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Monday, September 28, 2026

Europäische Verbraucherschützer mahnen Airlines ab

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Ein Flugzeug der Airline WIZZ auf einem Rollfeld

Fluggastrechteverordnung Europäische Verbraucherschützer mahnen Airlines ab

Stand: 28.09.2026 • 17:45 Uhr

Wenn ein Flug annulliert wird, steht Kunden eine Erstattung des Ticketpreises zu. Doch manche Airlines machen es ihren Kunden dabei schwer, wenn über Vermittler gebucht wurde. Verbraucherschützer halten das für unzulässig.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat mehrere Airlines wegen ihres Umgangs mit Fluggastrechten abgemahnt. Betroffen sind die Fluggesellschaften Ryanair, TAP Air Portugal und Wizz Air, zu denen Verbraucherbeschwerden eingegangen waren.

Die Airlines hatten Passagiere, die über einen Vermittler gebucht hatten, nach einer Flugannullierung darauf verwiesen, sich für die Erstattung des Ticketpreises an den jeweiligen Vermittler zu wenden. Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist dieser pauschale Verweis unzulässig und stellt eine unzutreffende Information über Fluggastrechte dar.

Falsche Informationen über Chatbots

Die Kommunikation erfolgte dabei oftmals über Chatbots, wie das ZEV kritisierte. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung können Passagiere aber bei einer Annullierung die Erstattung des vollständigen Ticketpreises unmittelbar von dem ausführenden Luftfahrtunternehmen verlangen - auch wenn das Ticket über einen Vermittler gebucht wurde.

Ein pauschaler Verweis auf den Vermittler könne für Verbraucher zu unnötigen Verzögerungen führen und schlimmstenfalls Kosten für die Rückabwicklung über den Vermittler auslösen, erklärte das ZEV.

Wird ein Flug annulliert, können Reisende gemäß Fluggastrechteverordnung wählen, ob sie eine anderweitige Beförderung oder die Erstattung des Ticketpreises wünschen. Entscheiden sich die Betroffenen für die Erstattung, muss die Airline die Flugscheinkosten innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen.

Buchung über Vermittler sorgt oft für Ärger bei Problemen

Bei Buchungen über Vermittler ist es nach Erfahrung der Verbraucherschützer im Anschluss häufig komplizierter, Probleme zu klären, sei es nach Annullierungen, Umbuchungen oder wenn es um Erstattungen geht.

Nicht selten verweisen Airline und Vermittler laut ZEV gegenseitig aufeinander. Die Angelegenheit könne sich über Monate ziehen, ohne dass für den Reisenden eine konkrete Lösung gefunden werde oder klar sei, wer rechtlich der richtige Ansprechpartner ist.

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