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Wednesday, October 28, 2026

Vernehmlassung eröffnet – Vorlage für Transparenz bei Bargeldlosgebühr geht in Konsultation

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  • Schweizer Gewerbetreibende sollen künftig klar erkennen können, aus welchen Bestandteilen sich die Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel zusammensetzen.
  • Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet.

Die vorgeschlagene Änderung setzt eine Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) um, wie der Bundesrat mitteilte. Die Kommission verlangte mehr Transparenz für Händlerinnen und Händler. Sie sollen künftig Kosten nachvollziehen und Angebote vergleichen können.

Die Gesetzesänderung verpflichtet Zahlungsdienstleister von Händlern die Händlergebühr selbst, die Interbankengebühr und die Lizenzgebühr des Zahlungssystembetreibers transparent auszuweisen. Diese Komponenten müssen künftig sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit offengelegt werden.

Hand hält ein Smartphone an ein Kartenlesegerät für mobile Zahlung.
Legende: Mehr Transparenz – das fordert die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Händler sollen künftig Kosten nachvollziehen und Angebote vergleichen können. KEYSTONE / Christian Beutle

Der Bundesrat vertritt weiterhin die Ansicht, dass transparente Gesamtpreise grundsätzlich für wirksamen Wettbewerb ausreichen. Er will die Vorgaben des Parlaments mit möglichst geringem regulatorischem Aufwand umsetzen. Zusätzliche Transparenzpflichten verursachten administrativen Aufwand und ihr Nutzen für den Wettbewerb sei nicht eindeutig nachgewiesen, schreibt er.

Über 70 Prozent der Zahlungen bargeldlos

Bargeldlose Zahlungen erfolgen laut Bundesrat in der Schweiz hauptsächlich über Mehrparteiensysteme wie Debit- und Kreditkarten von Visa und Mastercard sowie Twint. Dabei fallen verschiedene Gebühren an, die Zahlungsdienstleister den Händlern als Händlergebühr weiterverrechnen.

Namentlich für KMU-Betriebe problematisch sei, dass wenige dieser Zahlungsdienstleister oder «Acquirer» über erhebliche Marktmacht verfügten, schrieb die WAK-S in ihrem Vorstoss. Kleine Gewerbebetriebe, die bargeldlose Zahlungen annehmen, sollten für Preisverhandlungen und bei der Wahl von Angeboten Klarheit erhalten.

Bargeldlose Zahlungsmittel seien aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, schrieb die WAK-S weiter. Laut dem neusten «Swiss Payment Monitor» der Hochschule St. Gallen und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW werden heute Zahlungen in Läden in 71.5 Prozent der Fälle bargeldlos abgewickelt – in 37 Prozent der Fälle mithilfe von Debit- oder Kreditkarten, in 34.5 Prozent der Fälle mit mobilen Geräten.

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