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Tuesday, October 27, 2026

Für IV fast blind und psychisch krank – für Waffenschein topfit

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  • Im Kanton St. Gallen ist ein Mann wegen IV-Betrugs schuldig gesprochen worden, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
  • Er gab gegenüber der IV Suizidgedanken und ein schweres Augenleiden an, besass aber zwei Revolver.
  • Der Besitz von Waffenscheinen passt nicht zu seiner angeblichen psychischen Geschichte.

In St. Gallen sorgt ein Gerichtsprozess für Aufsehen. Ein Mann stand in Uznach vor Gericht, weil er mutmasslich die IV betrogen hatte. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Kantonspolizei zwei Revolver, wie die «Südostschweiz» berichtet.

Im Betrugsfall wurde der Mann schuldig gesprochen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Vom Vorwurf des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz wurde er freigesprochen. Der Mann konnte Waffenscheine vorweisen. Dies wiederum warf Fragen zu seinen Gebrechen auf, die er der IV auflistete.

Bootskapitän mit Blindenstock

Gegenüber der Invalidenversicherung gab der Mann an, Suizidgedanken sowie ein schweres Augenleiden zu haben. Der Mann tauchte stets mit Blindenstock beim Arzt auf. Totalausfälle und Panikausbrüche in Menschenansammlungen gehörten auch zu den Gebrechen, die der Mann angab, wie die «Südostschweiz» schreibt.

Ein anonymer Hinweis stellte die Angaben infrage. Die SVA St. Gallen erhielt den Hinweis, dass er sich im Alltag uneingeschränkt bewege. Er betreue seine Kinder, kümmere sich um den Haushalt, kaufe ein, helfe bei Umzügen, steuere ein Boot und fahre auch auf längeren Strecken Auto.

Nun kommt noch der Waffenbesitz hinzu, der mit dem Gebrauch eines Blindenstocks nicht vereinbar zu sein scheint. Die psychischen Probleme stellen sogar eine Gefahr dar. Es sei interessant, wie der Beschuldigte mit seinen psychischen Beschwerden zu einem Waffenerwerbsschein gekommen war, so der Staatsanwalt während der Verhandlung.

IV-Betrüger soll Waffen zurückerhalten

Die Kantonspolizei – die für die Ausstellung von Waffenscheinen zuständig ist – betont, dass bei Hinweisen zu einer möglichen Selbst- oder Drittgefährdung grundsätzlich kein Waffenerwerb bewilligt werde. Es würden bei jeder Bewilligung umfangreiche Abklärungen getätigt, um diese Einschätzung vorzunehmen, wie ein Sprecher der Polizei gegenüber der «Südostschweiz» mitteilt.

Bei einem ersten Antrag für einen Waffenschein wird die Person befragt. Bei weiteren Anträgen fällt die Befragung aus, aber die Polizei macht mehrere Abklärungen bei verschiedenen Amtsstellen und in den Polizeisystemen. Allerdings werden Drittbehörden wie die Sozialversicherungsanstalt nur bei entsprechenden Hinweisen zu den Abklärungen hinzugezogen.

Der mutmassliche IV-Betrüger soll laut Gerichtsurteil seine zwei Revolver zurückerhalten. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen allerdings Berufung angemeldet.

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Simon Misteli

Simon Misteli (sim), Jahrgang 1995, arbeitet seit 2024 als Redaktor am Newsdesk. Dabei schreibt er über verschiedenste Themen mit einem Fokus auf Auslandsgeschichten.

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