten drei FDP-Kantonsräte, es bestehe keine rechtliche Grundlage für solche Einsätze. Da die Polizeidrohne in der Luft verweile, filme sie zwangsläufig unbeteiligte Drittpersonen sowie Privatgrundstücke. Das verletze den Schutz der Privatsphäre und den Anspruch auf Datenschutz. In ihrem Vorstoss führen sie zudem ins Feld, dass die Kantonspolizei Zürich explizit auf solche Drohnenkontrollen verzichte, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehle. Zuerst hatte das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Nicht gegen Raser sind Drohnen im Einsatz

Die St. Galler Kantonspolizei sieht das anders. Sie vertritt die Haltung, dass sie für solche Einsätze über eine tragfähige juristische Grundlage verfüge. Dazu verweist sie auf das St. Galler Polizeigesetz, wonach die Polizei auch ohne besondere gesetzliche Grundlage in Freiheit und Eigentum eingreifen darf. Dies, sofern eine schwere und unmittelbare Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht anders abgewehrt werden kann.

Auch steht darin explizit, dass die Polizei den Verkehr auf öffentlichen Strassen überwacht und regelt. Solche Eingriffe müssten jedoch geeignet und erforderlich sein und dürfen nicht unverhältnismässig sein. Das «St. Galler Tagblatt» verweist weiter darauf, dass im Nachbarkanton Thurgau bereits seit 2020 Drohnen zur Videoüberwachung des Strassenverkehrs im Einsatz stehen. Dort würden sie spezifisch zur Ermittlung von Raserdelikten verwendet.

Doch auch in anderen Kantonen rüstet die Polizei ihre Drohnenflotte auf: So plant die Kantonspolizei Aargau, kommendes Jahr 1,7 Millionen Franken in Drohnen zu investieren. Generell sind diese nicht nur als Strassenwächter im Einsatz, sondern werden von der Polizei auch anderweitig genutzt – für Bilder von Unfallstellen, für die Beobachtung von Demonstrationszügen und zum Aufspüren von Diebinnen und Dieben.

Zuletzt hatte im Aargau etwa ein Fall Aufsehen erregt, bei dem die Polizei mithilfe einer Drohne einen jugendlichen E-Trottinett-Fahrer stellen konnte, der bei der Anfahrt der Polizei davongerast war. Dank der Drohne konnte die Polizei den Flüchtigen beobachten, bis er sein Trottinett abstellte und in einem Haus verschwand, und ihn anschliessend stellen.

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