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Wednesday, September 2, 2026

Nach Blockaden gegen AfD in Erfurt: Finanzamt zweifelt an Gemeinnützigkeit von Antifaschismus

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Die VVN-BdA unterstützte die Blockaden gegen die AfD. Nach rechten Medienberichten will die Finanzverwaltung die Gemeinnützigkeit des Vereins prüfen.

Andreas Speit

Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) muss als eingetragener Verein regelmäßig Steuererklärungen abgeben. Nun ordnete das Finanzamt für Körperschaften Berlin I eine „vorzeitige Abgabe von Steuererklärungen“ an. Der Grund: Das Finanzamt zweifelt „die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit“ an.

In dem Behördenschreiben vom 17. Juli dieses Jahres legt das Finanzamt dar, dass eine „unzulässige politische Betätigung“ bestehen könnte und weist besonders auf die „aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot“ hin. Bis zum 24. November sollen die Steuererklärungen für 2023, 2024 und 2025 vorgelegt werden, heißt es in dem Schreiben.

„Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft“, sagte die Vorsitzende der VVN-BdA, Cornelia Kerth, der taz. Dem Verein werde sein „Engagement gegen die im Kern faschistische AfD“ vorgehalten. Vor Monaten begannen verschiedene Medien wie Apollo News und Junge Freiheit sowie Nius und Die Welt Zweifel an der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA zu schüren. Kerth spricht deshalb von einer „gezielten Kampagne“.

Die Anfeindungen hätten nach den Blockaden vor dem AfD-Bundesparteitag in Erfurt zugenommen. Das Bündnis Widersetzen hatte im Rahmen der Proteste am 4. Juli zu Blockaden aufgerufen. Über 31.000 Menschen demonstrierten gegen die selbsternannte Alternative. Am Rande einer Blockade wurden drei Reporter des rechten Portal Apollo News angegriffen. Die Ermittlungen laufen. Bereits am 8. Juli berichtet Die Welt, dass die Berliner Finanzverwaltung nach den Protesten die VVN-BdA überprüfen will. Im Artikel wird angeführt, dass der Geschäftsführer der VVN das Bündnis Widersetzen mitgegründet habe und auch das Spendenkonto mit dem Konto der VVN identisch sei. Die Behörde würde von einer „Tarnstruktur“ ausgehen, so Die Welt.

Protest gegen AfD führt zu Medienkampagne

Auf der Webseite von Widersetzen kann nachgelesen werden, dass vor knapp zwei Jahren „über 170 An­ti­fa­schis­t*in­nen aus antifaschistischen Gruppen, der Klimabewegung, Gewerkschaften und linken Vereinen und Organisationen“ bei einer Auftaktvideokonferenz das Protestprojekt Widersetzen gründeten. 49 Organisationen wie Campact, Omas gegen Rechts, Juso- und Friday for Future-Gruppen erklärten sich solidarisch mit dem Netzwerk. Über 100 Ortsgruppen von Widersetzen werden angeben. Im Aktionskonsens wird der „zivile Ungehorsam“ hervorgehoben. Die Kontoverbindung sei der schlichten Tatsache geschuldet, dass jemand die rechtliche Verantwortung für die Kontoführung übernehmen müsse, so Kerth.

Für Kerth begannen die Angriffe bereits vier Tage vor dem AfD-Parteitag in Erfurt. Auf Apollo News führte der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler aus, dass die geplanten Blockaden das Ziel hätten, den Parteitag zu verhindern. Er sagte, es gehe Widersetzen „nicht um das Allgemeinwohl oder Demokratieförderung allgemein, sondern um eindeutige parteipolitische Ziele“. Die VVN-BdA habe eine „Grenze“ überschritten, „deshalb sollte das Finanzamt prüfen, ob der Verein noch gemeinnützig ist.“ Die Forderung nach einem AfD-Verbot nannte Boehmer-Neßler bereits im vergangenen Jahr eine „abgrundtief antidemokratische Haltung“. Ein Verbot sei ein „Zivilisationsbruch“, da mögliche Wahlverlierer so ihre Konkurrenz ausschalten wollten.

„Auschwitz war eine Zivilisationsbruch“, sagt dagegen Kerth. Das Wort im Kontext der Verbotsdebatte sei mehr als „unpassend“. Die VVN-BdA stünde genau gegen diesen Bruch. „Nie wieder“ war und ist das zentrale Anliegen der 1947 von Wi­der­stands­kämp­fe­r:in­nen des Nationalsozialismus und Verfolgten aller politischen Richtungen gegründeten Vereinigung. 2019 wollte das Finanzamt schon einmal die Gemeinnützigkeit aberkennen. Nach öffentlichem Druck nahm das Amt 2021 die Aberkennung rückwirkend zurück.

Die VVN-BdA geht nun in die Offensive. „Wir werden uns wehren“, betont Kerth und hebt hervor, ein AfD-Verbot stehe dem Grundgesetz nicht entgegen. Die Partei würde mit ihren Zielen und ihre Anhänger mit ihrem Verhalten die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden. Ab heute startet Campact eine Petition zur Unterstützung der VVN-BdA.

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