Wiederholtes Votum: Bundestag billigt Bundespolizeigesetz
Im zweiten Anlauf hat der Bundestag das neue Bundespolizeigesetz der schwarz-roten Koalition gebilligt. Es sieht für die Bundespolizei zusätzliche Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität sowie zur Beantragung von Abschiebehaft oder Gewahrsam für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer vor. Die Abstimmung wurde wiederholt, weil im Juli eine Panne aufgefallen war.
Damals hatte nur die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten in dritter Lesung zugestimmt – bei einfachen Gesetzen ist das die Regel. Für dieses Gesetz verlangt das Grundgesetz aber eine Zustimmung mit Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags, die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Abgeordneten. „Die Schlussabstimmung ist daher zu wiederholen“, sagte Parlamentspräsidentin Julia Klöckner zur Eröffnung der Sitzung.
Dieses Mal hatten nach ihren Worten Union und SPD eine namentliche Abstimmung beantragt. Darin votierten 322 Abgeordnete für das Gesetz, die nötige Kanzlermehrheit wurde also erreicht, wie Klöckner mitteilte. 134 Abgeordnete stimmten mit Nein, 118 enthielten sich.
Mehr Überwachung
Damit wird das Bundespolizeigesetz reformiert, das in Teilen noch aus dem Jahr 1994 stammt. Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei nun Befugnisse für die Telekommunikationsüberwachung bekommen. Sie soll für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer selbst Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen können, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft. Damit soll ein Untertauchen verhindert werden.
Erlaubt sein sollen künftig auch „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen.
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