Wahlkampf in den USA: US-Gericht lehnt Trumps Briefwahl-Einschränkung ab

Der Oberste Gerichtshof hat den Eilantrag des US-Präsidenten zurückgewiesen. Bürgerrechtler sahen darin Einflussnahme und begrüßen die Entscheidung.
Weniger als zwei Monate vor den Kongresswahlen in den USA hat Präsident Donald Trump im Streit um die Briefwahl eine juristische Niederlage erlitten. Mit deutlicher Mehrheit lehnte der Oberste Gerichtshof Trumps Eilantrag zu deren Einschränkung am Montag ab. Die Bürgerrechtsvereinigung ACLU begrüßte die Entscheidung als „großen Sieg für das Wahlrecht, die Wahlintegrität und die Demokratie“.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Schwierigkeiten bei der Umsetzung der von Trump per Dekret angeordneten Regelung. Mehrere Bundesstaaten, darunter North Carolina, haben bereits damit begonnen, die Wahlunterlagen an Wähler zu verschicken.
Der konservative Richter Brett Kavanaugh erklärte, Trumps Vorhaben könne langfristig zwar rechtmäßig sein, doch „die Wahlbehörden in den Bundesstaaten und Kommunen“ hätten „nicht genügend Zeit“, um die Regelung vor den Wahlen „angemessen umzusetzen“. Nur zwei Richter des neunköpfigen Gremiums waren anderer Meinung.
Sechs der neun Supreme-Court-Richter sind Konservative, drei von ihnen hatte Trump selbst nominiert. Dennoch hat der Gerichtshof Trump in seiner zweiten Amtszeit bereits eine Reihe von Niederlagen bereitet.
„Diese Regierung testet immer wieder die Grenzen ihrer Macht aus, als seien die Regeln für unsere Wahlen bloße Empfehlungen, die man ignorieren kann, wenn sie nicht zur Agenda des Präsidenten passen“, sagte ACLU-Vertreterin Sophia Lin Lakin.
Sie fügte an: „Der Präsident leitet unsere Wahlen nicht, die Post entscheidet nicht darüber, wessen Stimmzettel zählt.“ Es seien „die Wähler – nicht das Weiße Haus – die über die Wahlen im November entscheiden“.
Erst vor wenigen Tagen hatte Trump im Streit um die Briefwahl erneut eine juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht blockierte vergangene Woche Donnerstag ein Trump-Dekret, das die Abstimmung per Post erschweren würde. Das Berufungsgericht für den Bezirk Massachusetts bestätigte eine Entscheidung der Vorgängerinstanz, gegen die die Regierung Rechtsmittel eingelegt hatte. Nun lag die Entscheidung in der Frage beim Obersten Gerichtshof in Washington.
Der US-Präsident hatte ohne Belege immer wieder behauptet, die Briefwahl führe zu Betrug. Er will sie auf solche Menschen beschränken, die auf „Staatsbürgerschaftslisten der Bundesstaaten“ stehen. Konkret soll die US-Post Wahlunterlagen nur noch an Menschen zustellen, die auf Listen verzeichnet sind, die zuvor von den Einwanderungs- und Sozialversicherungsbehörden erstellt wurden. Die oppositionellen Demokraten hatten dagegen geklagt.
Die Wahlen zur Hälfte von Trumps zweiter Amtszeit gelten als der bisher wichtigste Stimmungstest für den 80-Jährigen. Seinen Republikanern droht im Repräsentantenhaus eine Niederlage, im Senat könnte es ein Patt geben. Sollten die Demokraten gewinnen, wollen sie zahlreiche Vorhaben des Präsidenten blockieren. Sie könnten zudem ein weiteres Amtsenthebungsverfahren einleiten. (afp)
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